Kapitalertragssteuer auf ETFs erworben im EU-Ausland bei Umzug nach Deutschland

  • Hallo ihr Lieben,

    nach einigem recherchieren ist mir immer noch nicht klar wie ich bei einem theoretischen Verkauf von ETF Anteilen hier in Deutschland besteuert werden wuerde. Das Szenario ist:

    • ETF Anteile in den Niederlanden erworben (waehrend ich dort gewohnt habe)
    • nun bin ich nach Deutschland gezogen

    Lasst uns sagen ich will einen Anteil eines ETFs hier in Deutschland verkaufen. Wie wird der Gewinn berechnet?

    1. Verkaufswert - Einkaufswert
    2. Verkaufswert - Wert zum Zeitpunkt des Umzugs (Anfang der unbeschraenkten Steuerpflicht)

    Mein Befuerchten ist, dass 1.) zutrifft. Das waere aber unfair, da ich in den Niederlanden schon volle Steuern auf unrealisierten Gewinn bezahlt habe (in NL wird auf unrealisierte Gewinne Kaptialertragssteuer faellig, beim Verkauf muss man dann keine Steuern mehr zahlen).

    Wuerde mich freuen wenn ihr mir helfen koennt bei dieser Frage Klarheit zu verschaffen. Am Liebsten mit Verweis auf weitere Artikel zur Thematik.

    Gruss,

    Jannes

  • Kater.Ka 14. Januar 2026 um 10:58

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Also prinzipiell würde ich sagen, dass es keine Doppelbesteuerung geben darf. Was in den Niederlanden versteuert wurde, muss in Deutschland nicht nochmal versteuert werden. Das ist meine Laienmeinung, für konkretes bräuchte es einen Steuerberater.

    Interessant finde ich es allemal. Hier wird in diversen Threads über die unfaire Vorabpauschale diskutiert und in den NL muss man einfach mal pauschal alle Buchgewinne versteuern. Da ist die Vorabpauschale ja richtig harmlos dagegen :)

  • Hat mich jetzt interessiert und ich habe nachgeschaut im Internet.

    Offenbar ist es völlig egal, ob die eigenen Aktienverlust oder Gewinn gemacht haben. Es ist quasi eine Vermögenssteuer auf den 1. Januar.

    Hier in Deutschland bekommen schon viele Schnappatmung, nur weil eventuell absolute Multimillionäre etwas mehr Erbschaftssteuer zahlen sollen und dann dort das…

    Besteuert wird das Vermögen am 1. Januar jedes Jahres, auch ohne Verkauf.
    Es zählt nicht der reale Gewinn, sondern eine fiktiv angenommene Rendite.
    Auf diese fiktive Rendite fallen ca. 36 % Steuer an.
    Es gibt einen Freibetrag von ca. 57.000 € pro Person (Ehepaare doppelt).
    Aktien/ETFs gelten als risikoreiches Vermögen mit höherer angenommener Rendite.
    Steuer fällt auch in Verlustjahren an.


    Dann mal Prost.

    Wo lagern eigentlich diese Sachen zum Verkauf? Bei einem Verkauf in den Niederlanden durfte doch dann dort keine Steuer berechnet werden.

  • Erstmal vielen Dank für eure Kommentare.

    Ja, ich denke auch es sollte keine Doppelbesteuerung geben, aber will da lieber ganz genau Bescheid wissen welche Regeln hier angewendet werden. Ich werde die Tage mal beim Finanzamt anrufen, vielleicht weiß da ja wer Bescheid und kann mir das sagen.

    In meinem Fall liegen meine ETF Anteile bei Degiro. Nun bin ich aber schon unbeschränkt steuerplichtig hier in Deutschland, also für einen Verkauf ohne Steuerlast in den Niederlanden ist es zu spät. Das wäre wohl die sauberste Lösung gewesen.

    Naja, nun plane ich ja auch keinen Verkauf, bin zu dem Zeitpunkt bestimmt auch wieder in einem anderen Land. Trotzdem wäre es schön zu wissen, dass ein Verkauf mit fairer Besteurung auch hier in Deutschland möglich wäre.

  • Naja, nun plane ich ja auch keinen Verkauf, bin zu dem Zeitpunkt bestimmt auch wieder in einem anderen Land.

    Und dieses andere Land hat dann wieder andere Steuergesetze. Aber nun weißt du ja, worauf es zu achten gilt.

    Wobei ich mir vorstellen kann, dass es beim Umzug in ein anderes Land tatsächlich einfacher sein kann, alle Aktien zu verkaufen und im neuen Land dann neu zu kaufen. Ist vermutlich nicht immer die günstigste Option, aber man muss sich nicht mit dauernd wechselnden Besteuerungen rumschlagen.
    Nur als Beispiel: Deine ETF erzeugen nun hier in Deutschland jedes Jahr Vorabpauschale, die du versteuern musst. Solltest du den ETF in Deutschland irgendwann verkaufen, dann wird das gegengerechnet. Wenn du beim Verkauf aber in Land X steuerpflichtig bist, dann könnte ich mir Vorstellen, das dort keiner was von einer Vorabpauschale weiß und du im Zweifel wieder zu viel Steuer beim Verkauf zahlen müsstest.