Besteuerung beim Verkauf von Aktienfondsanteilen, gekauft 1.1.2009-31.12.2017

  • Hallo Foristen,
    bin gerade dabei einiges von älteren Verkäufen nachzurechnen und sehe zu den KAG Abrechnungen Differenzen auf dem ExcelBlatt. (Ich habe nur Aktienfonds mit Aktienanteil weit weit über 50%.)

    Die Besteuerung von Aktienfonds-Altanteilen von vor dem 1.1.2009 ist ja schon oft beschrieben. (100k€ Freibetrag auf Basis des Kurses vom 1.1.2018 - Berechnung mit Teilfreistellung nach aktuellem Verfahren)

    Die aktuelle Besteuerung von Aktienfonds auch. (gültig seit 1.1.2018, Teilfreistellung 30% und dann 26,375% (+ ggf. Kirchensteuer))

    Ist folgende Info richtig?
    In der Zwischenzeit, also ab 1.1.2009 bis 31.12.1017, gekaufte Aktienfonds werden noch einmal anders versteuert !?
    Die Teilfreistellung-Regelung gilt ja erst ab 1.1.2018.
    Es gab mit dem Jahreswechsel 2017-2018 einen fiktiven Verkauf/Ankauf aller Fonds zur Anpassung an das neue Steuerrecht.
    * Alle Kursgewinne bis zum 1.1.2018 werden ohne Teilfreistellung versteuert (26,375% (+ ggf. Kirchensteuer))
    * Alle Kursgewinne ab dem 1.1.2018 werden mit Teilfreistellung versteuert (26,375% (+ ggf. Kirchensteuer))

    Liege ich mit diesen Annahmen richtig?

  • * Alle Kursgewinne bis zum 1.1.2018 werden ohne Teilfreistellung versteuert (26,375% (+ ggf. Kirchensteuer))

    Nein, der Gewinn von 2009 und 2017 ist bei den Altbeständen steuerfrei. Nur wiederangelegte Ausschüttungen (und Neuanlagen) aus diesen Jahren sind steuerpflichtig, und zwar zu 100%. Und der Zwischengewinn, der im damals laufenden Geschäftsjahr bis zum 31.12.2017 angesammelt war, auch zu 100%. Die Zwischengewinne je Anteil sind 2018 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

    Bei thesaurierenden Fonds könnte der Zwischengewinn mit dem Gesamtgewinn jener Jahre identisch sein. Solche Fonds hatte ich schon vorher veräußert.

  • Hallo ANDREJ danke.

    Altbestände, da läuft die Gewinnberechnung erst ab Kurs 1.1.2018, die Kursgewinne bis dahin sind steuerfrei. klar.

    Mir geht es um die "Zwischenbestände" gekauft zwischen 1.1.2009 und 31.12.2017.
    - Da ist 1.1.2018 der Schnitt.
    - bis dahin sind Kursgewinne zu 100% zu versteuern und von dort an gilt dann die Berechnung mit Teilfreistellung.
    Das heißt also wirklich, dass man für diese "Zwischenbestände" zwei separate Steuerberechnungen machen muß und den Kurs zum Jahreswechsel 17/18 kennen muß.

  • Liege ich mit diesen Annahmen richtig?

    Grundsätzlich liegst Du richtig. - Praktisch solltest Du Anfang 2018 von Deiner Depotbank eine Steuerberechnung erhalten haben, aus der die bis zum 31.12.2017 aufgelaufene Steuerschuld hervorgeht. Diese Steuerschuld wurde Dir bis zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt gestundet.

  • Praktisch solltest Du Anfang 2018 von Deiner Depotbank eine Steuerberechnung erhalten haben, aus der die bis zum 31.12.2017 aufgelaufene Steuerschuld hervorgeht. Diese Steuerschuld wurde Dir bis zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt gestundet.

    Damals war ich nur bei der UnionInvest.
    Da gab es nur Abrechnungen zum Sparplan und Quartalsauszüge. Keine weitere Aufrechnung.
    Hab gerade noch den Jahrgang 2018 durchgeschaut.

    Bist du dir sicher, dass alle da so ein Abrechnungs-und-Stundungs-Papier erhalten haben sollten?

  • Das heißt also wirklich, dass man für diese "Zwischenbestände" zwei separate Steuerberechnungen machen muß und den Kurs zum Jahreswechsel 17/18 kennen muß.

    Um das genau aufzudröseln, habe ich für jeden Kauf eine Zeile mit Kaufwert, Zwischenstand 31.12.17 und Verkaufswert gemacht. Und dann eben 0/100/70% steuerpflichtig, je nach Zeitzone.

    Bist du dir sicher, dass alle da so ein Abrechnungs-und-Stundungs-Papier erhalten haben sollten?

    Nein, gab es bei Union Investment nicht. Die Daten sind aber im Bundesanzeiger zu finden, wenn du nach "Union Investment Besteuerungsgrundlagen 2018" suchst.

  • Nein, gab es bei Union Investment nicht. Die Daten sind aber im Bundesanzeiger zu finden, wenn du nach "Union Investment Besteuerungsgrundlagen 2018" suchst.

    Mein Gott, über eintausend Dokumente und dann noch für mich unverständlich sortiert. (Geb ich in der Suche eine Fondsbez. oder -nummer ein, werden verschiedene andere angezeigt und das dann da hinterlegte Dokument beinhaltet x-verschiedene Fonds, nur nicht den den ich suche.)
    Ich glaub ich lass das mit dem Bundesanzeiger,... Dem hinterliegt wahrscheinlich eine Logik, die ich nicht verstehe. :/

    Die Werte für den Zwischenstand 31.12.2017 habe ich anderweitig gefunden.

    Danke ANDREJ

  • Konntest Du denn die Berechnungen für die Zeit bis zum 31.12.2017 jetzt nachvollziehen?

    Der Kursgewinn bei der (fiktiven) Veräußerung war ja nur ein grober Schätzer, um den steuerrelevanten Betrag zu ermitteln.

    Veräußerungsgewinn nach Differenzmethode:
    Differenz zwischen Kaufbetrag zzgl. Anschaffungsnebenkosten und Verkaufserlös abzüglich Anschaffungsnebenkosten. Wenn keine Anschaffungskosten für eine Kauftranche vorliegen wird zur Berechnung des steuerpflichtigen Kursgewinnes die Ersatzbemessungsgrundlage (30% des Verkaufserlöses) herangezogen und entsprechend auf der Wertpapierabrechnung ausgewiesen. Der ausgewiesene Veräußerungsgewinn (nach Differenzmethode) für Investmentfondsabrechnungen muss um alle steuerlich relevanten Faktoren bereinigt werden.
    Hierfür wird die nachfolgend dargestellte Berechnungsmethode angewendet:
    Veräußerungsgewinn nach Differenzmethode (noch nicht um steuerliche Posten bereinigt)
    – erhaltener Zwischengewinn Verkauf
    + gezahlter Zwischengewinn Kauf
    – besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn
    (Differenz aus Immobiliengewinn Kauf und Verkauf)
    – bereinigte besitzzeitanteilige als zugeflossen geltende ausschüttungsgleiche Erträge
    (Differenz aus Kauf und Verkauf)
    + während der Haltezeit ausgeschüttete steuerfreie Veräußerungsgewinne
    (Differenz aus Kauf und Verkauf)
    + besitzzeitanteilige Substanzausschüttungen (Differenz aus Kauf und Verkauf)
    = Veräußerungsgewinn nach Differenzmethode (bereinigt um steuerliche Posten)

  • Konntest Du denn die Berechnungen für die Zeit bis zum 31.12.2017 jetzt nachvollziehen?

    Der Kursgewinn bei der (fiktiven) Veräußerung war ja nur ein grober Schätzer, um den steuerrelevanten Betrag zu ermitteln.

    Veräußerungsgewinn nach Differenzmethode: ....

    Nee, wenigstens nicht genau.

    Ich habe ja außer den Kursdaten 31.12.2017 keine weiteren Werte mehr gesucht/gefunden.
    Und damals auch nichts diesbezüglich von UnionInvest erhalten.

    Habe statt der offiziellen Differenzmethode meine Daumenmethode verwendet:
    Den Kurs vom 31.12.17 * Anteile => Wert der Position - Summe der Kaufkosten (war Sparplan) => Gewinn vor 1.1.2028. Darauf 25% Kapitalsteuer + 1,375 Soli berechnet.

    Die errechneten Steuerbeträge entsprechen in Etwa denen, die von der UI abgerechnet wurden.
    Die Differenz liegt liegt zumeist bei 0,17 bis 1,7% (ein Ausreißer dabei mit 8,9%) immer zu meinen Gunsten.

    Alles Andere wird zu einer wahrscheinlich zu komplizierten Methode, die ich mir nicht unbedingt antun will.8)

  • Ich habe hier so einen ähnlichen Fall, den ich versuche nachzurechnen: Ein in 2015 begonnener VL-Sparplan:

    Ich frage mich nun, wie da jetzt genau die FIFO-Methode beim Verkauf funktioniert. Bis zum Jahreswechsel 2017/2018 sind da rund 33 Anteile zusammengekommen, die zusammen einen fiktiven Gewinn (Verkaufkurs - Kaufkurs - Kaufnebenkosten) von rund 305€ erwirtschaftet hatten.

    Wenn ich daraus nun heute 5 Anteile verkaufen wollte, müsste ich für die bis 31.12.2017 aufgelaufenen Gewinne dann mit dem Durchschnittsgewinn pro Stück (305€/33 = 9,24€) rechnen oder muss ich den fiktiven Gewinn, der den 5 ältesten Anteilen innewohnt, berücksichtigen (z.B. 13€, 13€, 12€, 13€ ,14€)

    Vielen Dank für sachdienliche Hinweise

  • Wenn ich daraus nun heute 5 Anteile verkaufen wollte,

    dann

    den fiktiven Gewinn, der den 5 ältesten Anteilen innewohnt, berücksichtigen

    Dann hast du Erträge von vor dem 1.1.2018 die 100% angesetzt zu versteuern sind mit 26,375%.
    Und Erträge seit 1.1.2018, die erst nach Freistellung, also z.B. zu 70% angesetzt zu versteuern sind mit 26,375%.
    Ich habe mit dieser Methode die Steuerwerte der KAG größtenteils bis auf kleine Abweichungen erreicht. Abweichungen gab es immer, aber entsprechend meiner Rechnung immer zu meinen Gunsten.