Wohngebäudeversicherung: Achtung im Vergleichsportal

  • Hatte gerade die Wohngebäudeversicherung bei der WGV auf die neuesten Bedingungen angepasst. Soweit alles plausibel. Dann kam auch die Beitragsrechnung für 2026 - wieder Beitragserhöhung ohne Kündigungsrecht.

    Im Vergleichsportal Verivox ist der Versicherer nun auch dabei: Allerdings wäre mein Jahresbeitrag dort um 100 € günstiger!

    Die Antwort auf die Nachfrage bei der WGV war dann schon etwas merkwürdig:

    Die angezeigten Versicherungsbeiträge bei Verivox seien nicht korrekt. Dies sei bekannt und potentielle Neukunden würden entsprechend informiert.

  • a) warum solltest du bei einer Beitragserhöhung kein Sonderkündigungdrecht haben?

    b) wenn du über Verivox (oder wo auch immer) einen Vertrag mit einem Versicherer abschließt, wird der auch schon dran halten.

    Ich vermute eher, dass sie für eine Story erzählt haben, damit Du Dich als Bestandskunde nicht so sehr ver...eumelt fühlst

  • Ich vermute eher, dass sie für eine Story erzählt haben, damit Du Dich als Bestandskunde nicht so sehr ver...eumelt fühlst

    Diese Vermutung dürfte inzwischen wohl zum Anfangsverdacht abgestiegen sein.

    Wobei ich mich nicht zum WGV-Fan aufschwingen will. Momentan ist sie der "feindliche;)" Haftpflichtversicherer einer mir in die Quere gekommenen Fahranfängerin, und zeigt sich in dieser Rolle etwas sperrig. Aber das soll sie ja wohl auch im Interesse ihrer löhnenden Kunden?

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Kein Sonderkündigungsrecht!

    Die WGV schreibt dazu in der Beitragsrechnung:

    "Gestiegene Baupreise und Lohnkosten erhöhen den Neuwert Ihres Wohngebäudes. Diese Entwicklung berechnet das Statistische Bundesamt jährlich in Form eines Anpassungsfaktors. In diesem Jahr ist dieser Faktor erneut gestiegen. Damit Ihr Versicherungsschutz weiterhin ausreicht, wurde der Beitrag angepasst. Da der höhere Beitrag ausschließlich aus dem gestiegenen Anpassungsfaktor resultiert, besteht kein Sonderkündigungsrecht."