Wann versteuern?

  • Hallo zusammen,


    ich habe Festgeldanlagen, die über mehrere Jahre laufen. Die Zinsen werden wohl jedes Jahr intern auf einem separaten Konto gutgeschrieben (also nicht auf das Festgeldkonto gebucht) und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Wann muss ich das versteuern? Erst im Jahr der Auszahlung?

    Zweite Frage: vermutlich gibt es so auch keinen Zinseszinseffekt, richtig?

    Grüße

  • Wann muss ich das versteuern? Erst im Jahr der Auszahlung?

    Zweite Frage: vermutlich gibt es so auch keinen Zinseszinseffekt, richtig?

    Im Jahr der Auszahlung.

    Nach deinen Schilderungen gibt es einen Zinseszinseffekt. Einfach in den Bedingungen nachschauen oder bei der Bank nachfragen.

  • Den Zinseszinseffekt gibt es nur, wenn das separate Konto genauso verzinst wird wie das TG-Konto. Die Frage wäre auch noch, ob die Bank die Gutschrift auf dem separaten Konto nicht gleich versteuert. Ich denke bei inländischen Banken wäre das der Fall (wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt).

  • Hallo zusammen,


    ich habe Festgeldanlagen, die über mehrere Jahre laufen. Die Zinsen werden wohl jedes Jahr intern auf einem separaten Konto gutgeschrieben (also nicht auf das Festgeldkonto gebucht) und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Wann muss ich das versteuern? Erst im Jahr der Auszahlung?

    Zweite Frage: vermutlich gibt es so auch keinen Zinseszinseffekt, richtig?

    Zinsen müssen in dem Kalenderjahr versteuert werden, indem sie ausgezahlt werden, gleichgültig für welchen Zeitraum.

    Wenn du einen Sparbrief hast, dann werden die Zinsen in der Regel einmal jährlich einem Konto gutgeschrieben. Erfolgte die Anlage z.B. im April 2025 und im April 2026 werden Zinsen gutgeschrieben, dann ist dieser Betrag in der Steuer für 2026 zu berücksichtigen.
    Läuft dieser Sparbrief über mehrere Jahre, dann werden im Regelfall diese Zinsen deinem Verrechnungskonto gutgeschrieben und du kannst über den Zinsbetrag auch verfügen.
    Bei länger laufenden Sparbriefen gibt es damit auch keinen Zinseszinseffekt.

    Selten bis gar nicht kommen heute auf- oder abgezinste Sparbriefe vor:
    Aufzinsung bedeutet: Du legst jetzt (2026) einen Betrag in Höhe von z.B. € 10.000,00 an - der Zinssatz soll 2,0% betragen und die Laufzeit ist 3 Jahre.
    Erst in drei Jahren (2029) bekommst du dein Geld zuzüglich aller angefallenen Zinsen zurück. Hier in diesem Beispiel hast du einen Zinseszinseffekt, denn du erhältst nicht € 600,00 Zinsen, sondern € 612,08, da der Zinsertrag des ersten und zweiten Jahres dem Anlagebetrag zugeführt worden ist. (Zinseszinseffekt)
    Die Versteuerung des gesamten Zinsertrages erfolgt dann auch erst in 2029, da bei dieser Art der Anlage die Zinsen dir nicht ausgezahlt werden.
    Das waren früher gängige Anlagemöglichkeiten (steuerlich ähnlich einem thesaurierenden Fonds), werden aber heute nur noch ganz selten angeboten.

    Bei einem abgezinsten Sparbrief bekommst du am Ende der Laufzeit (2029) die oben beschriebenen € 10.000,00 zurück - heute zahlst du aber nur einen verminderten Betrag in Höhe von €9.5xx,xx (Zinseszinseffekt) ein. Auch hier ist der Ertrag erst in 2029 steuerlich zu berücksichtigen.

  • Zinsen müssen in dem Kalenderjahr versteuert werden, indem sie ausgezahlt werden, gleichgültig für welchen Zeitraum.

    Das kann bei mehrjährigen auf- oder abgezinsten Festgeldern auch anders sein. Man muß da genau in die Bedingungen schauen. Von Anlegerseite mag es manchmal erwünscht sein, daß die Zinsen jährlich gutgeschrieben werden oder auch summarisch zum Laufzeitende.