Hallo, mein Mann hat sich 2025 getrennt. Für 2024 haben wir noch keine Steuererklärung abgegeben. Nach den Berechnungen unseres noch gemeinsamen Steuerberaters würde ich eine große Summe zurückbekommen, mein Mann müsste eine große Summe nachzahlen. Würde wir gemeinsam veranlagt, bekämen wir gemeinsam in etwa 2.500 Euro. Da es das Wort gemeinsam hier leider nicht mehr gibt, bin ich unsicher was ich tun soll. Ich weiß nicht wie loyal der Steuerberater ist. Der Lohnsteuerhilfeverein rät mir eine Einzelveranlagung zu machen, der Steuerberater sagt mir, dass mein Mann mich verklagen könnte und das auch tun würde.
Einkommensteuererklärung zusammen oder getrennt bei Trennung
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Puky -
19. Februar 2026 um 13:54 -
Erledigt
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Kater.Ka
19. Februar 2026 um 14:12 Hat das Thema freigeschaltet. -
Würde wir gemeinsam veranlagt, bekämen wir gemeinsam in etwa 2.500 Euro.
Naja, sagen wir mal so, euch würden Steuern erstatten werden, die du bisher zu viel (als Lohnsteuer) bezahlt hast.
Klingt so, als hätte dein Mann zu seinem Gunsten die übliche Steuerklassenwahl 3/5 gemacht und somit dein Nettoeinkommen virtuell verringert.
Mir ist schleierhaft, warum er dich verklagen sollte, wenn du nun eine dir zustehende Steuererstattung bekommen solltest.
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Da hat der Steuerberater recht, dein Mann könnte dich theoretisch gerichtlich dazu zwingen der Zusammenveranlagung zuzustimmen, dein Mann müsste allerdings deinen Nachteil ausgleichen. D.h. er müsste dir die Summe an Geld zahlen, die du auch bei einer Einzelveranlagung als Erstattung bekommen hättest. Du hättest dein Geld und dein Mann trotzdem Steuer gespart. Zusätzlich kann man nach §§ 268 ff. AO einen Aufteilungsbescheid beantragen. Das dein Mann dir den Nachteil ausgleicht, solltest du vor der Unterschrift unter die Steuererklärung vertraglich vereinbaren.
Solche Klagen kommen zwar selten vor, aber es gibt sie tatsächlich und auch schon Urteile dazu. Was Lohnsteuerhilfevereine betrifft so kann ich sagen, da gibt es sehr viele "Luschen" die keine Ahnung haben.
PS: Dies ist keine Steuerberatung, nur meine persönliche Meinung.
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Mir ist schleierhaft, warum er dich verklagen sollte, wenn du nun eine dir zustehende Steuererstattung bekommen solltest.
Das ist ganz einfach, im Rahmen von Trennungen kommt es oft vor das Ehepartner das Wahlrecht bei der Veranlagung als Waffe einsetzen. Deshalb ist es möglich sich zur Zusammenveranlagung zu klagen.
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Das ist ganz einfach, im Rahmen von Trennungen kommt es oft vor das Ehepartner das Wahlrecht bei der Veranlagung als Waffe einsetzen. Deshalb ist es möglich sich zur Zusammenveranlagung zu klagen.
Danke für die Klarstellung.
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Du bist auch nach der Trennung verpflichtet, das in der Summe beste für euch zu machen. Er natürlich auch.
Wenn du ihm eine Nachzahlung bescherst, kann das dazu führen, dass du ihm Nachteile ausgleichen musst.
Wenn ihr in 3/5 bleibt, wofür er per Gericht sorgen kann, muss er dir den Nachteil ausgleichen.
Und auch wichtig - das Geld, was Anwälte und Gericht bekommen, ist in jedem Fall weg, das könnt ihr nicht mehr verteilen.