Besteuerung Direktversicherung

  • Hallo zusammen,

    wenn ich Januar 2028 in Rente gehe, würde ich gerne meine beiden - nach 2005 abgeschlossenen - Direktversicherungen aus Bruttoeinkommen per einmaliger Kapitalauszahlung (zus. 58.000) auszahlen lassen.

    Meine Daten schauen wie folgt aus:

    • gesetzliche Rente: 3.082 €, hinzu kommt Zuschuss PKV
    • Betriebsrente: 946 €
    • Riester 105 €
    • verheiratet, meine Frau hätte dann Steuerklasse 3

    Wie kann ich den Steuerabzug der monatlichen Zahlungen und der einmaligen Kapitalauszahlung ermitteln?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Borneo 2

  • Kater.Ka 11. November 2025 um 09:22

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ein paar Punkte solltest du noch klären, bevor du an die Steuerrechnung gehst:


    Du schreibst, deine Frau hätte dann Steuerklasse 3 – das setzt voraus, dass du Klasse 5 nimmst.

    Da du aber in Rente gehst und somit kein Arbeitseinkommen mehr hast, ist das die Frage ob das sinnvoll ist,

    Wollt ihr euch quasi einen zinslosen Kredit vom Staat holen?
    Eventuell mit der Konsequenz, dann zukünftig Steuer-Vorauszahlungen leisten zu müssen ?

    Die Steuerklassen wirken sich nur auf den Lohnsteuerabzug während des Erwerbslebens aus, nicht auf die Besteuerung der Rente selbst. Ausnahme könnte die Betriebsrente sein.

    Außerdem fehlt das Einkommen deiner Ehefrau. Ohne das lässt sich gar nicht beurteilen, ob die Kombination 3/5 überhaupt passt oder ob eher 4/4 besser wäre.


    Die einmalige Kapitalauszahlung der Direktversicherungen (nach 2005, aus Brutto finanziert) wird voll versteuert. Die Höhe des Steuerabzugs hängt davon ab, in welchem Jahr und Monat die Auszahlung erfolgt und wie hoch dein übriges Einkommen in dem Jahr ist. Da du dann bereits Rente beziehst, kann die Progression recht kräftig zuschlagen.

    Wenn du die exakten Zahlen brauchst, kannst du das mit einem Steuerrechner (z. B. BMF-Steuerrechner) oder noch besser mit Elster oder einem Programm durchspielen – einmal mit und einmal ohne Kapitalauszahlung.

  • Du schreibst, deine Frau hätte dann Steuerklasse 3 – das setzt voraus, dass du Klasse 5 nimmst.

    Da du aber in Rente gehst und somit kein Arbeitseinkommen mehr hast, ist das die Frage ob das sinnvoll ist,

    Die Steuerklasse eines Rentners ist irrelevant. Die Rente wird brutto gezahlt. Wieviel Steuern darauf zu zahlen sind, sagt dir dann dein Einkommensteuerbescheid. Im ersten Rentenjahr darf man dann, so der Ehepartner noch erwerbstätig ist, abhängig von der Höhe des gemeinsamen Einkommens, mit einer nicht unerheblichen Steuernachzahlung rechnen. Mit dem ersten Einkommensteuerbescheid kommt dann auch gleich mal die Aufforderung, meist quartalsweise Vorauszahlungen zu leisten. Monatliche Zahlungen an das Finanzamt wird es nicht geben.

  • Hallo,

    vielen Dank für Eure Antwort und Eure Tipps.

    Okay, wenn ich die Steuerklassen mal außen vor lasse, müsste ich dann wie folgt vorgehen?

    • gesetzliche Rente: 36.000, davon Ertragsanteil (85 % in 2028), also 30.600 +
    • Betriebsrente: 11.352 +
    • Riester 1.260

    = Summe meiner Einnahmen von 43.212

    Wenn ich dazu das Einkommen (30.000) meiner Frau addiere, komme ich auf 73.212.

    Wenn ich dann auch noch die Kapitalauszahlung (58.000) addiere, komme ich auf 131.212.

    Steuer laut BMF-Rechner wäre:

    • Steuer von 43.212 = 4.086
    • Steuer von 73.212 = 12.514
    • Steuer von 131.212 = 33.314

    Das hieße, die Steuer der Kapitalauszahlung von 58.000 beliefe sich auf 20.800 (33.314 – 12.514)?

    Und die Steuerbelastung meiner Frau auf 30.000 auf 8.428 (12.514 – 4.086)?

  • Die Steuerklasse eines Rentners ist irrelevant. Die Rente wird brutto gezahlt. Wieviel Steuern darauf zu zahlen sind, sagt dir dann dein Einkommensteuerbescheid. Im ersten Rentenjahr darf man dann, so der Ehepartner noch erwerbstätig ist, abhängig von der Höhe des gemeinsamen Einkommens, mit einer nicht unerheblichen Steuernachzahlung rechnen

    Das ist alles bekannt und etwas anderes habe ich auch nicht gemeint.

    Es stellt sich einfach pragmatisch die Frage, ob die liebe Frau dann nicht die Steuerklasse vier nimmt.

  • Das hieße, die Steuer der Kapitalauszahlung von 58.000 beliefe sich auf 20.800 (33.314 – 12.514)?

    Das dürfte soweit passen. Durch das progressive Steuersystem zahlst du halt auf jeden weiteren Euro Einnahmen etwas mehr Steuern. Du hast aber scheinbar deine Werbungskosten und Sonderausgaben vergessen. Dein Brutto entspricht ja nicht dem zu versteuernden Einkommen.


    Und die Steuerbelastung meiner Frau auf 30.000 auf 8.428 (12.514 – 4.086)?

    Wieso bist du der Meinung, dass das die Steuerbelastung deiner Frau ist? Ich kann dir mit den Daten des BMF-Rechners auch aufzeigen, dass ihre Steuerlast bei 970 Euro liegt und deine bei 11.544 Euro?

    Warum ist dein Einkommen mit einem niedrigeren Durchschnittssteuersatz zu versteuern als das von deiner Frau?

    Vielleicht sagst du zukünftig, dass ihr beide eine Steuerlast von 12.514 Euro habt und gemäß der Anteiligkeit am Einkommen trägst du 7.386 Euro und deine Frau 5.128 Euro?


    Wobei wie gesagt, alle Werte noch zu hoch sind, da du das Bruttoeinkommen als zvE eingegeben hast.

  • Wenn ich die Steuerklassen mal außen vor lasse, müsste ich dann wie folgt vorgehen?

    • gesetzliche Rente: 36.000, davon Ertragsanteil (85 % in 2028), also 30.600 +
    • Betriebsrente: 11.352 +
    • Riester 1.260

    = Summe meiner Einnahmen von 43.212

    Wenn ich dazu das Einkommen (30.000) meiner Frau addiere, komme ich auf 73.212.

    Wenn ich dann auch noch die Kapitalauszahlung (58.000) addiere, komme ich auf 131.212.

    Nein, so müßtest Du nicht vorgehen.

    Steuer laut BMF-Rechner wäre:

    Ich halte den BMF-Rechner geradezu für unbrauchbar, und zwar deswegen, weil er als Eingabeparameter das zu versteuernde Einkommen verlangt und nicht das Bruttoeinkommen, was eigentlich alle anderen Steuerrechner als Eingabeparameter nehmen.

    Wenn Du Deine Zahlen hast, kannst Du das umrechnen, man kann es auch einigermaßen peilen. Das zu versteuernde Einkommen liegt etwa um 20% niedriger als das Bruttoeinkommen, weil nämlich von diesem

    - Werbungskosten (in unterschiedlicher Höhe)
    - Rentenbeiträge (9,3%)
    - 96% der Kranken- und 100% der Pflegeversicherungsbeiträge (etwa 10%)
    - Spenden und ggf. die Kirchensteuer

    abgehen. Wieviel das genau ist, ist bei jedem individuell. Schau Dir Deinen letzten Steuerbescheid an, dann solltest Du recht nah an der für Dich gültigen Rechnung dran sein.

    Grundsätzlich kann man die Steuerbelastung des aktuellen Jahres ganz gut peilen, indem man die Daten in ein Steuerprogramm des Vorjahres eingibt. Das Steuerrecht ändert sich typischerweise nicht gar so fundamental von Jahr zu Jahr, auch die Steuerformel nicht. Im laufenden Jahr zahlt man typischerweise für den gleichen Nominalbetrag etwas weniger Steuer als im Vorjahr, weil der Grundfreibetrag steigt und die Steuerformel sich etwas nach rechts verschiebt (also: etwas weniger Steuer fürs gleiche Einkommen). Aber als Peilung ist das dennoch besser als Dein Versuch mit dem BFM-Rechner.

    Ahem: Du willst erst im Januar 2028 in Rente gehen. Welches Steuerrecht dann gilt, kann heute noch keiner ahnen.

    Andere Sache: Es könnte sich für Dich lohnen, daß Du den Rentenbezug vorziehst, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Wir haben uns hier schon oft darüber unterhalten und erklärt, warum das so ist. Daher führe ich das hier nicht mehr aus, sondern verweise Dich auf die Suchfunktion des Forums.

  • Die Steuerklasse eines Rentners ist irrelevant.

    Ja. Denn ein typischer Rentner zahlt keine Lohnsteuer.

    Die Rente wird brutto gezahlt. Wieviel Steuern darauf zu zahlen sind, sagt dir dann dein Einkommensteuerbescheid. Im ersten Rentenjahr darf man dann, so der Ehepartner noch erwerbstätig ist, abhängig von der Höhe des gemeinsamen Einkommens, mit einer nicht unerheblichen Steuernachzahlung rechnen.

    Ne! Im zweiten Rentenjahr - und das macht die Geschichte noch schlimmer, weil der zu begleichende Rückstand höher ist.

    Mal angenommen, einer ist im März 2025 in Rente gegangen, so hat er bis zum Jahresende zehn Rentenzahlungen brutto bekommen. Seine (oder die gemeinsame) Steuererklärung reicht er fristgerecht im Juli 2026 ein, der Steuerbescheid kommt vielleicht im Oktober 2026. Darin steht: Nachzahlung für 2025 sowie nachträgliche Vorauszahlung für drei Quartale 2026 sowie eine Quartalvorauszahlung ab Dezember 2026 und dann jedes viertel Jahr. Das große Geld will das Finanzamt binnen 4 Wochen haben (also irgendwann im November), die Quartalsvorauszahlung dann im Dezember.

    Wohl dem, der dafür vorgesorgt hat!

    Ab dem nächsten Jahr 2027 geht es einfacher, weil das Finanzamt nur jeweils alle drei Monate einen mittelprächtigen Betrag sehen will, aber die Forderung vom Spätjahr 2026 dürfte für viele ein Hammer sein.

    :(

  • Ne! Im zweiten Rentenjahr - und das macht die Geschichte noch schlimmer, weil der zu begleichende Rückstand höher ist.

    Danke für den Hinweis. Es muss natürlich "für das erste Rentenjahr heißen".

    Hat man einen Steuerberater, der üblicherweise Fristverlängerung beantragt, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass man für zwei volle Jahre plus ein bis zwei Quartale die Steuer auf einen Schlag bezahlen muss.

    Beispiel:

    - 01.01.2024 Rentenbeginn
    - EkSt-Erklärung für 2024 Ende 2025 abgegeben
    - April 2026 EkSt-Bescheid für 2024 erhalten

    Dann zahlt man:

    - Steuer für 2024
    - Vorauszahlung in ähnlicher Höhe für 2025
    - Vorauszahlung für die ersten beiden Quartale 2026

    Wenn der Ehepartner dann noch gut verdient, kann die Steuer auf die Rente schon mal 8.000 EUR jährlich betragen. Das Ganze mal 2,5 und man schuldet dem Finanzamt kurzfristig zahlbar 20.000 EUR.

    Das ist die gleiche Falle, in die Selbständige zu Beginn laufen.

  • Hallo zusammen,

    wow, lieben Dank an Alle. Ja, da gibt’s dann noch Einiges zu bedenken, Begleichung des Rückstands und nachträgliche Vorauszahlungen hatte ich nicht auf dem Schirm – genau so wenig wie die Idee mit dem Vorzug der Rente …

  • Ja, da gibt’s dann noch einiges zu bedenken, Begleichung des Rückstands und nachträgliche Vorauszahlungen hatte ich nicht auf dem Schirm – genauso wenig wie die Idee mit dem Vorzug der Rente …

    Das letztere ist von der Besteuerung unabhängig, lag aber halt am Wege.

    Ich sehe da schon ein prinzipielles Problem, das dazuhin viele betrifft, aber ich sehe keine einfach handhabbare Lösung: Leute, die ihr Lebtag lang ihr Gehalt vorversteuert aufs Konto bekommen haben, sollen nun im Ruhestand plötzlich ihre Einkünfte nachträglich versteuern. Das ist für diese Leute schlichtweg unerwartet. Und dann kommt der oben beschriebene systematische Verzug dazu: Einer bekommt im März 2025 seine erste Rente (die er versteuern müßte), bekommt die Rechnung dafür aber erst im Spätjahr 2026 präsentiert und soll dann alle Rückstände auf einmal bezahlen.

    Mir ist im Verlauf des Vormittags ein Licht aufgegangen, und zwar bei der Lektüre eines Artikels über Energiearmut. Ich habe bisher nie verstanden, was da überhaupt für ein Problem bestehen soll, jetzt ist mir das klar. Strom und Gas sind so teuer nicht, bei mir sind das monatliche Abbuchungen übersichtlicher Höhe. Ja, Strom steigt von Jahr, aber mäßig; Gas hat sich neulich mal verdoppelt, es ist aber immer noch überschaubar. Aber ich zahle diese Rechnungen monatlich selber. Viele Mieter zahlen speziell die Heizung indirekt über die Nebenkosten an den Vermieter - und zwar mit Verzögerung. Das ist das Problem. Ich habe die Gaspreisverdoppelung im Zuge des Ukrainekriegs sofort mitbekommen und mußte sofort statt um die 100 € 200 € zahlen. Viele Mieter, die die Heizung über die Nebenkosten zahlen, bekamen am folgenden Jahresende (oder noch später) nicht nur eine vierstellige Rechnung, sondern auch eine Erhöhung der Nebenkosten um 100 €. Das hat etliche umgehauen.

    Etwa 50% der Bevölkerung lebt von der Hand in den Mund, haben also keinerlei Reserven und verbrauchen auch regelmäßig alles, was hereinkommt. Wenn bei solchen Leuten eine unerwartete Rechnung auftaucht, wissen sie nicht, wo sie das Geld dafür hernehmen sollen. Das gilt für die Nebenkostenabrechnung und (das ist der Bezug zu diesem Thread) für die Steuernachzahlung eineinhalb Jahre nach Rentenbeginn.

    Diese Leute wirft die Steuernachforderung um.

    Mir fällt nicht ein, wie man datenschutzgerecht das Problem angehen könnte. Werktätige bekommen typischerweise 1 Einkommen. Das läßt sich bei einem Ledigen systematisch leicht in einem progressiven Steuersystem lohnbesteuern. Schon bei einem Ehepaar ist das schwierig, die nicht enden wollende Diskussion über die Steuerklassen zeigt das. Mathematisch gesehen müßte man beider Einkommen zusammenführen und könnte dann eine faire Lohnsteuer berechnen. Aber das will keiner. Kein Arbeitgeber des Aufwandes wegen, kein Arbeitnehmer des Datenschutzes wegen.

    Rentner bekommen häufig mehrere Renten. Wollte man diese sinnvoll lohnbesteuern (also laufend einen sinnvollen Steuerbetrag einheben), müßte man alle Einkommensquellen zusammenführen, und das will aus den oben erwähnten Gründen keiner.

    Also bleibt es wohl erstmal so, wie es ist.

    PS: Das sinngemäße Problem stellt sich bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die nach der Vorstellung politisch Fortschrittlicher besteuert werden sollen wie Erwerbseinkommen. Um für diesen Fall eine angemessene Lohnsteuer berechnen zu können, müßte die Stelle, die die Lohnsteuer ermittelt (also der Arbeitgeber oder ggf. der Rentenversicherungsträger) Kenntnis von den Kapitaleinkünften haben. Damit hätten wir dann finanziell den total gläsernen Menschen.

    Du siehst, da können sich deutsche Bürokraten noch eine ganze Menge ausdenken.

    :)

  • Mir ist im Verlauf des Vormittags ein Licht aufgegangen, und zwar bei der Lektüre eines Artikels über Energiearmut. Ich habe bisher nie verstanden, was da überhaupt für ein Problem bestehen soll, jetzt ist mir das klar.

    Herzlich willkommen in der Realität. Es existiert tatsächlich eine Welt außerhalb dieses Forums, wo man sich den Luxus leistet, darüber zu diskutieren, ob man den US-Anteil in seinem sechsstelligen Depot vielleicht doch reduzieren sollte.

    Strom und Gas sind so teuer nicht, bei mir sind das monatliche Abbuchungen übersichtlicher Höhe. Ja, Strom steigt von Jahr, aber mäßig; Gas hat sich neulich mal verdoppelt, es ist aber immer noch überschaubar.

    Das dürfte z.B. ein Rentner mit vielleicht 1000 EUR Rente durchaus anders sehen. Was für dich "übersichtlich" ist, nimmt für andere einen signifikanten Anteil des monatlichen Einkommens ein.

    Mir fällt nicht ein, wie man datenschutzgerecht das Problem angehen könnte. Werktätige bekommen typischerweise 1 Einkommen. Das läßt sich bei einem Ledigen systematisch leicht in einem progressiven Steuersystem lohnbesteuern. Schon bei einem Ehepaar ist das schwierig, die nicht enden wollende Diskussion über die Steuerklassen zeigt das. Mathematisch gesehen müßte man beider Einkommen zusammenführen und könnte dann eine faire Lohnsteuer berechnen. Aber das will keiner. Kein Arbeitgeber des Aufwandes wegen, kein Arbeitnehmer des Datenschutzes wegen.

    Das Problem ist doch längst gelöst. Die Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Durch das Ehegattensplitting bedingte Verzerrungen werden grob durch die Lohnsteuerklassenwahl ausgeglichen. Bei abhängig Beschäftigten kommt es daher praktisch niemals zu unerwarteten Nachforderungen in ungewöhnlicher Höhe.

    Rentner bekommen häufig mehrere Renten. Wollte man diese sinnvoll lohnbesteuern (also laufend einen sinnvollen Steuerbetrag einheben), müßte man alle Einkommensquellen zusammenführen, und das will aus den oben erwähnten Gründen keiner.

    Spätestens nach dem ersten Einkommensteuerbescheid mit Festsetzung einer Vorauszahlung hat sich das Problem erledigt. Bei Rentner und auch Selbständigen gibt es lediglich das beschriebene Initialproblem. Jedem sollte klar sein, dass man auf seine Einkünfte Steuern zahlen muss. Wer das ignoriert, muss es eben auf die harte Tour lernen. Wie z.B. vor vielen Jahren eine alte Freundin, die am Beginn ihrer Selbständigkeit sich über gute Gewinne freute. Die Ernüchterung kam dann im dritten Jahr mit dem Steuerbescheid. Das Geld war längst ausgegeben, so dass sie zur Begleichung der Steuerschuld einen Hypothekenkredit auf das ererbte Haus aufnehmen musste. Danach hatte sie verstanden, wie das mit den Steuern funktioniert.

  • Mir ist im Verlauf des Vormittags ein Licht aufgegangen, und zwar bei der Lektüre eines Artikels über Energiearmut. Ich habe bisher nie verstanden, was da überhaupt für ein Problem bestehen soll, jetzt ist mir das klar.

    Herzlich willkommen in der Realität. Es existiert tatsächlich eine Welt außerhalb dieses Forums, wo man sich den Luxus leistet, darüber zu diskutieren, ob man den US-Anteil in seinem sechsstelligen Depot vielleicht doch reduzieren sollte.

    Keine Sorge. Ich weiß wohl, woher die Finanzprobleme etwa der Hälfte der deutschen Bevölkerung kommen.

    Strom und Gas sind so teuer nicht, bei mir sind das monatliche Abbuchungen übersichtlicher Höhe.

    Das dürfte z.B. ein Rentner mit vielleicht 1000 EUR Rente durchaus anders sehen. Was für dich "übersichtlich" ist, nimmt für andere einen signifikanten Anteil des monatlichen Einkommens ein.

    Dieses Argument akzeptiere ich nicht.

    Strom und Gas (oder Heizung) gehören zu den Wohnkosten wie die Miete auch. Wenn man eine Wohnung anmietet, kann man wissen, daß zu dem genannten Betrag Strom- und Heizkosten dazukommen werden.

    Mir geht es jetzt finanziell gut. Aber ich hatte auch Phasen in meinem Leben, in denen es mir finanziell nicht gut ging. Aber auch in dieser Zeit war mir klar, daß ich Reserven haben muß, damit ich nicht gleich vor der Wand stehe, wenn irgendetwas kommt, mit dem ich nicht gerechnet habe.

    Dieses Bewußtsein fehlt Leuten, die Geld nicht umgehen können. Das ist ihr Kernproblem.

    Mit Gelassenheit ertrage ich deren Spott über mein vermeintliches Schrotthandy, das nach meinem Dafürhalten all das tut, was es für mich können muß: Können Sie sich noch nicht einmal ein vernünftiges Mobiltelefon leisten? Ich könnte es, ich will aber das Geld nicht ausgeben für ein Statussymbol nach deren Vorstellungen.

    Mir fällt nicht ein, wie man [Problem "Rentenbesteuerung an der Quelle" datenschutzgerecht] angehen könnte.

    Das Problem ist doch längst gelöst. Die Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Durch das Ehegattensplitting bedingte Verzerrungen werden grob durch die Lohnsteuerklassenwahl ausgeglichen. Bei abhängig Beschäftigten kommt es daher praktisch niemals zu unerwarteten Nachforderungen in ungewöhnlicher Höhe.

    Die Vielzahl der Diskussionen über die Steuerklassen widerspricht dieser Deiner Darstellung. Davon abgesehen ging es mir primär um die Rentner, bei denen die Systematik einer Quellenbesteuerung schwieriger wäre, weil sie oftmals (häufiger als Werktätige) Einkünfte aus verschiedenen Quellen haben.

    Spätestens nach dem ersten Einkommensteuerbescheid mit Festsetzung einer Vorauszahlung hat sich das Problem erledigt. Bei Rentner und auch Selbständigen gibt es lediglich das beschriebene Initialproblem.

    Genau das ist der Knackpunkt: Die vergleichsweise hohe Einmalzahlung wirft die Leute um. Dein lediglich verharmlost die Situation.

    Jedem sollte klar sein, dass man auf seine Einkünfte Steuern zahlen muss. Wer das ignoriert, muss es eben auf die harte Tour lernen.

    Das sehe ich eben nicht so.

    Wie oben beschrieben, handele ich seit jeher nach diesem Prinzip: Ich darf nie alles ausgeben, was ich verdiene, sondern muß Reserven anlegen. Denn garantiert kommt irgendwann einmal etwas auf mich zu, mit dem ich nicht gerechnet habe, und das darf mich dann nicht überfordern.

    Dieses Prinzip wird aber nicht hinreichend breit propagiert, wie allgemein die Finanzbildung zu wünschen übrig läßt. Etwas auf die harte Tour zu lernen mag eindringlich sein, ich halte es aber für besser, man lernt etwas auf die weichere Tour: Laß wirklich die Finger von der Herdplatte, die ist heiß, Du wirst Dich verbrennen! Das muß man nicht notwendigerweise ausprobieren, das geht auch ohne.

    Ich bin mir sicher, daß hinter den Kulissen an einer Lösung gearbeitet wird. Aber eine solche ist systematisch trickreich, ich habe es schon erwähnt. Bis man eine allgemeingültige Lösung hat, könnte ich mir zumindest eine Handreichung vorstellen, also einen Text, der die Sachlage erklärt, und bei dem ein Rechner dabei ist, mit dem der Neurentner die Lage peilen kann.

    Sehe ich allerdings den ziemlich unbrauchbaren Steuerrechner des Bundesministerium der Finanzen, hege ich nicht allzuviel Hoffnung, daß eine solche Lösung in Aussicht steht.

  • Mit Gelassenheit ertrage ich deren Spott über mein vermeintliches Schrotthandy, das nach meinem Dafürhalten all das tut, was es für mich können muß: Können Sie sich noch nicht einmal ein vernünftiges Mobiltelefon leisten? Ich könnte es, ich will aber das Geld nicht ausgeben für ein Statussymbol nach deren Vorstellungen.

    Was hat denn das mit der „Besteuerung Direktversicherung“ zu tun ?

    Nichts, wie ich denke.