Kurze Antwort: Steht im Vertrag und den Bedingungen. Thread kann zu.
Ja, aber nein.
Hallo zusammen!
ich bin bei der Barmenia als Beamtin mit der Genau-für-Sie Restkostenversicherung krankenversichert. Falls relevant: GK30, GK20P, G1B, G2B30, G2B20P, GEP. Keine Risikozuschläge, keine Ausschlüsse.
Meine Frage ist im Wesentlichen: Wo steht, welche ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen ich vorab eine Leistungszusage einholen muss/sollte und wo kann ich einfach loslegen ohne Sorge zu haben, auf den Kosten sitzen zu bleiben?
Ich würde kurz ein allgemeines Beispiel nehmen, dann ein konkretes was mich betrifft und schließlich noch das Offensichtliche begründen, nämlich warum ich nicht einfach bei der Barmenia frage.
1. Allgemeines Beispiel
Einfach mal den allerersten Punkt der Versicherungsbedingungen (Barmenia K 5252 0123 DT):
1 Ambulante Heilbehandlung
a) Ambulante Heilbehandlung
"Versichert sind die Kosten für ambulante Heilbehandlung. Dazu zählen zum Beispiel:
- Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen"
Keine Einschränkungen, nichts. Auch nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Barmenia BM/KK 09 und Barmenia TB/KK 13). Im Gegenteil. Da steht sogar, dass ich erst bei Behandlungen über voraussichtlich 2.000,00 EUR vertraglich das Recht habe "über den Umfang des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte Heilbehandlung" zu erhalten (§4 Abs. 7).
Ich kann einfach zu jeder Praxis gehen und mich für was auch immer mich gesundheitlich interessiert beraten lassen? Beispielsweise also eine Ernährungsberatung? Aus Witz habe ich gerade mal stichwortartig durchsucht: Es steht ja nicht mal was von medizinisch notwendig drin. Als ob ich mir eine ambulante Schönheitsoperation gönnen könnte?
Versteht ihr was ich meine? Irgendwo muss doch stehen, was ich jetzt darf und was nicht. Sonst wär die Barmenia doch längst pleite. Bei einer Schönheitsoperation kann man noch argumentieren "Schalt deinen Verstand ein!". Aber das soll ja nur ein überdeutliches Beispiel sein. Nicht mehr so eindeutig ist eine HPV Impfung als Erwachsene im Abschnitt Schutzimpfungen.
Und wenn die Beihilfe nicht zahlen will übernimmt einfach mein Ergänzung Plus (GEP) Tarif? Ja, ganz bestimmt wird das so sein. ![]()
2. Konkretes Beispiel
Ich möchte bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie behandelt werden. Also Therapiesitzungen. Da wäre jetzt zum einen für mich die Frage: Fällt das unter "b) Behandlungen durch Heilpraktiker" oder "c) Psychotherapeutische Behandlung"? Ich würde mal Ersteres schätzen, wobei die Barmenia auf ihrer Infoseite zu Psychische Gesundheit schreibt: "Wer darf eine Psychotherapie durchführen? (...) "Heilpraktiker bzw. Heilprapktiker für Psychotherapie (tarifliche Einschränkungen beachten)".
Aber im Grunde ist es egal, denn der springende Punkt ist wieder: Abgesehen von Gebührenverzeichnissen und Heil-/Verbandsmittel sind keine Einschränkungen vorhanden. "Versichert sind die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker" und bei c) ist der vollständige Text sogar nur: "Versichert sind die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen einschließlich psychologischer Diagnostik."
Andere Versicherer grenzen explizit die Therapiesitzungen ein oder verlangen, dass vorher eine Leistungszusage eingeholt wird.
Ich kann doch nicht wöchentlich Sitzungen wahrnehmen und in jährlich 5.000,00 EUR+ erstattet bekommen, nur weil es mir dadurch besser gehen würde, auch wenn ich keine schwerwiegende Diagnose wie Depression etc habe
Also in dem Fall könnte ich mir eine Leistungszusage einholen gem. dem oben genannten §4 Abs. 7 der AVB. Aber da steht ja auch nur das ich das Recht auf Auskunft habe. Da steht nicht, dass ich in der Pflicht bin eine Leistungszusage vorher einzuholen und sie sonst die Leistung verweigern.
3. Warum nicht die Barmenia fragen?
Weil ich nicht weiß, ob das negative Konsequenzen hat, wenn ich ganz naiv nachfrage. Was ist wenn die Leistung abgelehnt wird? Habe ich dann einen Eintrag in der Gesundheitsakte (hat psychische Probleme), die sich zukünftig negativ auswirken kann? Sei es für Leistungsanträge oder den Abschluss weiterer Versicherungen mit Gesundheitsfragen?
Man sagt ja immer so schön "schlafende Hunde weckt man nicht" und da man in Sachen Versicherung dick auf die Nase fallen kann, möchte ich lieber vorsichtig sein.
Ich danke euch auf jeden Fall herzlichst im Voraus. Auch wenn das viel Text ist, ist meine Frage eigentlich ganz kurz die im Titel.