Studentenjobs Das musst Du als Studi bei der Steuer beachten

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Studentinnen und Studenten dürfen 2026 mit einem Minijob sozialversicherungsfrei bis zu 603 Euro im Monat verdienen.
  • Wer mehr Geld braucht, kann das als Werkstudentin oder Werkstudent tun.

So gehst Du vor

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Arbeitsvertrag Muster

  • Als Werkstudentin oder Ferienjobber solltest Du immer eine Steuererklärung abgeben.

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Wenn Du einen Studentenjob aufnehmen willst oder musst, kommen für Dich unterschiedliche Arbeitsmodelle infrage. Du kannst 2026 einen Minijob auf 603-Euro-Basis annehmen oder Dich als Werkstudent oder Werkstudentin anstellen lassen, falls Du mehr verdienen musst.

Ein Vorteil für Studierende und Arbeitgeber: Für beide Beschäftigungsformen fallen nur reduzierte Abgaben an die Sozialversicherung an. Aber egal, ob Minijobberin, Werkstudent oder Teilzeit-Mitarbeiterin: Im Fall einer abhängigen Beschäftigung hast Du im Studentenjob dieselben Arbeitnehmerrechte wie Deine Vollzeit-Kollegen.

Studentenjobs: Was gilt bei einem Minijob?

Oft arbeiten studentische Aushilfen in einem Minijob. Dabei wird 2025 ein monatliches Gehalt von höchstens 556 Euro oder ein entsprechender Stundenlohn vereinbart. 2026 sind dann sogar bis zu 603 Euro drin. 

Im Minijob meldet die Arbeitgeberin ihre studentischen Mitarbeiter bei der Minijob-Zentrale an. Bei einem Minijob fallen für Dich keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Auf Antrag kannst Du Dich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Diese Minijob-Grenze ist nicht in Stein gemeißelt: Wenn Du im Durchschnitt unter der jeweiligen Grenze bleibst, darfst Du in drei Monaten pro Jahr auch mehr verdienen, wenn dies für den Betrieb aus unvorhersehbaren Gründen erforderlich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Vollzeitkraft unvermittelt ausfällt und Du einspringst. Ausschlaggebend ist dann die jährliche Verdienstobergrenze von 6.672 Euro im Jahr 2025 - 2026 liegt diese Grenze bei 7.236 Euro.

Welche Vorteile bringt Dir ein Minijob noch?

Hast du einen Minijob, kannst Du ohne Probleme weiterhin in der kostenlosen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bleiben - solange Du noch nicht 25 Jahre alt bist. 

Zu Problemen kann es allerdings kommen, wenn Du im Minijob 2025 ausnahmsweise mal mehr als 556 Euro pro Monat verdienst. Denn Achtung: Weihnachts- und Urlaubsgeld erhöhen den durchschnittlichen Verdienst. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiterinnen bei der regulären Sozialversicherung anzumelden. Die Beiträge müssen für das laufende Jahr auch im Nachhinein entrichtet werden.

Auch wenn mehrere Minijobs in der Summe zu einem höheren Verdienst führen, tritt die Sozialversicherungspflicht in Kraft. Auch bei Studentenjobs darfst Du Deiner Firma andere Beschäftigungen deshalb nicht verschweigen.

Wann hast Du einen Studentenjob als Werkstudent?

Bist Du ein Werkstudent oder eine Werkstudentin, kannst Du deutlich mehr als im Minijob verdienen. Dieses Arbeitsmodell ist für beide Seiten attraktiv: Du zahlst Beiträge in die Rentenkasse ein, was sich positiv auf Deine spätere Rente auswirkt. Andererseits spart Deine Chefin oder Dein Chef Sozialabgaben, weil die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ebenso entfallen wie die zur Kranken- und Pflegeversicherung

Wie viel darfst Du als Werkstudent arbeiten?

Während des Semesters darfst Du höchstens 20 Stunden in der Woche neben dem Studium arbeiten. In den Semesterferien gilt diese Obergrenze nicht. Dann darfst Du mehr verdienen. Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Arbeit nachts oder am Wochenende erfolgt und das Studium nicht behindert. 

Das nennt sich Werkstudentenregel.

Achtung: Es gibt keine Obergrenze bei Deinem Verdienst. Ob Du 15 oder 30 Euro die Stunde bekommst, ist für die Werkstudentenregel unerheblich.

Können Werkstudenten familienversichert sein?

Werkstudentinnen und Werkstudenten können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen familienversichert bleiben. Dafür dürfen sie generell maximal 25 Jahre alt sein und 2025 weniger als 535 Euro verdienen. Hast Du keine weiteren Einkünfte, greift auch noch die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro. Monatlich sind das 102,50 Euro. Deshalb kannst Du theoretisch familienversichert bleiben, wenn Du höchstens 637,50 Euro im Monat verdienst. 

Du siehst, dass das nicht weit weg von der Minijob-Grenze ist - und im Minijob kannst Du familienversichert bleiben. Zudem solltest das unbedingt vorab mit Deiner Krankenkasse abklären. Bedenke auch, dass das viel Aufwand ist. Und Du vermutlich auch Werkstudent bist, um deutlich mehr zu verdienen.

Liegst Du 2025 über 637,50 Euro, kannst Du definitiv nicht mehr kostenlos familienversichert sein und musst eigene Beiträge – im Regelfall den reduzierten Studententarif in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – zahlen. Das sind aktuell im Schnitt rund 130 Euro im Monat.

Was gilt für Werkstudenten bei der Steuer?

Anders als im Minijob musst Du als Werkstudentin oder Werkstudent allerdings Einkommensteuer zahlen, sofern Deine Einkünfte oberhalb der steuerlichen Freibeträge liegen. Du wirst nach den vorliegenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuert. Falls zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, kannst Du Dir diese im Folgejahr mit einer Steuererklärung zurückholen.

Du kennst Deinen Stundenlohn nicht? Hier geht es zum Stundenlohnrechner.

Zum Rechner

Gibt es weitere Arbeitsmodelle für Studenten?

Als weitere Formen des Studentenjobs kommen eine kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien und eine selbstständige Tätigkeit in Frage. Finanztip beantwortet Dir die wichtigsten Fragen dazu.

Was musst Du bei einer kurzfristigen Beschäftigung beachten?

Die kurzfristige Beschäftigung eignet sich für Studentinnen und Studenten, die nur in den Semesterferien arbeiten. Von kurzfristiger Beschäftigung ist generell die Rede, wenn Du in einem Unternehmen übers Jahr verteilt nicht mehr als 70 Tage arbeitest oder wenn der Job auf drei Monate befristet ist. 

Das Einkommen ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung sozialversicherungsfrei. Auch Deine Firma zahlt keine Beiträge. Außerdem gibt es keine Lohnobergrenzen und keine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitsstunden.

Achtung: Diese Studentenjobs sind steuerpflichtig: Das Unternehmen führt entweder die normale Lohnsteuer oder eine Pauschale von 25 Prozent an das Finanzamt ab.

Was ist wichtig bei Selbstständigkeit?

Bei einer selbstständigen Tätigkeit arbeitest Du auf Honorarbasis. Für Deine Arbeitsleistung schreibst Du eine Rechnung, bekommst den Lohn brutto ausgezahlt und kümmerst Dich selbst um die Versteuerung Deiner Einkünfte. Dafür musst Du beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen.

Liegt Dein Jahresgewinn im Jahr 2024 über dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro und im Jahr 2025 über 12.096 Euro, wird Einkommensteuer fällig. Du musst immer eine Einkommensteuerklärung elektronisch abgeben, darunter auch die Anlage EÜR, was für Einnahmenüberschussrechnung steht.

Umsatzsteuer musst Du in der Regel nicht berechnen, da Du wahrscheinlich weniger als 25.000 Euro im Jahr einnimmst. Dann bist Du Kleinunternehmer. Deine Rechnungen dürfen dann keine Umsatzsteuer ausweisen.

Was sind Vor- und Nachteile der selbstständigen Tätigkeit?

Für die Arbeit als selbstständiger Student hast Du folgende Vorteile: Die Arbeit lässt sich flexibel erledigen, und es besteht keine Verpflichtung, Folgeaufträge zu übernehmen.

Doch es gibt auch Nachteile: Arbeitnehmerrechte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub oder Kündigungsfristen gibt es dann nicht.

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Wie viel dürfen Bafög-Empfänger verdienen?

Wenn Du während des Studiums Bafög-Leistungen erhältst, musst Du bei Studentenjobs auf die Einkommensgrenze achten.

Denn dann darfst Du in dem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum ab dem Wintersemester 2024/25 nur 6.672 Euro dazuverdienen, das sind 556 Euro im Monat. Bei einer selbstständigen Tätigkeit darfst Du höchstens einen Gewinn von rund 5.190 Euro erzielen, monatlich rund 432 Euro. Wenn Du mehr verdienst, läufst Du Gefahr, dass Deine Bafög-Förderung gekürzt oder im schlimmsten ganz gestrichen wird.

Ist der Bewilligungszeitraum kürzer als zwölf Monate, wird das zulässige Einkommen anteilig berechnet. Wer als Studentin oder Student schon Kinder hat, darf auch mehr hinzuverdienen und kann sich über deutlich höhere Freibeträge freuen.

Was ist mit dem Kindergeld im Studentenjob? 

Anders als die Bafög-Leistungen wird das Kindergeld, das Eltern für ihren studierenden Nachwuchs bekommen, nicht durch Einkünfte aus Studentenjobs gefährdet. Seit 2012 gibt es in dieser Hinsicht keine Einschränkungen mehr.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wer bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, gefährdet den Bezug von Kindergeld nur dann nicht, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Minijob handelt oder die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, also die Werkstudentenregel.

Gilt der Mindestlohn auch für Studentenjobs?

Ja, der Mindestlohn gilt auch für Studenten. Wie bei anderen Angestellten beträgt gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2025 12,82 Euro pro Stunde. Im Jahr 2026 steigt er auf 13,90 Euro. Dabei ist es egal, welche Form des Studentenjobs gewählt wird. Entscheidend ist, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt. Keinen Anspruch auf Mindestlohn hat, wer für eine selbstständige Tätigkeit ein Honorar erhält.

Ausnahmen gelten ebenso für Studentinnen und Studenten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch wenn die Tätigkeit ein Teil der Ausbildung ist, beispielsweise der Praxisteil eines dualen Studiums oder ein von der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum, muss kein Mindestlohn gezahlt werden.

Pflichtpraktika sind zudem grundsätzlich sozialversicherungsfrei, auch dann, wenn es eine Vergütung dafür gibt. Auch freiwillige Praktika während des Studiums müssen nicht vergütet werden, sofern sie der Berufsorientierung dienen. Hast Du vor Deinem Praktikum dagegen bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen, muss der Mindestlohn beziehungsweise ein branchenüblicher Vergleichslohn gezahlt werden.

Lohnt sich die Steuererklärung für Studenten?

Hast Du als Student in einem Job Lohnsteuer bezahlt, dann lohnt sich sehr oft eine Steuererklärung

Das kann der Fall bei einer kurzfristigen Beschäftigung oder als Werkstudent. Meist hat Deine Chefin oder Dein Chef die Lohnsteuer einbehalten, möglicherweise auch Kirchensteuer. Im Normalfall berechnet Deine Firma die monatliche Lohnsteuer nach Deinen individuellen Besteuerungsmerkmalen (Elstam) und dem Steuertarif. 

Mit einer Steuererklärung im Folgejahr kannst Du Dir die Steuern teilweise oder ganz zurückholen.

Denn steuerfrei bleibt im Jahr 2024 der Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 Euro und 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag, insgesamt also 13.014 Euro als Jahreseinkommen. Im Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro, insgesamt sind es dann also 13.326 Euro. Liegt Dein Einkommen darunter, erstattet das Finanzamt die Lohnsteuer in voller Höhe.

Wie sparst Du als Student Steuern?

Wenn Du für Deinen Studentenjob berufliche Ausgaben von mehr als 1.230 Euro hattest, sparst Du Steuern. Denn hattest Du durch die Fahrten zur Arbeit und weitere Werbungskosten höhere Ausgaben, kannst Du diese statt der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro geltend machen.

Es können in der Steuererklärung noch weitere Abzugspositionen hinzukommen: Die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorsorgeaufwendungen; diese kannst Du als Sonderausgaben absetzen. Krankheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Und auch bestimmte Ausgaben in der Nebenkostenabrechnung können als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen die Steuern senken.

Hast Du vor Deinem Studium bereits eine erste Ausbildung absolviert, weil Du beispielsweise eine Lehre gemacht hast, dann kannst Du zusätzlich Deine Ausbildungskosten absetzen – als Werbungskosten in der Anlage N. Das gilt auch für ein Zweitstudium, etwa eine Master-Studium nach dem Bachelor. 

Achtung: Bei einer Erstausbildung, also beispielsweise bei einem Studium gleich nach dem Abitur. Dann kannst Du Deine Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben absetzen, begrenzt auf 6.000 Euro im Jahr.

Wie machst Du die Steuererklärung?

Die Steuererklärung machst Du am besten mit einem guten Steuerprogramm. Welche Finanztip empfiehlt, kannst Du im Ratgeber Steuersoftware nachlesen. Es gibt mehrere Empfehlungen für klassische Steuersoftware am Computer, Steuer-Apps auf dem Smartphone und Online-Steuererklärungen im Browser. 

Was ist mit der Steuer im Minijob?

Arbeitest Du in einem Minijob, dann kannst Du Dein Gehalt im Jahr 2025 bis zu556 Euro monatlich steuerfrei einnehmen, 2026 sind es 603 Euro. Dein Unternehmen versteuert den Lohn pauschal mit 2 Prozent und damit ist steuerlich alles erledigt. Werbungskosten kannst Du dann keine absetzen. In der Steuererklärung musst Du generell keine Minijobs angeben.

Worauf musst Du bei einer kurzfristigen Beschäftigung achten?

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung wird Dich das Unternehmen ganz normal wie oben beschrieben besteuern. Es kann aber passieren, dass das Unternehmen stattdessen 25 Prozent vom Bruttolohn als pauschale Lohnsteuer einbehält. 

Achtung: Das wäre für Dich nachteilig, weil Du diese Pauschalsteuer nicht über eine Steuererklärung zurückbekommst. Bestehe daher auf einer individuellen Besteuerung auf Steuerkarte und hole Dir im Jahr darauf die zu viel bezahlten Steuern mit einer Steuererklärung zurück.

Autoren
Udo Reuß

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