Frohes neues Jahr an Alle.
Folgende Situation: Ich bin seit Anfang September 2024 krank geschrieben wegen psychischer Probleme (selber Diagnoseschlüssel)
Anfang März dieses Jahr endet die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse. Ich werde ausgesteuert. Ich muss mich dann beim Arbeitsamt melden, als weiterhin krank.
Ich kann aber am 01.07.2026 in Rente gehen. (besonders langfristig versichert, 2 Jahre früher ohne Abzug, so steht es auf meiner Rentenauskunft)
Ich habe aus den Jahren 2023 und 2024 noch 34 Tage Urlaub und ca. 180 Überstunden stehen.
Habe heute eine telefonische Erstberatung von einem Anwalt meiner Versicherung gehabt. Dieser sagte, die Überstunden und Urlaubsgeld muss der AG mir auszahlen, wenn ich Rentner bin und das Arbeitsverhältnis endet.
Laut Tarifvertrag Öffentlicher Dienst muss ich das Arbeitsverhältnis nicht kündigen wenn ich in Rente gehe, es würde dann automatisch enden.
Wie verhält es sich, wenn ich mich arbeitslos melde, laut Google kann ich arbeitslos sein, aber trotzdem noch bei Krankheit beschäftigt.
Habe auch parallel noch einen Beratungstermin beim VDK (bin ich Mitglied) gemacht.
Wie sind Eure Erfahrungen, Meinungen dazu?
Danke im voraus.