Quellensteuer-Artikel hat einen Fehler

  • Lieber Herr Timo Halbe,

    in Ihrem Artikel "Quellensteuer -Steuer auf ausländische Dividenden zurückholen: So gehts" (Quellensteuer in Deutschland, Schweiz & USA https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/) ist eine im Ergebnis lückenhafte Darstellung: die US-Quellensteuer ist tatsächlich 15% und nicht 30%. Denn die 30% gelten nur für US-Steuerpflichtige, was hier in Deutschland - insb. in diesem Forum - für praktisch niemanden zutrifft. Dagegen wäre viel wichtiger zu erwähnen, dass wenn man - z.B. wegen eines großen Verlustvortrages (z. B. wegen Wirecard) - keine Steuer bezahlt, man auch keine Anrechnung dieser US-Steuer bekommen wird! Mithin also zweimal der Geschlagene ist! 8|

    Viele Grüße, Till

  • Sorry, aber ich bin nicht der Meinung, dass der Artikel hier fehlerhaft ist. Dort steht, dass die US-Quellensteuer 30% beträgt. Und das auch korrekt.

    Man kann aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen 15% der Quellensteuer zurück bekommen. Und viele Broker machen das auch automatisch. Aber es gibt auch Broker, die das nicht automatisch machen und dann bezahlt man eben die 30%.

    Außerdem steht im Artikel auch das folgende:

    Zitat

    In der Praxis kann der tatsächlich abgezogene Betrag von den oben genannten Steuersätzen abweichen. Manche Länder haben Zusatzklauseln, sodass am Ende für Privatanlegende weniger abgeführt wird

    Also wird doch erwähnt, dass man persönlich ggf. auch weniger als die 30% bezahlen muss.

  • Lieber Herr Timo Halbe,

    in Ihrem Artikel "Quellensteuer" ist eine im Ergebnis lückenhafte Darstellung

    Dies hier ist das Forum, das mit Finanztip lediglich den Namen gemein hat. Die Redaktion erreichst Du hier nicht. Versuchs doch mal per E-Mail!

    Bezüglich ausländischer Quellensteuer muß jeder Artikel zwangsläufig lückenhaft sein, weil man für eine vollständige Darstellung vermutlich ein Buch schreiben müßte.

    Die US-Quellensteuer ist tatsächlich 15% und nicht 30%. Denn die 30% gelten nur für US-Steuerpflichtige, was hier in Deutschland - insbesondere in diesem Forum - für praktisch niemanden zutrifft.

    Je nach Broker. Wir hatten das Thema hier schon oft. Die meisten Deutschen Broker sind insgesamt beim US-Fiskus anerkannt, die brauchen ihren Kunden das berüchtigte Formular W8-BEN nicht abzuverlangen, manche machen das aber trotzdem. Und wehe, der Antragsteller ist US-Bürger oder US-Doppelstaatler. Der tut sich in Deutschland schwer, ein Depot zu bekommen.

    Dagegen wäre viel wichtiger zu erwähnen, dass wenn man - z.B. wegen eines großen Verlustvortrages (z. B. wegen Wirecard) - keine Steuer bezahlt, man auch keine Anrechnung dieser US-Steuer bekommen wird!

    Auch diesem Investor wird man üblicherweise nur 15% US-Steuer abverlangen. Gegen Aktiengewinne kann man sie ohnehin nicht anrechnen, sondern nur gegen andere Kapitaleinkünfte (beispielsweise Dividenden). Auch kann man sie nicht gegen andere Verluste anrechnen, wenn kein positiver Saldo übrig bleibt.

    Früher war das ein erhebliches Thema: Ein Kleinanleger hat US-Dividenden unterhalb des Sparerpauschbetrags bezogen: Keine Steuerpflicht nach deutschem Recht, somit auch keine Anrechnung, Steuer verloren. Wenn man nur US-Dividenden als Kapitalertrag bekommt, reicht der Sparerpauschbetrag von 1000 € für 2500 € US-Dividenden. Ich erinnere mich mit Schmunzeln an einen Disput mit einem berühmten Finanz-Influencer, der das partout nicht glauben wollte.

    Das ist aber Schnee von gestern: Der Kleinanleger von heute hat thesaurierende ETFs im Depot, dem knabbert am Jahresanfang die Vorabpauschale den Sparerpauschbetrag weg, so daß die ab Ende Januar folgenden US-Dividenden normal versteuert werden (das heißt: mit Anrechnung der US-Quellensteuer).