Finanzamt berichtigt mit Bescheid von Dez 2025 den Bescheid von Aug 2021 - Ergebniss: Nachforderung

  • Moin zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    mein Bescheid für 2020 kam im Aug 2021 (hab ein paar € wiederbekommen, ist aber egal)

    Jetzt, Dez 2025, kommt ein weiterer Bescheid für 2020, indem das zu versteuernde Einkommen höher berechnet wurde und damit soll ich Einkommensteuer nachzahlen

    Grund: Beiträge zur Krankenversicherung: die KV hat den steuerlich absetzbaren Beitrag falsch berechnet, das ist durch eine Revisionsprüfung bei der KV herausgekommen... die KV musste wohl die Beiträge von 2018 bis 2023 neu berechnen und den Finanzämtern neu übermitteln.

    Die Folge war eben der neue Bescheid für 2020, in der Post im Dez 2025


    Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist von 4 Jahren für Nachforderungen des Finanzamtes, wenn man nicht selber fahrlässig falsche Daten angegeben hat? (der Bock liegt ja eindeutig bei der KV)


    Macht ein Einspruch wegen Verjährung Sinn?

  • Die 4‑Jahres‑Verjährung gibt es, aber sie ist komplizierter, als sie klingt. In vielen Konstellationen kann ein Bescheid für 2020 im Jahr 2025 noch wirksam geändert werden, selbst wenn der Fehler bei der Krankenversicherung lag.

    Rechts- und Steuerberatung ist in Foren nicht erlaubt. Deshalb der Hinweis:

    Es reicht nicht, nur auf die 4 Jahre zu schauen. Man muss immer prüfen, welcher Art der Fehler ist, wer ihn verschuldet hat und ob Sonderregelungen greifen.

    Hochkomplex. Erstmal Einspruch einlegen.