Für einen Minijobber, der Familien mitversichert ist, wurde irrtümlicherweise die AG pauschal Krankenversicherung gemeldet und bezahlt.
Können diesbezüglich gezahlte Beträge von Minijobzentrale zurück verlangt werden ? ![]()
Für einen Minijobber, der Familien mitversichert ist, wurde irrtümlicherweise die AG pauschal Krankenversicherung gemeldet und bezahlt.
Können diesbezüglich gezahlte Beträge von Minijobzentrale zurück verlangt werden ? ![]()
Hast du eigentlich überhaupt irgendeine Ahnung, wie ein Minijob funktioniert?
Mach dich doch mal auf der Homepage der Mini Job Zentrale schlau.
Da wird dir geholfen: als Minijobberin oder als Arbeitgeberin.
Heiliger Abend: manche gehen in die Kirchen, manche können sich auch schlau lesen.
Gesegnete Weihnachtszeit.
Durch Betriebsprüfung werden Fehler aufgedeckt, ob zu Gunsten oder zu Ungunsten der Leistenden.
Die Familien mitversicherten wie die Privat-versicherten brauchen bei Minijob keine AG pauschale Krankenbeitrag zu zahlen.
Bei Rentenversicherung sieht erst anders aus.
ich feiere nicht mehr Weihnachten, sondern Winter Ankunft / Sonnenwende ![]()
Die zu viel gezahlten Beiträge werden im Rahmen einer Betriebsprüfung erstattet bzw. deren Erstattung kann beantragt werden.
Sofern man einen Beleg dafür hat, dass der AN privat versichert ist, kann man den Beitragsnachweis für die Zukunft auch entsprechend ändern.
Vielen Dank für neutrale
hilfreiche
Antwort.
Bei Minijobs mit Verdienstgrenze zahlen gewerbliche Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist der Brutto-Verdienst des Minijobbers. Dieser pauschale Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Daraus entsteht für den Minijobber kein eigener Krankenversicherungsschutz und auch kein Anspruch auf Krankengeld. Arbeitgeber müssen den Pauschalbeitrag nur bezahlen, wenn der Minijobber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Ist der Minijobber privat krankenversichert, fällt der Pauschalbeitrag nicht an.
Was wäre günstiger für einen Lohnempfänger: z.B. Minijob €.603,- oder Midijob €.604,-
hinsichtlich der Abzüge von Sozialabgaben und Lohnsteuer.
Bei Minijobs mit Verdienstgrenze zahlen gewerbliche Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. ... Arbeitgeber müssen den Pauschalbeitrag nur bezahlen, wenn der Minijobber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Ist der Minijobber privat krankenversichert, fällt der Pauschalbeitrag nicht an.
So ist es.
Die vermeintlich hilfreichste Antwort in diesem Thread ist vermutlich falsch oder neben der Sache.
Das fängt mal wieder bei einer uneindeutigen Frage an, sie ist mißverständlich (wozu die kreative Rechtschreibung beiträgt):
Für einen Minijobber, der Familien mitversichert ist, wurde irrtümlicherweise die AG pauschal Krankenversicherung gemeldet und bezahlt.
Für den Arbeitgeber zählt nur: gesetzlich versichert (dann Abführung von pauschalen 13% GKV-Beiträgen, denen keine Leistung gegenübersteht) oder eben privat versichert, dann entfällt dieser Beitrag. Wenn der Minijobber nicht passend verhandelt, hat das auf ihn keine Auswirkung.
In erster Näherung ist das also ok, wenn ein Arbeitgeber für einen familienversicherten Minijobber die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge abführt. Diese können vermutlich weder zurückgefordert werden, noch fällt das bei einer Betriebsprüfung auf und wird dann auch nicht zurückgerechnet.
Aber vermutlich hätte der TE diese Antwort nicht hören wollen.
Was wäre günstiger für einen Lohnempfänger: z.B. Minijob €.603,- oder Midijob €.604,-
hinsichtlich der Abzüge von Sozialabgaben und Lohnsteuer.
Für einen Lohnempfänger ist ein Minijob mit 603 € günstiger als ein Midijob über 604 €, weil es für einen anderswo Beschäftigten die Vergünstigungen des Midijobs nicht gibt. Für ihn zählt ein zusätzliches Einkommen von 604 € pro Monat ganz normal, also so, als ob er im Erstjob Überstunden machte.
Was wäre günstiger für einen Lohnempfänger: z.B. Minijob €.603,- oder Midijob €.604,-
hinsichtlich der Abzüge von Sozialabgaben und Lohnsteuer.
Minijob:
2% Pauschalsteuer (Regelmäßig nimmt der AG keinen Rückgriff) oder individuelle Versteuerung (ist selten sinnvoll)
3,6% bzw. 13,6% (Privathaushalt) Rentenversicherungsbeitrag (kann abgewählt werden)
In Summe Richtung brutto gleich netto. Allerdings muss auf anderem Wege für Krankenversicherungsschutz gesorgt werden.
Midijob:
Lohnsteuer fällt nicht an (kommt auf St.-K. an)
Abgaben sind überschaubar. (Bitte selbst den Online-Rechner bemühen.)
Für einen Lohnempfänger ist ein Minijob mit 603 € günstiger als ein Midijob über 604 €, weil es für einen anderswo Beschäftigten die Vergünstigungen des Midijobs nicht gibt. Für ihn zählt ein zusätzliches Einkommen von 604 € pro Monat ganz normal, also so, als ob er im Erstjob Überstunden machte.
Und für den Arbeitgeber, welche wäre günstiger ?
Abgabentechnisch der Midijobber. (Bei Privatversicherten ggf. der Minijobber, müsste man nachrechnen.)
Und für den Arbeitgeber, welche wäre günstiger?
Das kommt darauf an. Typischerweise der Midijobber.
Ein privat krankenversicherter Minijobber ist für den Arbeitgeber günstiger (Abgaben etwa 18% statt etwa 30%). Ein kluger privat versicherter Minijobber berücksichtigt das, wenn er seinen Stundenlohn verhandelt.
Spiel doch mal selber mit den Parametern herum!
Minijob-Rechner - Minijob-Zentrale