Bisher keine Auszahlung der Riesterzulage für 2024 erhalten

  • Hallo zusammen,

    meine Frau bespart aktuell noch einen Riestervertrag und erhält die Grundzulage für sich und unsere beiden Kinder. Bisher wurde die Zulage immer ca. im Mai rückwirkend fürs letzte Jahr ausbezahlt. Letztes Jahr ist dies jedoch nicht passiert. Ich las von einer "Verfahrensverbesserung" bei der nun schon VOR Auszahlung der Zulage jeweils geprüft wird, ob diese ausbezahlt werden soll und man einen Bescheid erhält, falls nicht. Wir haben aber bisher weder einen Bescheid noch eine Auszahlung für 2024 erhalten.

    Verfahrens­verbesserungen bei der Riester-Förderung
    Ab dem Jahr 2025 gibt es Verfahrensoptimierungen bei der Auszahlung der Riester-Zulage. Hier erfahren Sie mehr.
    www.deutsche-rentenversicherung.de

    Gibt es Erfahrungen hier dazu? Habt ihr eure Riesterzulagen letztes Jahr pünktlich erhalten oder waren diese verzögert?

  • ente33 15. Januar 2026 um 09:53

    Hat den Titel des Themas von „Bisher keine Auszahlung der Riesterzulage in 2025?“ zu „Bisher keine Auszahlung der Riesterzulage für 2024 erhalten“ geändert.
  • Kater.Ka 15. Januar 2026 um 11:29

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Gibt es Erfahrungen hier dazu? Habt ihr eure Riesterzulagen letztes Jahr pünktlich erhalten oder waren diese verzögert?

    Meine Erfahrung dazu ist ähnlich. In den Vorjahren erfolgt die Gutschrift der Zulage meist im Sommer des Folgejahres. In 2025 ist bis Herbst nix passiert. Hab dann nachgefragt und erst nur wolkige Erklärungen und Vertröstungen bekommen. Letzten Endes ist die Zulage für 2024 dann im November 2025 dem Vertrag gutgeschrieben worden, ca. ein halbes Jahr später als üblich.

  • Meine Erfahrung dazu ist ähnlich. In den Vorjahren erfolgt die Gutschrift der Zulage meist im Sommer des Folgejahres. In 2025 ist bis Herbst nix passiert. Hab dann nachgefragt und erst nur wolkige Erklärungen und Vertröstungen bekommen. Letzten Endes ist die Zulage für 2024 dann im November 2025 dem Vertrag gutgeschrieben worden, ca. ein halbes Jahr später als üblich.

    Wie ging das dann mit der Steuer? Wenn Du die Steuererklärung 2024 einigermaßen früh abgegeben hast, sollte der Steuerbescheid für 2024 zu diesem Zeitpunkt ja schon erlassen worden sein.

  • Wie ging das dann mit der Steuer? Wenn Du die Steuererklärung 2024 einigermaßen früh abgegeben hast, sollte der Steuerbescheid für 2024 zu diesem Zeitpunkt ja schon erlassen worden sein.

    ja, tatsächlich, den Steuerbescheid hatte ich Ende August 2025 bekommen. Darin wurde auch der Sonderausgabenabzug berücksichtigt

  • ja, tatsächlich, den Steuerbescheid hatte ich Ende August 2025 bekommen. Darin wurde auch der Sonderausgabenabzug berücksichtigt

    Na klar. Von den Steuervorteilen dieses Sonderausgabenabzug wäre aber die Zulage abgezogen worden, wenn Du sie bis dahin bekommen hättest. Erscheint die nicht erhaltene Zulage in Deinem Steuerbescheid? Oder hast Du nach Erhalt der Zulage einen korrigierten Steuerbescheid bekommen?

  • Na klar. Von den Steuervorteilen dieses Sonderausgabenabzug wäre aber die Zulage abgezogen worden, wenn Du sie bis dahin bekommen hättest. Erscheint die nicht erhaltene Zulage in Deinem Steuerbescheid? Oder hast Du nach Erhalt der Zulage einen korrigierten Steuerbescheid bekommen?

    Das muss ich die Tage nochmal genauer checken. Aber jetzt erstmal in aller Schnelle/Kürze: Ich glaube bzw. vermute, hier gibt es einen (doppelten) Jahresversatz, der dazu führt, dass es keinen korrigierten Steuerbescheid gibt. (jedenfalls hab ich keinen bekommen).

    Was ich mit (doppeltem) Jahresversatz meine: in 2025 realisiere ich die Steuervorteile für das zugrundeliegende Steuerjahr 2024, indem ich die staatlichen Zulagen aufgrund meiner Eigenbeiträge für 2023 angebe.

    Nach meinen Aufzeichnungen sind größere Änderungen in der Zulagenhöhe immer mit einem jahr Versatz in der Steuererleichterung sichtbar. z.B habe ich in 2023 erstmals die Kinderzulage zusätzlich erhalten (vorher bei meiner Frau), allerdings war die Steuererleichterung in 2023 fast genauso hoch wie in den Jahren ohne Kinderzulage. Erst in 2024 sank die Steuererleichterung spürbar.

  • Horst Talski Ja, es ist ein Dauerzulagenantrag gestellt, das funktionierte bisher auch gut.

    Buntbart Ok, das stimmt mich zumindest positiv, dass es einfach nur mal wieder länger dauert. Hattest du damals deinen Riester-Anbieter kontaktiert oder direkt bei der RV nachgefragt?

  • Hattest du damals deinen Riester-Anbieter kontaktiert oder direkt bei der RV nachgefragt?

    Ich hatte den Vertragspartner kontaktiert, in meinem Fall CosmosDirect. Die hatten mir dann Mitte November folgendes geschrieben: "Die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hat den Prozess zur Zulagenzahlung überarbeitet. Daher werden die Grund- und Kinderzulagen für 2024 erst im November 2025 gutgeschrieben."

    Das war dann tatsächlich auch der Fall. Anfang Dezember konnte ich dann die entsprechende Bewegung im Garantiekapital nachvollziehen.

  • Na klar. Von den Steuervorteilen dieses Sonderausgabenabzug wäre aber die Zulage abgezogen worden, wenn Du sie bis dahin bekommen hättest. Erscheint die nicht erhaltene Zulage in Deinem Steuerbescheid? Oder hast Du nach Erhalt der Zulage einen korrigierten Steuerbescheid bekommen?

    Hab ein bisschen dazu recherchiert. Der von mir vermutete (doppelte) Jahresversatz ist wohl nicht entscheidend. Wenn ich dich richtig verstehe, war deine Frage, wie man erst den Steuerbescheid bekommen kann (in dem das Finanzamt ja die Günstigerprüfung zur gewährten Zulage macht) und einige Monate später erst die Zulagen im Vertrag haben kann.

    Wie ich gelernt habe, fragt das Finanzamt den Zulagenanspruch beim ZfA ab. Also nicht die tatsächlich an den Anbieter gezahlte Zulage. Und das ZfA errechnet diesen Zulagenanspruch anhand der drei Daten a) SV-Brutto (Datenaustausch mit der Rentenversicherung), b) Kinderstatus (Datenaustausch mit der Familienkasse) und c) den gezahlten Eigenbeiträgen (Quelle: Riester-Anbieter). Diese Berechnung des Zulagenanspruchs sollte im März/April abgeschlossen sein. Ab dann kann das Finanzamt die Info zur Höhe des Zulagenanspruchs beim ZfA abfragen. Wann die Zulage dann tatsächlich an den Anbieter gezahlt wird und dieser sie wiederum dem Vertrag gutschreibt ist davon unabhängig und kann, wie wir gesehen haben auch nochmal ein halbes Jahr dauern.

  • Wie ich gelernt habe, fragt das Finanzamt den Zulagenanspruch beim ZfA ab. Also nicht die tatsächlich an den Anbieter gezahlte Zulage.

    Ok, dann kann man also sich den Zulagenantrag nicht sparen, auch wenn man weiß, daß die Zulage einem nichts bringt.

    Und das ZfA errechnet diesen Zulagenanspruch anhand der drei Daten a) SV-Brutto (Datenaustausch mit der Rentenversicherung), b) Kinderstatus (Datenaustausch mit der Familienkasse) und c) den gezahlten Eigenbeiträgen (Quelle: Riester-Anbieter).

    Diese Berechnung des Zulagenanspruchs sollte im März/April abgeschlossen sein. Ab dann kann das Finanzamt die Info zur Höhe des Zulagenanspruchs beim ZfA abfragen. Wann die Zulage dann tatsächlich an den Anbieter gezahlt wird und dieser sie wiederum dem Vertrag gutschreibt ist davon unabhängig und kann, wie wir gesehen haben auch nochmal ein halbes Jahr dauern.

    Wenn mal Computer eingeführt sein werden, geht das sicher schneller! :)

    Hochkompliziert, die ganze Chose.

  • Wann die Zulage dann tatsächlich an den Anbieter gezahlt wird und dieser sie wiederum dem Vertrag gutschreibt ist davon unabhängig und kann, wie wir gesehen haben auch nochmal ein halbes Jahr dauern.

    Also kann der Anbieter mit deiner Zulage erstmal ein halbes Jahr herumspekulieren?

    Interessant. Ist doch ne ganz nette Einnahmequelle für die Anbieter. Die Kuh muss ganz ausgemolken werden sonst gibt´s eine Euterentzündung.

  • Also kann der Anbieter mit deiner Zulage erstmal ein halbes Jahr herumspekulieren?

    Interessant. Ist doch ne ganz nette Einnahmequelle für die Anbieter. Die Kuh muss ganz ausgemolken werden sonst gibt´s eine Euterentzündung.

    Ach Jottchen!

    Das Verfahren ist unnötig unkompliziert, das man man zu Recht kritisierten. Wenn da dereinst mal Computer eingesetzt werden, wird es vermutlich schneller gehen.

    Den bösen Kapitalisten zu unterstellen, sie wollten die Anleger betrügen, indem sie Zahlungen bewußt zurückhalten, halte ich für eine böswillige Unterstellung.