Hallo zusammen,
ich hoffe , einer von euch kann mir helfen, da ich zum Glück bisher keinen großen Kontakt zu Arbeitsamt hatte.
Zu meiner Situation:
Ich habe meine langjährig innegehabte Position gekündigt und bin aktuell freigestellt.
Derzeit bin ich fristgerecht arbeitssuchend gemeldet, aber nicht arbeitslos gemeldet. Dies kann ich max. 3 Monate vor bzw. am 1 Tag der AL machen, persönlich oder online.
Zum Punkt:
Wir haben, noch während das Arbeitsverhältnis bestand und aktuelle Entwicklungen nicht absehbar waren, Urlaub im ferneren Ausland gebucht. Die Freistellung endet am 31.01., ab dem 01.02. wäre ich arbeitslos. Wir reisen am 20.01. ab und kommen am 10.02. zurück, sprich eine persönliche Meldung ist zum Eintrittszeitpunkt nicht machbar.
Ich möchte nun vermeiden , dass ich mir vorab melde und mir das AA dann in den 10 Tagen Termine gibt und sagt, ich dürfte nicht abwesend sein.
Habt ihr für den Fall Erfahrungen oder Einschätzungen?
Ergänzend:
Wenn es machbar und nötig ist und das o.a. Risiko verringert, würde ich mich erst nach der Rückkehr arbeitslos melden und für den Zeitraum dazwischen selber krankenversichern, da ich keinen nachgehenden Leistungsanspruch habe.(Ob ich aufgrund der Eigenkündigung für ALG I gesperrt bin oder nicht muss sich noch rausstellen. Ich gehe aber davon aus, dass ich für diese 10 Tage , in denen ich nicht da wäre, ohnehin keinen Anspruch habe).
Danke für euren Input!