BU Direktversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen nach Arbeitgeberwechsel?

  • Hallo zusammen,

    ich benötige hier mal Rat und Entscheidungshilfe zum Umgang mit der Absicherung von Berufsunfähigkeit. Ich habe vor ca. 9 Jahren eine - vom meinem damaligen Arbeitgeber hervorragend subventionierte - BU-Versicherung als Direktversicherung abgeschlossen. Aufgrund Arbeitgeberwechsel ist diese inzwischen jedoch nicht mehr wettbewerbsfähig (neue Tarife bieten hier mehr und sind gleichzeitig in meiner Risikogruppe inzwischen erheblich günstiger) und ich habe mich dazu entschlossen, diese daher nicht weiterlaufen zu lassen, sondern stattdessen eine Versicherung privat abzuschließen. Die private Alternative ist bereits gefunden.

    Als Option liegt mir nun auf dem Tisch, den Altvertrag zu kündigen. Der Versicherer würde mir bei einer Kündigung eine "Abfindung" (Rückkaufwert) von ca. 1400 EUR anbieten. Dies ergibt sich grob aus meinen eingezahlten Prämien abzüglich einer Stornogebühr. Abzüglich Steuer und ggf. Beiträge für Krankversicherung, die m.E. hier auf die Auszahlung anfallen, würden sich daraus entsprechend ca. 700 EUR ergeben. Gemessen daran, dass ich durch die Versicherung über Jahre gut und günstig dank Zuschüsse und Steuerersparnis meine Arbeitskraft abgesichert bekommen habe, kommt mir das dennoch sehr gut vor.

    Alternativ zur Kündigung könnte ich den Vertrag auch beitragsfrei stellen. In diesem Fall würde man mir allerdings nur eine Mini BU-Rente von ca. 55 EUR monatlich anbieten. Wegen des Modells der Direktversicherung gehe ich auch hier on top noch von Abzügen für Steuer und Krankenversicherung aus. Diese Mini-Rente kommt mir extrem gering vor. Dies scheint sich daraus zu ergeben, dass auch hier ein hoher Stornoabschlag eingerechnet wurde ähnlich zur Kündigung. Zur Absicherung einer BU ist das nur ein Tropen auf den heißen Stein verglichen mit der BU Rente, die jetzt privat absichere.

    Ist so ein Stornoabschlag bei Beitragsfreistellung überhaupt zulässig oder versucht man mich hier über den Tisch zu ziehen? Macht es hier Sinn, eher zu kündigen oder eher beitragsfrei zu stellen? Allgemein wird ja häufig von Kündigung abgeraten, daher ging meine erste Überlegung auch zur Beitragsfreistellung. Angesichts der gegebenen Abfindung bei Kündigung vs. der Mini-Rente bei Beitragsfreistellung geht meine Tendenz aber inzwischen zur Kündigung.

  • Kater.Ka 8. April 2026 um 04:41

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Finanziell dürfte das gehüpft oder gesprungen sein. Unter praktischen Gesichtspunkten würde ich kündigen, um mir künftigen Papierkram, insbesondere im Leistungsfall (Antrag, Gutachter etc.), wegen einer Mini-BU-Rente zu ersparen.

    Ob ein Stornoabschlag berechtigt ist oder nicht, lässt sich aufgrund der Angaben nicht wirklich verifizieren. Das wäre letztlich ein Thema für einen spezialisierten Anwalt. Da die Gesellschaft von ihrer Position nicht ohne längeren Prozess abrücken wird, kann man diese Frage unter praktischen Gesichtspunkten ebenfalls abhaken.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen