Umbuchung vom Gemeinschaftskonto auf Privatkonto – Meldung ans Finanzamt?

  • Es gibt eine Schriftliche Vereinbarung zwischen meinem Vater und meinem Onkel, in der steht das falls es zum Verkauf der Immobilie kommt die überschüssige Summe an ihn zurück zu zahlen ist. Diese wurde bei einem Anwalt 2007 festgehalten. Aber da mein Vater verstorben ist Erbe ich doch eigentlich die Rückzahlungs Forderung von meinem Vater.

    Was ist denn jetzt eigentlich schon wieder eine „überschüssige Summe“ ?

    Natürlich trittst du als Erbe in die Rechte und Pflichten deines verstorbenen Vaters ein.
    Nur… dazu braucht man kein Gemeinschaftskonto mit dem Onkel.

    Machen wir es kurz: Onkel und Neffe haben zu einem bestimmten Zweck ein Gemeinschaftskonto eröffnet. Nun will man wissen, ob das Finanzamt etwas erfährt.
    Hört sich alles seltsam an, oder?

    Versetzt dich mal in die Rolle von Außenstehenden.

    Was möchtest du eigentlich wissen? Ob das Finanzamt das erfährt? Das deutet doch darauf hin, dass du die Befürchtung hast, dass das Finanzamt das erfährt.

    Ich würde mich an deiner Stelle fachmännisch beraten lassen.