KVdR bei Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk

  • Hallo zusammen,
    ich bin Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk und war immer in der GKV versichert. Jetzt zahle ich freiwillig den Mindestbeitrag in die DRV ein, um genau 5 Beitragsjahre zu erreichen.
    Frage 1: Habe ich damit bei Renteneintritt einen Zugang zur KVdR erreicht? (Ich nehme an, die 9/10-Vorversicherungszeit in der GKV ist erfüllt, da ich immer GKV war.)
    Frage 2: Falls ja, wie hoch wird dann meine Zahlung an die KVdR sein? (Z. B. halber Beitrag auf DRV-Rente plus voller Beitrag auf Versorgungswerk-Rente, oder wie genau?)
    Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungen oder Infos!
    Beste Grüße

    Tom

  • Hallo.

    Du vermutest jeweils richtig.

    Die Voraussetzungen für die KVdR wären mit Deinen Schilderungen erfüllt und Du würdest etwa 12% an Kranken- und Pflegeversicherung auf Deine Rente zahlen, während es bei Deiner Versorgung etwa 20% sind (Werte grob gerundet).

  • Hallo Referat Janders,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Eine Frage hätte ich dann noch.

    Sollte ich dann noch als Rentner weiterarbeiten wollen, wie verhalten sich dann meine Zahlungen zur KVdR, als Freiberufler, oder als Angestellter auf 2000 Euro Basis?

    Vielen Dank

    Tom

  • Bei hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit: Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse (mit Zuschuss aus der gesetzlichen Rente).

    Bei versicherungspflichtiger Beschäftigung: Normale Pflichtbeiträge aus dem Gehalt, ansonsten wie in #2.

  • Sollte ich dann noch als Rentner weiterarbeiten wollen, wie verhalten sich dann meine Zahlungen zur KVdR, als Freiberufler oder als Angestellter auf 2000 Euro Basis?

    Das kommt darauf an.

    Die gesetzliche Krankenversicherung hat stets ein einnehmendes Wesen. Wenn sie mehr Beiträge bekommen kann, dann wird sie auch versuchen, diese zu bekommen.

    Als GKV-Versicherter mit eigenem Einkommen bist zu entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert. Bei einem Pflichtversicherten wird das Arbeitsentgelt (und/oder die Rente) bis zur Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt, andere Einkünfte, namentlich Kapitaleinkünfte nicht. Bei einem freiwillig Versicherten will die GKV auch von den Kapitaleinkünften etwas abhaben. Für einen Angestellten ist das bedeutungslos, weil der nur dann freiwillig versichert ist, wenn er über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, also ohnehin Maximalbeitrag zahlt. Diese Bestimmung wirkt sich nur dann finanziell aus, wenn einer weniger als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, aber trotzdem freiwillig versichert ist. Auch Du dürftest mit Deiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit die Gehaltsgrenze überschritten haben, so daß Dir die Krankenkasse allein aus dem Erwerbseinkommen den Maximalbeitrag abverlangt hat.

    Eine gesetzliche Rente hast Du, Dein Lebtag lang warst Du in der GKV versichert, somit hast Du die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung im Ruhestand erfüllt. Von daher will die GKV erstmal Beiträge nur von Deiner Rente (bzw. Deinen Renten).

    Wenn Du nun im Ruhestand weiter arbeitest, kommt es darauf an, in welchem Umfang das erfolgt. Bist Du hauptsächlich Rentner und verdienst nur ein bißchen nebenher, kostet Dich das Beiträge der zusätzlichen Erwerbsarbeit, Du bleibst aber im Status pflichtversichert.

    Bis Du aber hauptsächlich berufstätig und bekommst Deine Rente nebenher, dann richtet sich Dein Status nach dem Status Deiner Erwerbstätigkeit. Bist Du Angestellter, dürftest Du pflichtversichert sein, bist Du weiterhin Freiberufler, dürftest Du weiterhin freiwillig versichert sein.

    Vermutlich verdienst Du mit Rente und zusätzlicher Berufstätigkeit aber so viel, daß Du ohnehin an die Beitragsbemessungsgrenze stößt bzw. sie überschreitest. Dann wird Deine Frage finanziell bedeutungslos, weil Du dann ohnehin Maximalbeitrag zahlst.

  • Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten, sie sind mir eine grosse Hilfe.

    Wichtig war für mich zu wissen, dass bei Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk, immer Mitglied als freiwillig Versicherter in der GKV und 5 freiwilligen Beitragsjahren in der DRV , ich als Rentner Mitglied in der KVdR werden kann.

    Beste Grüsse

    Tom

  • Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten, sie sind mir eine grosse Hilfe.

    Gern geschehen!

    Wichtig war für mich zu wissen, dass bei Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk, immer Mitglied als freiwillig Versicherter in der GKV und 5 freiwilligen Beitragsjahren in der DRV , ich als Rentner Mitglied in der KVdR werden kann.

    Versorgungswerk ist egal.

    Für Pflichtversicherung im Ruhestand brauchst Du langjährig irgendeine Mitgliedschaft in der GKV (Pflichtversicherung, Familienversicherung, freiwillige Versicherung) und irgendeine gesetzliche Rente. Das kann auch eine Mütterrente von 2 Kindern oder eine Mütterrente von 1 Kind + 24 Monate freiwillige Beiträge sein.

    Nur aufgepaßt*: Gestalten kann man nur vorausschauend, nicht rückwirkend.

    *Gilt nicht für Dich, Du hast die Bedingung ja bereits erfüllt, gilt aber für spätere Leser, die noch gestalten können. Eine Ärztin oder Rechtsanwältin mit 1 Kind tut wohl daran, rechtzeitig die 24 Monate zu sammeln. Geldanlage kleinen Volumens, aber mit erstaunlicher Rendite.