Vorabpauschale ETF - wie werden unterjährige Käufe/Verkäufe berechnet?

  • Hallo Community,

    ich habe in 2025 unterjährig ETF-Anteile (Stücke) gekauft und verkauft. Ich weiss nicht, wie die Berechnung der Vorabpauschale in diesem Fall erfolgt. Folgende Szenarien sind für mich relevant (Werte sind fiktiv):

    Szenario 1 - ETF-Verkauf unterjährig
    01.01.2025 - Bestand 100 Anteile, Depotwert 10.000 €
    30.06.2025 - Bestand 100 Anteile, Depotwert 9.000 €
    30.06.2025 - Verkauf 50 Anteile (keine Erträge, - 10% seit 01.01.2025)
    01.07.2025 - Bestand 50 Anteile, Depotwert 4.500 €
    31.12.2025 - Bestand 50 Anteile, Depotwert 4.950 € (Erträge + 10% seit 01.07.2025)

    Szenario 2 - ETF Kauf unterjährig
    01.01.2025 - Bestand 0 Anteile, Depotwert 0 €
    01.07.2025 - Kauf 50 Anteile, Depotwert am 01.07.: 5.000 €
    31.12.2025 - Bestand 50 Anteile, Depotwert 5.500 € (Erträge + 10% seit 01.07.2025)

    Szenario 3 - ETF Kauf und Verkauf unterjährig
    01.01.2025 - Bestand 0 Anteile, Depotwert 0 €
    01.04.2025 - Kauf 50 Anteile, Depotwert am 01.04.: 5.000 €
    30.06.2025 - Verkauf 50 Anteile (- 10% seit 01.04.)
    01.07.2025 - Bestand 0 Anteile, Depotwert 0 €
    31.12.2025 - Bestand 0 Anteile, Depotwert 0 €
    Hier dürfte eigentliche keine Vorabpauschale anfallen, da keine Erträge - oder?

    Sicher kann mir der ein oder andere Experte Licht ins Dunkel bringen :)

  • Liebes Finanztip Team, ich lese sehr häufig eure Beiträge, nun habe ich mich auch mal angemeldet.

    Wegen eurem Thema Riester:

    Ich möchte da ja keinem zu nahe treten und besitze selbst einen Riester Sparplan.

    Dennoch habe ich bereits vor Jahren gehört das Die Union Investment sich bei dem Thema Riester voll verzockt hat. Daraufhin wurden den Kunden auch andere Verträge angeboten und Sie wurden teilweise immer wieder dazu bedrängt bis Sie zugestimmt haben.

    Außerdem:rolleyes: ist mir aufgefallen wenn Kunden der Union Investment aus Riester zum Wohnriester umsetzen wollen wurde gemauert in den Örtlichen VB. Da Sie wahrscheinlich angst haben das weitere Kunden die Riesterrente verlassen. bzw. die Kunden wurden nicht unterstützt und beraten, es war sehr kompliziert gehalten. Keiner konnte einem sagen an welche stelle sich Kunden wenden mussten wie der Prozess abläuft und welche Anforderungen es genau gab...

    Da ja der Verkauf bereits abgeschlossen war, hat es auch keinen mehr Interessiert.

    Meine 1.) Frage Stimmt das alles?

    Meine 2.) Frage Warum wird dann von euch nur Das Riester der Union Investment empfohlen?

    :/:rolleyes:

  • Es zählt nur, was am 31.12. im Depot ist. Was Du innerhalb eines Jahres kaufst/verkaufst, ist steuerlich schon abgerechnet. Lediglich was über den Jahreswechsel im Bestand ist, interessiert die VAP.

    Danke, dann zählen Mitte des Jahres neu erworbene ETF's ja auch dazu. Ich gehe davon aus, das dann die Erträge in Zeitraum Kaufdatum bis Jahreswechsel 2025/2026 zur Berechnung verwendet werden, oder? Die Erträge wären ja quasi auch mit dem Zeitraum 01.01.2025 bis Jahreswechsel 2025/2026 identisch.

  • Es zählt die Wertentwicklung des Vorjahres. Also von 1.1.2025 bis 1.1.2026. bzw. Zu allermeist dann ohnehin der Basisertrag. Bei einer Unterjährigen Anschaffung wird die VAP anteilig nach Haltedauer auf volle Monate aufgerundet. Bei Kauf Mitte Oktober würdest du also 3/12 der VAP veranschlagen (Oktober. November. Dezember).

    Davon ab gehen deine erhaltenen Ausschüttungen.

  • Die Vorabpauschale wird immer gerechnet mit den Werten vom 1.1. und vom 31.12.
    Werden Anteile im Jahr verkauft, sind die steuerlich abgerechnet, es gibt dafür keine Vorabpauschale.
    Bei unterjähriger Haltung (X Monate (Teilmonate werden als Voll gerechnet)) werden nur die Monate der Haltedauer, also "Vorabpauschale / 12 * X Monate" gerechnet.

    Szenario 1 - ETF-Verkauf unterjährig
    01.01.2025 - Bestand 100 Anteile, Depotwert 10.000 €
    30.06.2025 - Bestand 100 Anteile, Depotwert 9.000 €
    30.06.2025 - Verkauf 50 Anteile (keine Erträge, - 10% seit 01.01.2025)
    01.07.2025 - Bestand 50 Anteile, Depotwert 4.500 €
    31.12.2025 - Bestand 50 Anteile, Depotwert 4.950 € (Erträge + 10% seit 01.07.2025)

    Vorabpauschale wird berechnet für 50 Anteile (12/12 Monate)

    Szenario 2 - ETF Kauf unterjährig
    01.01.2025 - Bestand 0 Anteile, Depotwert 0 €
    01.07.2025 - Kauf 50 Anteile, Depotwert am 01.07.: 5.000 €
    31.12.2025 - Bestand 50 Anteile, Depotwert 5.500 € (Erträge + 10% seit 01.07.2025)

    Vorabpauschale wird berechnet für 50 Anteile aber nur für die Haltedauer (6/12 Monate)
    Also Vorabpauschale ist hier genau nur die Hälfte des Wertes von Szenario 1.

    Szenario 3 - ETF Kauf und Verkauf unterjährig
    01.01.2025 - Bestand 0 Anteile, Depotwert 0 €
    01.04.2025 - Kauf 50 Anteile, Depotwert am 01.04.: 5.000 €
    30.06.2025 - Verkauf 50 Anteile (- 10% seit 01.04.)
    01.07.2025 - Bestand 0 Anteile, Depotwert 0 €
    31.12.2025 - Bestand 0 Anteile, Depotwert 0 €

    Keine Anteile ins neue Jahr übernommen => keine Vorabpauschale.

    Nachtrag:
    Gab es Ausschüttungen werden die gegengerechnet. Sind die Ausschüttungen höher als die gerechnete Vorabpauschale, dann entfällt die Vorabpauschale.
    Bleibt noch was übrig von der Vorabpauschale, dann wird auch bei ausschüttenden ETfs im Folgejahr die Rest-Vorabpauschale angesetzt und du musst Steuern dafür zahlen.