Minijob oder Werkstudentenjob? Bzgl. Familienversicherung

  • Hallo!

    Ich habe mal eine Frage. Ich bin aktuell 22 und über meine Mutter familienversichert.

    Nun steht ab nächsten Monat ein Job im Büro an. Gespräch habe ich noch, angedacht sind so 12 Stunden.

    Nun meine Frage. Wenn ich 12 Stunden die Woche als Werkstudent arbeite, bei 13,90€, lande ich ja bei 667€ monatlich. Das wäre ich ja eigt. über der Grenze und müsste mich selbst versichern. Ich habe aber gelesen, dass ich als AN auf die 565€ Verdienstgrenze die 102,50€ Werbungskostenpauschale setzen kann und somit ja eigt bis 667,50€ ja auch noch weiter familienversichert sein könnte? Stimmt das?

    Der einfache Weg für mich wäre einfach der RV-befreite Minijob mit 603€, allerdings zahlt da ja mein AG mehr, als wenn er mich als Werkstudent einstellt, bei dem ich ja sogar auch mehr bekommen würde. Logischerweise würde es sich für mich aber nicht lohnen, als Werkstudent 640€ Netto zu bekommen, wenn ich dann noch 150€ für die KV zahlen muss. Da wäre ja der Minijob praktischer.

    Übersehe ich da was? Welche der beiden Varianten wäre die bessere, also mit mehr Netto am Ende?


    Danke im Voraus!

  • Kater.Ka 17. Februar 2026 um 13:59

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Für die Familienversicherung zählt nicht dein volles Bruttoeinkommen, sondern das Einkommen abzüglich der Werbungskostenpauschale (102,50 € monatlich).

    667 €
    – 102,50 €
    = 564,50 €

    Damit liegst du unter der 565 €-Grenze und kannst voraussichtlich weiterhin familienversichert bleiben.

    Unbedingt mit deiner Krankenversicherung abklären !!!

    Als Werkstudent würdest du nur Rentenversicherung zahlen.

  • Also hier würde mich mal wirklich interessieren, was das für eine gesetzliche Krankenversicherung ist.

    Der Mensch, der dir hier antwortet, benutzt seltsame Begriffe.

    Also: wenn du z.B. Brutto 800 Euro im Monat regelmäßig verdienst, bist du aus der kostengünstigen Familienversicherung raus und musst den studentischen Beitrag zahlen.
    Die 1.230 Euro sind die Werbungskostenpauschale, die jeder arbeitende Mensch steuerlich bekommt, wenn er 2026 über 603,01 Euro verdient.

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