Verpflegungsmehraufwand

  • Hallo,

    ich hätte auch zwei Fragen zum Verpflegungsmehraufwand:

    Frage 1: man arbeitet in 24h Dienst bei der Feuerwehr (jeden zweiten Tag von 7-7 Uhr). Die 24h ist man an der ersten Tätigkeitsstätte (reine Arbeitszeit am tag sind 14,33h, Fest ist Bereitschaftsdienst in der ersten Tätigkeitsstätte) > ich weiß, die Arbeitszeit ist über 8h, aber hier gibt es eine Sonderregelung bei der Feuerwehr. Es kann auch an Tagen vorkommen, dass aufgrund des Einsatzaufkommens man länger wie die 14,33h arbeitet. Kann man in diesem Fall den Verpflegungsmehraufwand <8h geltend machen?


    Frage 1: man arbeitet im Rettungsdienst in der Wechselschicht. Es gibt hier 12h Schichten und auch schichten die 8,5h dauern. natürlich hätte man auch hier Anspruch auf eine Pause, welche aufgrund von Einsätzen oft nicht eingehalten wird. bei der 8,5h Schicht hat man zwar eine Pause, verbringt diese aber oft nicht an der ersten Tätigkeitsstätte. bei der 12h Schicht gibt es keine festgelegte Pause, sondern man Schlingt zwischendurch schnell was rein, dies kann auch an der ersten Tätigkeitsstätte sein. Kann man in diesem Fall den Verpflegungsmehraufwand <8h geltend machen?


    besten Dank

    Gruß

  • Kater.Ka 8. Januar 2026 um 18:14

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Achim,

    also geht das nur, wenn man die Tage/Einsätze dokumentiert, an denen man definitiv mehr als 8h von der ersten Arbeitsstätte entfernt war. Und diese Tage kann man geltend machen.

    besten Dank

  • Also geht das nur, wenn man die Tage/Einsätze dokumentiert, an denen man definitiv mehr als 8h von der ersten Arbeitsstätte entfernt war. Und diese Tage kann man geltend machen.

    Ich möchte nicht so gern in die Gegenposition gedrängt werden.

    Verpflegungsmehraufwand kannst Du im Zuge von Dienstreisen steuerlich geltend machen. Die hast Du als Feuerwehrmann nicht, auch wenn Du mit dem Rettungswagen in der Gegend herumfährst oder mal über Nacht Brandwache schiebst.

    Ohnehin ist diese Absetzerei bei vielen Leuten mehr Hobby als Gelderwerb. Dabei kommt viel weniger heraus als vermutet, selbst wenn das Finanzamt die Kosten anerkennt.

    Würde das Finanzamt eine mehr als 8stündige Abwesenheit von der Feuerwache als Dienstreise anerkennen (was meines Erachtens nicht der Fall ist), könntest Du 14 € ansetzen, was eine Steuerminderung von 5 € mit sich brächte. Das ist ein überschaubarer Betrag, der mich nicht in Verzückung brächte, wenn das Finanzamt ihn mir erstattete.

    Bevor Du Dich an mir abarbeitest: Protokolliere doch einfach Deine Abwesenheiten und rechne den Verpflegungsmehraufwand aus. Das reichst Du mit Deiner Steuererklärung ein und kannst Dich in der Folge mit Deinem Finanzbeamten herumstreiten, ob er Dir das anerkennt oder streicht.

  • Verpflegungsmehraufwand kannst Du im Zuge von Dienstreisen steuerlich geltend machen. Die hast Du als Feuerwehrmann nicht, auch wenn Du mit dem Rettungswagen in der Gegend herumfährst oder mal über Nacht Brandwache schiebst

    Eine Dienstreise gilt bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Der Einsatz muss daher mehr als 8 Stunden am Stück ohne Rückkehr zu Wache gehen.

    Verpflegungsmehraufwand: Feuerwehreinsatz keine Einsatzwechseltätigkeit
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    Daher ist deine Aussage in dieser Pauschalität falsch.


    Ich gebe diese für einige Tage im Jahr auch regelmäßig an, eben dann wenn ich mehr als 8 Stunden bei einem Kunden bin, dass ist hier nix anderes. Warum sollte es auch was anderes sein, eine derartige ausnahme wie von dir beschrieben konnte ich im Gesetz nicht finden

  • Ich gebe [den Verpflegungsmehraufwand] für einige Tage im Jahr auch regelmäßig an, eben dann, wenn ich mehr als 8 Stunden bei einem Kunden bin, das ist hier nix anderes.

    Von wieviel "einigen Tagen im Jahr" sprechen wir hier? Du hast meines Wissens ein sechsstelliges Gehalt, von dem Du dann von "einigen Tagen im Jahr", vielleicht 10, je 14 € Verpflegungsmehraufwand geltend machen kannst. Wow! Davon wirst Du sicherlich reich.

    Ich darf Deine Aufmerksamkeit auf folgende Passage richten:

    Protokolliere doch einfach Deine Abwesenheiten und rechne den Verpflegungsmehraufwand aus. Das reichst Du mit Deiner Steuererklärung ein und kannst Dich in der Folge mit Deinem Finanzbeamten herumstreiten, ob er Dir das anerkennt oder streicht.

    Für Deine 100.000 € zahlst Du um die 24.000 € Steuer. Es kümmert das Finanzamt wenig, ob Du 70 € Steuer mehr zahlst oder weniger, sondern es nickt Deine Steuererklärung einfach ab, wenn sie im Rahmen ist.

    PS: Ich könnte mir diese Mühe sparen, weil ich die Werbungskostenpauschale noch nicht einmal voll bekomme. Das ist auch gut so, denn "von der Steuer absetzen" heißt ja nicht: "vom Finanzamt wiederbekommen" (was sehr viele Leute irrig glauben), sondern oftmals: "den größten Teil der Kosten, die eigentlich der Arbeitgeber zahlen sollte, selber zahlen."

  • Von wieviel "einigen Tagen im Jahr" sprechen wir hier? Du hast meines Wissens ein sechsstelliges Gehalt, von dem Du dann von "einigen Tagen im Jahr", vielleicht 10, je 14 € Verpflegungsmehraufwand geltend machen kannst. Wow! Davon wirst Du sicherlich reich.

    Das finde ich eine merkwürdige Denkweise. Also soll man Dinge nicht von der Steuer Absetzen, nur weil es im relativ kleine Beträge geht?

    Wenn er 20 Tage im Jahr den Verpflegungsmehraufwand geltend macht sind das 200€, die er von der Steuer absetzen kann. Vielleicht 50-75 Euro weniger Steuern zu zahlen. Der Aufwand, das in die Steuererklärung einzutragen sollte im Bereich von Minuten liegen. Meiner Meinung nach ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.

    Ähnlich sehe ich es z.B. bei den haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung. Das sind auch relativ kleine Beträge (ich kann ca. 100€ Steuerlich geltend machen). Meine Steuerersparnis wird also im Bereich 30 Euro liegen. Aber auch hier liegt der Aufwand, das in die Steuererklärung einzutragen, bei vielleicht 2 Minuten.

  • Das finde ich eine merkwürdige Denkweise. Also soll man Dinge nicht von der Steuer absetzen, nur weil es im relativ kleine Beträge geht?

    Jeder macht seine Steuererklärung selber.

    Ich darf auch Deine Aufmerksamkeit auf die bereits zitierte Passage lenken:

    Protokolliere doch einfach Deine Abwesenheiten und rechne den Verpflegungsmehraufwand aus. Das reichst Du mit Deiner Steuererklärung ein und kannst Dich in der Folge mit Deinem Finanzbeamten herumstreiten, ob er Dir das anerkennt oder streicht.

    Ich selbst bekomme (wie geschrieben) erfreulicherweise die Werbungskostenpauschale nicht voll, vor allem dadurch, daß ich eben nicht 35 oder 50 km zur Arbeit fahren muß und somit nicht viele Stunden Lebenszeit auf der Straße lasse, ein Auto abnutze und Sprit bezahle.

    Es wäre im vorliegenden Fall zu prüfen, ob sich eine Werbungskostenangabe überhaupt auswirkt.

    Neulich hat sich einer für seine Haftpflichtversicherung verkämpft und mir vorgerechnet, welche Steuerersparnis sie ihm bringe. Eine Privathaftpflichtversicherung ist prinzipiell absetzbar, gehört allerdings zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, die typischerweise vom Krankenkassenbeitrag übererfüllt sind. Er setze seine Haftpflichtversicherung schon seit Jahren ab, erklärte er mir, und sein Finanzamt erkenne sie auch jedes Jahr an.

    Wenn er meint, daß es etwas bringt, soll er es angeben. Das ist für viele Leute schon aus psychologischen Gründen wichtig, vermutlich auch im vorliegenden Thread.

    Und noch eine Passage möchte ich Dir zitieren:

    Ich möchte nicht so gern in die Gegenposition gedrängt werden.

    Es ist für Deine Steuerzahlung völlig irrelevant, ob Du meiner Auffassung folgst, es ist auch egal, ob ich in diesem Detail recht habe oder nicht. Denn jeder macht seine eigene Steuererklärung selbst.

  • Ich darf Deine Aufmerksamkeit auf folgende Passage richten:

    Ich darf deine Aufmerksamkeit auf den Teil deines Beitrages lenken wo du die Behauptung aufgestellt hast, dass für Feuerwehr diese Pauschale nicht gilt. Dass ist und bleibt falsch. Auch wenn du krampfhaft versuchst von diesem von dir gemachten Fehler abzulenken


    Übrigens gibt es im Bereich der Feuerwehr auch ganztägige, bis mehrtägige Schulungen bei denen diese Pauschale geg. Auch zum tragen kommen kann.




    P.s. durch die hier genannte Pauschale kann ich im Jahr zwischen 700 und 900€ in der Steuer Erklärung angeben, dass ist bereits ein Großteil des Freibetrags den ein jeder hat, und das unabhängig davon ob ich tatsächlich auswärts Auslagen in dieser Höhe hatte, denn die Pauschale um die es hier geht, funktioniert ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten.