Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Übertragung von Immobilien:
1. Liege ich richtig in der Annahme, dass sich die Berechnung eines Wohnrechts auf Lebenszeit und eines Nießbrauchrechts nicht unterscheidet (das verwundert mich, da doch das Nießbrauchrecht durchaus weitreichender ist)?
2. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, wenn zwei Personen (Ehepaar) ein lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch (in der gleichen Immobilie) eingeräumt werden soll (der Gesetzgeber zieht ja dann lediglich den Wert der Person heran, welcher höher ist – ohne zu berücksichtigen, dass es ja nun zwei Personen sind)?
3. Bieten sich in einem solchen Fall bspw. Lösungen an, dass mit lediglich einer Person ein Wohnrecht auf Lebenszeit/Nießbrauchrecht und mit der anderen Person ein Übertrag im Rahmen eines Verkäuferdarlehens vereinbart wird?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen und viele Grüße,
ETF_Paul