Wie ist der Jahreswert CO2 kg/m³ pro Jahr bei unterjährigen Abrechnung möglichst einfach, aber fair, zeitnah bzw. zeitraum-deckend, (einigermaßen) korrekt und "sinnig" zu ermitteln?
Es macht ja durchaus Sinn - in diesem Fall als Mieter dem Vermieter mitteilend - die Abrechnungsperioden der Versorger zu verwenden, da diese explizit auf den Abrechnungen die CO2 Emissionen und damit die finanzielle Belastung für den Abrechnungszeitraum deklarieren (und man sich dadurch auch Brenn-/Heizwert-/Zustandswert-Diskussionen und -Berechnungen erspart). Und wenn dieser Zeitraum auch genau 12 Monate ist, kann man daraus auch einfach den CO2 kg/m³ pro Jahr Wert ermitteln, um aus der Tabelle die Aufteilung Vermieter/Mieter zu entnehmen. Und in diesem Fall ist auch eine zeitliche Übereinstimmung (Verbrauch/Referenzwert) gegeben.
Was aber tun/Welcher CO2 kg/m³ pro Jahr sollte herangezogen werden, wenn dieser Zeitraum NICHT 12 Monate entspricht, sondern nur 8 2/3 oder 3 2/5, z.B. Ein-/Auszug oder aufgrund eines Versorgerwechsels?
[a] "Einfach" hochrechnen ist absolut nicht sinnig (z.B. ein Wintermonat vs. ein Sommermonat auf ein Jahr hochgerechnet, kann irgendwas zwischen 95/5 und 0/100 ergeben).
[b] Heranziehen des letzten verfügbaren 12-Monats-Referenzwertes (z.B. Vormieter, letzte Abrechnung über genau 12 Monate, …). Einfach handhabbar und für Vermieter/Mieter aufgrund der zugrundeliegenden Versorgerabrechnung nachvollziehbar. In der Annahme, dass dieser Wert nicht "zu alt" ist, auch einigermaßen realistisch, kommt aber doch mit dem Beigeschmack, dass komplett anderes Heizverhalten (so hatten wir z.B. vor der "Gas-Krise" einen 50% höheren Verbrauch) bzw. andere Außenbedingungen (warmer/kalter Winter) nicht weiter berücksichtig sind, da der Zeitraum des Referenzwertes eben ein anderer ist.
[c] Rückrechnung auf vorige 12 Monate oder spätere Ermittlung der Jahreswerte mittels Gradtagzahlen-Tabellen, wobei hier dann auch die Frage im Raum stünde, langjähre und deutschlandweite Durchschnittswerte vs. regionale aktuelle Tabellen. Bei der Rückrechnung und einem kurzen Zeitraum wäre dieses Verfahren auch anfällig für außergewöhnliche Schwankungen (z.B. Einzug im extrem kalten Monat und übermäßigem Heizungsbedarf). Ganz zu schweigen davon, dass es wohl kaum von dem Durchschnittsmieter erwartet werden kann, sich in der Tiefe mit der Gradtagzahlen-Berechnung und Verwendung zu beschäftigen (insb. regional und der VDI-Norm folgend) - oder?
[d] Mietereigene Ablesung (nach 12 Monaten) um einen Referenzwert zu ermitteln (ggf. nicht im Rhythmus der Versorgerabrechnungen). Neben der Frage, ob ein Vermieter diese Werte überhaupt akzeptieren würde (Beleg?), wäre bei diese Methode die Gefahr groß, dass man die Ablesung verpasst (wobei dann ja auch wieder eine Berechnung wie in [c] möglich wäre, mit all dem ganzen Rattenschwanz von [c]).
[e] Rückhalten der unterjährigen Abrechnung bis ein 12-Monatsabrechnung vorliegt (oder mit einzelne Abrechnungen ein 12-Monats-Zeitraum abgedeckt ist); das läuft in den meisten Fällen auf einen zukünftigen Referenzwert hinaus ([b] war ein zurückliegender). Wahrscheinlich machbar, auch wenn der Wert dann wieder zeitlich nicht deckungsgleich mit der unterjährigen Abrechnung ist (und - sollte man die ersten xx-Monate mit der Grundversorgung und monatlichen Versorger-Verträgen überbrückt haben, divergiert der zeitliche Abstand auch immer weiter).
Wie ich es drehe und wende, irgendetwas passt immer nicht. Am Korrektesten (vom Wert) erscheint mir eine Mischung aus c+d+e unter Berücksichtigung regionaler und aktuellen Gradtagzahlen. Damit würde man zumindest die zeitliche Abdeckung hinbekommen. Aber in der Praxis wohl vollkommen unrealistisch. Bliebe [b], was zumindest einfach handhabbar, nachvollziehbar und belegbar ist, meist auch in der "korrekten" Aufteilung endet und nur in wenigen Fällen Vermieter oder Mieter begünstigt.
Ist irgendwem in irgendeiner Verordung/Vorschrift oder einem Gesetz hierzu etwas untergekommen, wie dieser Fall zu handhaben ist? Oder ist das ein Graubereich und so lange Vermieter und Mieter sich einig sind, ist alles erlaubt/zulässig?