Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Vorabpauschale bei ausländischen Brokern (konkret IBKR) und bin etwas unsicher bezüglich der zeitlichen Zuordnung.
Ich habe im Laufe von 2024 erstmalig Geld in thesaurierende ETFs investiert. Ein weiterer Betrag wurde dann im Jahr 2025 nachinvestiert. Nun möchte ich sicherstellen, ab welchem Stichtag die Vorabpauschale tatsächlich fällig ist und für welches Steuerjahr ich diese melden muss.
Meine Kernthemen:
- Zählt nur der Depotbestand, der am 1. Januar eines Jahres tatsächlich im Depot liegt?
Also: Vorabpauschale für 2025 = Bestand zum 1.1.2025? - Wie ist es mit Beträgen, die ich erst innerhalb des Jahres neu investiert habe?
Werden diese erst zum nächsten 1. Januar für die Vorabpauschale relevant? - Wie melde ich die Vorabpauschale bei IBKR korrekt in der Steuererklärung, da der Broker sie ja nicht automatisch abführt?
Ich möchte lediglich sicherstellen, dass ich das Verfahren korrekt verstehe und steuerlich sauber arbeite (Deutschland).
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙏
Beste Grüße