Ibkr Vorabpauschale

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Vorabpauschale bei ausländischen Brokern (konkret IBKR) und bin etwas unsicher bezüglich der zeitlichen Zuordnung.

    Ich habe im Laufe von 2024 erstmalig Geld in thesaurierende ETFs investiert. Ein weiterer Betrag wurde dann im Jahr 2025 nachinvestiert. Nun möchte ich sicherstellen, ab welchem Stichtag die Vorabpauschale tatsächlich fällig ist und für welches Steuerjahr ich diese melden muss.

    Meine Kernthemen:

    1. Zählt nur der Depotbestand, der am 1. Januar eines Jahres tatsächlich im Depot liegt?
      Also: Vorabpauschale für 2025 = Bestand zum 1.1.2025?
    2. Wie ist es mit Beträgen, die ich erst innerhalb des Jahres neu investiert habe?
      Werden diese erst zum nächsten 1. Januar für die Vorabpauschale relevant?
    3. Wie melde ich die Vorabpauschale bei IBKR korrekt in der Steuererklärung, da der Broker sie ja nicht automatisch abführt?


    Ich möchte lediglich sicherstellen, dass ich das Verfahren korrekt verstehe und steuerlich sauber arbeite (Deutschland).

    Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙏


    Beste Grüße

  • Kater.Ka 23. November 2025 um 18:11

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Willkommen im Forum.

    Zum Thema Vorabpauschale gibt es hier einen redaktionellen Beitrag https://www.finanztip.de/indexfonds-etf…vorabpauschale/

    Verstehe ich es richtig, dass die Frage 1 und 2 im Grunde identisch sind? Dazu gäbe es dann im oben verlinkten Beitrag folgende Aussage (ganz unten aufklappen)

    Bei Käufen im laufenden Jahr oder beim regelmäßigen Ansparen im Sparplan berechnet sich die Vorabpauschale anteilig: Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.

  • Ich habe eine Frage zur Vorabpauschale bei ausländischen Brokern (konkret IBKR) und bin etwas unsicher bezüglich der zeitlichen Zuordnung.

    Ich habe im Laufe von 2024 erstmalig Geld in thesaurierende ETFs investiert.
    Ein weiterer Betrag wurde dann im Jahr 2025 nachinvestiert.

    Die erste Vorabpauschale gilt als am 01.01.2025 zugeflossen. Sie errechnet sich aus dem Anteilspreis am 01.01.2025, dem amtlichen Basiszins, der Teilfreistellungsquote und den Monaten, die Du den ETF gehalten hast (Angefangene Monate zählen), oder dem in diesem Zeitraum angefangenen Gewinn. Die niedrigere Zahl zählt. Negativ kann die Vorabpauschale allerdings nicht werden.

    1. Zählt nur der Depotbestand, der am 1. Januar eines Jahres tatsächlich im Depot liegt?
      Also: Vorabpauschale für 2025 = Bestand zum 1.1.2025?
    2. Wie ist es mit Beträgen, die ich erst innerhalb des Jahres neu investiert habe?
      Werden diese erst zum nächsten 1. Januar für die Vorabpauschale relevant?
    3. Wie melde ich die Vorabpauschale bei IBKR korrekt in der Steuererklärung, da der Broker sie ja nicht automatisch abführt?

    1. Nein
    2. Siehe oben
    3. Du meldest die Vorabpauschale im Rahmen Deiner Steuererklärung.
    4. Willst Du Dir den Steuerzirkus wirklich antun? Ist der ausländische Broker so viel günstiger, daß es sich für Dich lohnt, eine Steuererklärung abzugeben?

  • Mich würde interessieren, ob Quellensteuern ausgewiesen/gutgeschrieben werden. Müsste eigentlich.

    Wo steht eigentlich, dass man die Vorabpauschale selbst melden muss?

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Ja, die Quellensteuer wird in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.

    Das Melden der Vorabpauschale ergibt sich aus dem Investment-Steuergesetz.

    Bin mal gespannt, wie das in der Praxis nächstes Jahr läuft. Der überdurchschnittliche Finanzbeamte blickt das m.E. nicht. Wo soll denn die gezahlte Vorabpauschale "gespeichert" werden? Im Gesetz habe ich nichts gefunden.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

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  • Das Melden der Vorabpauschale ergibt sich aus dem Investment-Steuergesetz.

    Bin mal gespannt, wie das in der Praxis nächstes Jahr läuft. Der überdurchschnittliche Finanzbeamte blickt das m.E. nicht. Wo soll denn die gezahlte Vorabpauschale "gespeichert" werden? Im Gesetz habe ich nichts gefunden.

    Ob ein Finanzbeamter das "blickt" oder nicht, ist nicht die Frage.

    Der TE hat Anlagen bei einer ausländischen Depotbank. Die führt die fälligen Steuern eben nicht automatisch ab, wie das inländische Depotbanken für ihre Kunden tun. Die Steuerpflicht besteht aber natürlich fort. In diesem Fall muß sich der Kunde selbst darum kümmern, auch um die Dokumentation. Die erste Investition des TE erfolgte im Verlauf des Jahres 2024, die Vorabpauschale daraus gilt formal als mit Jahresanfang 2025 als zugegangen, also muß er den entsprechenden Betrag in seine Steuererklärung 2025 eintragen.

    Meldet der in Deutschland steuerpflichtige Kunde der ausländischen Depotbank seine Kapitalerträge im Rahmen seiner Steuererklärung nicht, dann erfüllt das halt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

    Ich finde für mich ganz bequem, daß die deutschen Banken all das für mich machen. Es gibt für mich keinen Grund für ein Depot im Ausland.

  • Ja, die Quellensteuer wird in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.


    Frage verstanden?

    Auch bei den Nicht-Steuereinfachen?

    Der Quellensteuerabzug ist ja weg, beim Vorabpauschalenzahler.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

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  • Steuereinfach ist ein Begriff aus dem österreichischen Steuerrecht. In Deutschland gibts diesen Begriff nicht, wenngleich ich weiß, was er bedeutet, und man ihn auf Deutsche Verhältnisse übertragen könnte.

    Ich ahne nicht, ob die Österreicher auch so ein Bürokratiemonstrum namens Vorabpauschale haben.