Vorabpauschale und Währungsumrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe seit einigen Jahren einen ETF-Sparplan auf den Nasdaq laufen und würde gern einmal nachvollziehen, wie sich da eigentlich die Vorabpauschale genau berechnet. Leider sind die Abrechnungen der Bank nicht darauf angelegt, dass man den Rechenweg nachvollziehen könnte.

    Der ETF lautet auf USD, so dass zur Bestimmung der Vorabpauschale an einigen Stellen in EUR umgerechnet werden muss.

    Als erstes bin ich über die Situation gestolpert, dass in 2018 die Wertsteigerung in USD negativ, in EUR aber positiv war. Ich nehme an, dass die Wertsteigerung in EUR ausschlaggebend ist?

    Desweiteren werden das Nettoanlagevermögen und alle Ausschüttungen in USD ermittelt.

    Gibt es da eigentlich Regelungen, mit welchem Kurs umgerechnet werden muss (EZB-Referenzkurse) oder macht das jede Bank nach Gutsherrenart?

    Vielen Dank

  • Ich habe seit einigen Jahren einen ETF-Sparplan auf den Nasdaq laufen und würde gern einmal nachvollziehen, wie sich da eigentlich die Vorabpauschale genau berechnet.

    Auf den letzten Cent wirst Du das nicht hinbekommen.

    Leider sind die Abrechnungen der Bank nicht darauf angelegt, dass man den Rechenweg nachvollziehen könnte.

    Ich gehe man davon aus, daß die Börse in den kommenden beiden Tagen nicht crasht, so daß wir das Jahr wohl mit einem Gewinn abschließend werden. Ich würde mir den Kurs des Papieres vom 02.01.2025 vom Informer von comdirect holen und damit rechnen. Basiszins ist 2,53%, davon 70%, davon nochmal 70% sind 1,24%. Das multiplizierst Du mit dem Kurs und mit der Zahl Deiner Anteile und stellst den entsprechenden Betrag auf dem Verrechnungskonto bereit, vielleicht zur Sicherheit etwas mehr.

    Gibt es da eigentlich Regelungen, mit welchem Kurs umgerechnet werden muss (EZB-Referenzkurse) oder macht das jede Bank nach Gutsherrenart?

    Solche Regelungen gibt es, es gibt auch einen Dienstleister, der zentral die Kurse bereitstellt. Ich zerbreche mir aber nicht den Kopf um wenige Cent oder Euro hin oder her.

  • Basiszins ist 2,53%, davon 70%, davon nochmal 70% sind 1,24%. Das multiplizierst Du mit dem Kurs und mit der Zahl Deiner Anteile und stellst den entsprechenden Betrag auf dem Verrechnungskonto bereit, vielleicht zur Sicherheit etwas mehr.

    Ich verstehe das aber schon richtig, dass der „entsprechende Betrag“ die Höhe der Vorabpauschale ist und davon dann die Versteuerung berechnet werden kann.

  • Ich würde mir den Kurs des Papieres vom 02.01.2025 vom Informer von comdirect holen und damit rechnen. Basiszins ist 2,53% [für 2025], davon 70%, davon nochmal 70% sind 1,24%. Das multiplizierst Du mit dem Kurs und mit der Zahl Deiner Anteile ...

    ... damit hast Du die Vorabpauschale unter Berücksichtigung der Teilfreistellung für Aktien-ETFs, also die Steuerbasis. Die Steuer darauf ist 26,375% (oder 28% mit Kirchensteuer).

    Diesen Betrag oder etwas mehr stellst Du auf dem Verrechnungskonto bereit.

    Die Steuer auf die Vorabpauschale wird um den 25.01. gebucht, aber am 02.01. wertgestellt, also quasi zurückgebucht. Wenn zum Jahreswechsel kein Geld auf dem Konto ist, wird die Bank Überziehungszinsen berechnen.

    Besser dran sind da Anleger, die für dieses Konto einen Freistellungsauftrag eingereicht haben. Die Vorabpauschale dürfte bei den meisten der erste Kapitalertrag des Jahres sein. Wenn das so ist, wird die Vorabpauschale gegen den Freistellungsauftrag gerechnet. Wohlgemerkt: Die Vorabpauschale, die ja ein fiktiver Gewinn ist, wird vom Freistellungsauftrag abgezogen, nicht die Steuer darauf.

    Wenn Du eine Dividende bekommst, ist die Abgeltungsteuer kein Problem: Du bekommst dann ja Geld, von dem die Steuer abgezogen wird. Dadurch kann das Konto nicht in die Miesen gehen.

    Bei der Steuer auf die Vorabpauschale ist das anders: In diesem Fall bekommt man kein Geld, muß aber trotzdem welches bezahlen. Dadurch kann das Konto in die Miesen gehen.

  • Auf den letzten Cent wirst Du das nicht hinbekommen.

    Solche Intransparenzen finde ich per se unbefriedigend.

    Solche Regelungen gibt es, es gibt auch einen Dienstleister, der zentral die Kurse bereitstellt.

    Ist das der WM-Datenservice?

    So ein paar Sachen beantworten die in ihren FAQs, auch wenn das immer noch genügend Interpretationsspielraum lässt.

    Welche Daten werden zur Ermittlung der Vorabpauschale herangezogen?

    Die Vorabpauschale wird unter Berücksichtigung der WM vorliegenden Rücknahmepreise (RNP der Investmentfonds zu Jahresbeginn und -ende, dem von der Bundesbank jährlich auf Grundlage der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ermittelten Basiszins sowie der WM bekannten Ausschüttungen berechnet. Liegen keine Rücknahmepreise vor, treten Börsenkurse an die Stelle der Rücknahmepreise.

    Welche Kurse werden bei der Ermittlung der Vorabpauschale herangezogen?

    Die Ermittlung der Vorabpauschalen erfolgt auf Basis der ersten und letzten im Kalenderjahr veröffentlichten Rücknahmepreise, die WM zum Zeitpunkt der Berechnung vorliegen. Sofern keine Rücknahmepreise verfügbar sind, wird ersatzweise auf Börsenkurse abgestellt. Im Falle nachträglich gelieferter Rücknahmepreise bzw. Börsenkurse berechnet WM die Vorabpauschalen erneut auf deren Basis im nächsten Vorabpauschalen-Korrekturlauf. Bei unterjährig aufgelegten Investmentfonds zieht WM den ersten verfügbaren Rücknahmepreis bzw. Börsenkurs nach Auflegung zur Berechnung heran.

    Wie erfolgt die Währungsumrechnung bei Investmentfonds in Fremdwährung (nicht Euro)?

    Bei Fremdwährungsfonds rechnet WM die Rücknahmepreise bzw. Börsenkurse zum Kursdatum mit dem EZB-Mittelkurs in Euro um. Ausschüttungen in Fremdwährung, die bei der Berechnung der Vorabpauschale mit Ex-Tag (ED007) im Vorjahr mindernd berücksichtigt werden, rechnet WM zum Ex-Tag ebenfalls mit dem EZB-Mittelkurs in Euro um.

  • Aha!!!

    Ich habe es für den ETF DE000A0F5UF5 genau genug hinbekommen.

    Unter NASDAQ-100-UCITS-ETF-DE kann man die Nettoinventarwerte und Ausschüttungen des ETF in USD herunterladen.

    perWährungNAV
    03.01.2023USD105,7764
    29.12.2023USD163,6869
    02.01.2024USD160,9493
    30.12.2024USD206,1358

    Dem Verkaufsprospekt kann man entnehmen, dass die Gesellschaft einen Rückgabeabschlag von 1% erhebt. Damit ergeben sich folgende Rücknahmepreise:

    perWährungNAVRNP
    03.01.2023USD105,7764104,72
    29.12.2023USD163,6869162,05
    02.01.2024USD160,9493159,34
    30.12.2024USD206,1358204,07

    Die EZB-Referenzkurse findet man man hier.

    Damit ergeben sich folgende RNP in EUR:

    perNAVRNPFXRNP
    03.01.2023USD 105,7764USD 104,721,0545EUR 99,307729
    29.12.2023USD 163,6869USD 162,051,1050EUR 146,651584
    02.01.2024USD 160,9493USD 159,341,0956EUR 145,436291
    30.12.2024USD 206,1358USD 204,071,0444EUR 195,394485

    Die Wertsteigerungen sind offensichtlich größer als die Basisverzinsung. Deswegen wird für die Vorabpauschale auf die Basisverzinsung abgestellt:

    perRNP70% des BasiszinssatzBasisertrag
    03.01.2023EUR 99,3077291,785% (2,55% * 70%)EUR 1,77264296
    02.01.2024EUR 145,4362911,603% (2,29% * 70%)EUR 2,33134374

    Davon muss ich nun noch die Ausschüttungen abziehen:

    Ex-TagFälligkeitsdatumGesamtausschüttung USDFX per Ex-TagGesamtausschüttung EUR
    15.03.202315.03.20230,1076941,05490,102089298
    15.06.202315.06.20230,3201271,08190,295893336
    15.09.202315.09.20230,0000001,06580
    15.12.202315.12.20230,0830121,09460,075837749
    15.03.202415.03.20240,1943231,08920,178408924
    17.06.202417.06.20240,2450761,07120,228786408
    16.09.202416.09.20240,0000001,11260
    16.12.202416.12.20240,1116591,04980,106362164

    Es ergeben sich folgende Vorabpauschalen pro Stück

    perRNP70% des BasiszinssatzBasisertragbereits versteuerte AusschüttungenVorabpauschale
    03.01.2023EUR 99,3077291,785% (2,55% * 70%)EUR 1,77264296EUR 0,47382038EUR 1,29882258
    02.01.2024EUR 145,4362911,603% (2,29% * 70%)EUR 2,33134374EUR 0,5135575EUR 1,81778624

    Die errechneten Werte weichen erst in der 8 Nachkommastelle von den Bankauszügen ab.

  • Der Basiszins für die Vorabpauschale 2026 die Anfang 2027 besteuert wird ist nun auch schon bekannt und beträgt 3,20%.

    Es entspricht dem ersten bekannten Zinssatz "aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährl. Kuponzahlungen mit Restlaufzeit 15 Jahren".

    Wen das interessiert. Er ist immer Anfang des Jahres für das Folgejahr bekannt.

    Quelle: Bundesbank

    Da werden vermutlich deutlich mehr Ausschütter dann auch mit dem Thema Vorabpauschale belastet.