Erster ETF Verkauf, verstehe Gewinnabrechnung nicht

  • Habe Anfang diesen Jahres erstmals einen, in den vergangenen Jahren sich sehr schlecht entwickelnden, ETF verkauft.

    In der Abrechnung wird ein Veräußerungsgewinn nach Differenzmethode um einen geringen Betrag Vorabpauschale und die 30% Teilfreistellung gekürzt.

    Das daraus resultierende Ergebnis wird um ein Ergebnis eines fiktiven Verkaufs erhöht.

    Dieses Ergebnis wird dann als steuerpflichtiger Gesamtbetrag dargestellt.

    Für mich war im Depot bis zum Verkauf der absolute Gewinn dieses ETF deutlich unter 1.000 Euro ausgewiesen.

    Irgendwie komme ich mit der Abrechnung nicht klar. Kann mir jemand aus dem Forum „auf die Sprünge“ helfen?


  • Du hast mal Vorabpauschale auf diesen ETF gezahlt, also vorab Steuern. Die werden nun berücksichtigt.

    Dieser ETF bekommt dank seinem Aktien Anteil eine Freistellung von 30%,auf die keine Steuern erhoben werden.

    Bis 2018 gab es keine Teilfreistellung, daher der fiktive Verkauf zur Abrechnung

  • Das ist kein „echter“ Mehrgewinn, sondern eine Folge der Investmentsteuerreform 2018.

    Bei Fonds/ETFs, die du schon vor 2018 gehalten hast, wurde zum 31.12.2017 ein fiktiver Verkauf gerechnet. Die bis dahin aufgelaufenen Gewinne wurden steuerlich „eingefroren“. Beim späteren echten Verkauf wird dieser damalige fiktive Gewinn wieder hinzugerechnet und separat ausgewiesen.

    Deshalb taucht in deiner Abrechnung ein „Ergebnis der fiktiven Veräußerung“ auf und erhöht den steuerpflichtigen Gesamtbetrag, obwohl dein aktuell sichtbarer Depotgewinn unter 1.000 € lag.

    Wichtig: Durch Teilfreistellung (30 % bei Aktien-ETF) und Sparerpauschbetrag wird das am Ende wieder verrechnet, deshalb ist deine Bemessungsgrundlage hier 0 €.

  • Der Fonds war von weit vor 2018.
    Ich denke, nach 1.1.2009 gekauft, habe ich Recht?

    Für die Zeit vom 1.1.2009 bis 31.12.2017 gab es keine Teilfreistellung.
    Um dieses zu Rechnen wurden am 31.12.2017 ALLE Fonds fiktiv verkauft und für den 1.1.2018 wieder eingestellt für die neue Art der Steuerberechnung.

    Nach deiner Rechnung oben hatte der Fonds am 31.12.2017 einen Gewinn von 573,20€ gemacht. Dieser Wert wurde damals (31.12.2017) "eingeschweißt" und kommt jetzt erst zum Tragen.

    Nun geht der Gewinn des Fonds bis 31.12.2017 zu 100% und der Gewinn seit 1.1.2018 bis heute zu 70% in die Steuerberechnung.

    Wenn du noch die damaligen Kauf- und Abrechnungsbelege hast kannst du ja mal versuchen nachrechnen.

    Diese Rendite-Berechnungen in den Depots sind nach dem was ich bisher gesehen habe immer nur Daumenwert-Schätzungen, wenn sie über lange Zeit gehen.

    Falls dieser Fonds vor 1.1.2009 gekauft wurde, dann kannst du dir die Steuer über das Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung wieder zurück holen.

  • Den "Gewinn" aus der Zeit vor dem 01.01.2018 hatte ich tatsächlich aufgrund der späteren Darstellung in meinem Depot nicht mehr "auf dem Schirm" und war daher etwas verwirrt ob der Aufstellung meiner Depotbank. Habe jetzt die Aufstellung meines Depotwertes per 31.12.2017 mal rausgesucht. Damit konnte ich die dem ersten Chat beigefügte Aufstellung auch nachvollziehen.

    Fred_ Ja, der erste Kauf lag nach dem 01.01.2009

    Euch allen nochmals vielen Dank für die "Erleuchtung" die ihr mir gebracht habt. :thumbup: