BU wechseln Schritt für Schritt zur neuen BU-Versicherung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer mit seiner Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) unzufrieden ist, kann über einen Wechsel der BU nachdenken.
  • Sinnvoll kann der Wechsel sein, wenn eine andere Ver­si­che­rung günstiger ist oder bessere Leistungen bietet.
  • Aber Achtung: Warst Du in den letzten Jahren oft beim Arzt, wird der Abschluss einer neuen BU schwierig.

So gehst Du vor

  • Prüfe zunächst mithilfe dieses Ratgebers, ob Du Deinen aktuellen Vertrag verbessern oder günstiger gestalten kannst.
  • Lass Dich vor Abschluss einer neuen BU beraten und hole Angebote ein. Wir haben geeignete Ver­si­che­rungsvermittler getestet und empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie Protego.
  • Kündige die alte Ver­si­che­rung, sobald Du den Ver­si­che­rungsschein für die neue Ver­si­che­rung bekommen hast.

Vielleicht sind Dir die Beiträge für Deine BU zu teuer geworden? Oder Du wünschst Dir bessere Leistungen von Deiner Ver­si­che­rung? In solchen Fällen kannst Du über einen Wechsel der Ver­si­che­rung nachdenken. Manchmal ist der Wechsel zu einer anderen BU aber keine gute Idee, zum Beispiel wenn Du Vorerkrankungen hast. Wir erklären, wann sich der Wechsel zu einer anderen BU lohnt und wann Du es lieber bleiben lassen solltest.

Wann ist ein Wechsel der BU-Versicherung sinnvoll?

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, zu einer anderen Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu wechseln. Mögliche Gründe für einen Wechsel können sein: Die Ver­si­che­rung hat die Beiträge erhöht, Du hast den Beruf gewechselt oder Deine Ver­si­che­rung hat schlechte Tarifbedingungen. Zuerst solltest Du aber immer prüfen, ob Du noch was aus Deiner aktuellen Ver­si­che­rung herausholen kannst. Bestimmte Bedingungen lassen sich auch nachträglich anpassen.

Deine Ver­si­che­rung hat die BU-Beiträge erhöht

Wenn Dein Anbieter die Beiträge erhöht hat, kann das ein Anlass sein, über einen Ver­si­che­rungswechsel nachzudenken. Unter Umständen bietet Dir ein anderer Versicherer die gleichen oder ähnliche Leistungen zu einem günstigeren Preis.

Bei Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung vereinbarst Du mit dem Versicherer immer einen Netto- und Bruttobeitrag. Den Nettobeitrag – auch Zahlbeitrag genannt – zahlst Du jeden Monat an die Ver­si­che­rung. Diesen Beitrag kann der Versicherer aber bis zur Höhe des vereinbarten Bruttobeitrags anheben.

Nach einer Beitragsanpassung darfst Du Deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Das bedeutet: Du musst Dich nicht an die normale Kündigungsfrist Deines Vertrags halten. Hat die Ver­si­che­rung ihre Beiträge erhöht, kannst Du Deinen Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen.

Bedenke aber: Eine neue BU abzuschließen, erfordert meist einen wesentlich größeren Aufwand als beispielsweise der Abschluss einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung. In jedem Fall musst Du eine erneute Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer machen. Das bedeutet, Du musst nochmal für die letzten fünf bis zehn Jahre alle Patientenakten einholen und Deine Diagnosen an den neuen Versicherer melden. Du solltest Dir daher gut überlegen, ob Du den gesamten Prozess bis zum Abschluss einer BU nochmal durchlaufen möchtest.

Ob Du nach einem Wechsel auch tatsächlich Geld sparst, ist außerdem nicht sicher. Denn wahrscheinlich bist Du inzwischen älter als beim Abschluss Deiner aktuellen BU. Das bedeutet meist, dass Du höhere Beiträge zahlen musst. Trotzdem kann es nicht schaden, mit einem Makler oder einer Maklerin zu prüfen, ob Du bei einem anderen Versicherer Geld sparen kannst.

Wenn Du nur einen vorübergehenden finanziellen Engpass hast, kannst Du zur Not auch Beiträge stunden. Dann zahlst Du für einige Monate keine Beiträge zur BU. Nach einer vereinbarten Stundungszeit zahlst Du die aufgestauten Beträge wieder zurück und hast dann wieder vollen Ver­si­che­rungs­schutz. Wirst Du allerdings während der Stundung berufsunfähig, bekommst Du nur eine verringerte Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente. 

Wenn Du Dir Deine BU auf Dauer nicht mehr leisten kannst, kommt eher eine Beitragsfreistellung infrage. Dann zahlst Du dauerhaft keine Beiträge mehr in die Ver­si­che­rung ein. Dann hast Du allerdings auch nur Anspruch auf eine verringerte BU-Rente. Weitere Details zur Beitragsstundung und Beitragsfreistellung erfährst Du im Ratgeber zum Thema BU-Kosten.

Du hast den Beruf gewechselt

Eine neue Ver­si­che­rung kann sich auch dann lohnen, wenn Du in einen risikoärmeren Beruf gewechselt bist. Warst Du beispielsweise in der Vergangenheit auf dem Bau tätig, arbeitest aber jetzt im Büro? Dann wird der neue Anbieter ein geringeres Be­rufs­un­fä­hig­keitsrisiko annehmen als Dein jetziger Anbieter. Dadurch kannst Du bei den Beiträgen sparen.

Viele Versicherer bieten aber an, die BU-Beiträge nochmal zu senken, wenn Du in einen risikoärmeren Job wechselst. Bitte daher zunächst Deine aktuelle Ver­si­che­rung, die BU-Kosten neu zu berechnen. Sollte Dir die Ver­si­che­rung keine Vergünstigung anbieten, kannst Du über einen BU-Makler andere Versicherer anfragen.

Die Leistungen sind ungenügend

Der Preis stimmt zwar, aber die Bedingungen, wann die Ver­si­che­rung zahlt, sind alles andere als gut? Das ist ein vernünftiger Grund, um sich nach einer neuen und besseren BU umzuschauen. Die abstrakte Verweisung wäre beispielsweise eine eher unvorteilhafte Klausel in Deinem Vertrag. In diesem Fall darf Dich der Versicherer bei Be­rufs­un­fä­hig­keit auf einen Beruf verweisen, der Deinen Fähigkeiten entspricht und den Du noch ausüben kannst. Besser ist es, wenn Dein Versicherer auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Dann zahlt er eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente, unabhängig davon, ob Du noch einem anderen Job nachgehen kannst.

Solche Bedingungen lassen sich in aller Regel nicht mehr nachträglich anpassen. Ein Wechsel zu einer Ver­si­che­rung mit besseren Konditionen kann sich in diesem Fall lohnen. Wie gut Du mit Deiner jetzigen Ver­si­che­rung aufgestellt bist, kannst Du ganz einfach mit unserer Checkliste herausfinden.

Risikozuschlag und Leistungsausschluss in der BU

Bei einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss sieht die Situation nochmal anders aus. In diesen Fällen verlangt Deine Ver­si­che­rung entweder höhere Beiträge oder sie schließt bestimmte Körperteile und Erkrankungen vom Ver­si­che­rungs­schutz aus. Solche Vereinbarungen sind manchmal notwendig, um überhaupt eine BU-Versicherung mit Vorerkrankungen zu bekommen.

Wenn Krankheiten wieder vollständig ausgeheilt sind, darfst Du von der Ver­si­che­rung verlangen, dass sie den Risikozuschlag wieder herausnimmt. Das regelt das Gesetz in Paragraf 41 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz. Dazu solltest Du der Ver­si­che­rung ein ärztliches Gutachten vorlegen, das Deine vollständige Genesung belegt.

Einen Leistungsausschluss bekommst Du allerdings nicht mehr so leicht aus dem Vertrag wie den Risikozuschlag. Schau zunächst in den Bedingungen, ob oder wann ein Leistungsausschluss wieder aufgehoben werden kann. Manchmal ermöglichen die Vertragsbedingungen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Leistungsausschluss aufgehoben werden kann. In aller Regel ist ein ärztliches Gutachten notwendig.

Sollte Deine Ver­si­che­rung einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss trotz Genesung weiter aufrechterhalten wollen, solltest Du einen Wechsel in Betracht ziehen.

Zielführend ist der Wechsel aber nur dann, wenn Du bestimmte Krankheiten wegen Zeitablauf nicht mehr angeben musst. Dazu sollten die Krankheiten mindestens fünf Jahre in der Vergangenheit liegen. Erst dann musst Du sie in aller Regel nicht mehr bei der neuen Ver­si­che­rung angeben.

Wann lohnt sich der Wechsel der BU nicht?

Nicht immer ist ein Wechsel der BU-Versicherung die beste Lösung. Es gibt Gründe, die gegen einen Wechsel sprechen:

Häufige Arztbesuche - Warst Du in den letzten Jahren häufig beim Arzt, dann kann das den Abschluss einer neuen BU-Versicherung erschweren. Je mehr Diagnosen ein Arzt oder eine Ärztin stellt, desto komplizierter wird es, eine neue Ver­si­che­rung abzuschließen.

Hohes Eintrittsalter - Je jünger Du bei Vertragsabschluss bist, desto günstiger ist in aller Regel der Abschluss einer BU. Mit steigendem Alter steigt auch das Be­rufs­un­fä­hig­keitsrisiko. Die Folge: Bist Du beim Wechsel der Ver­si­che­rung wesentlich älter als beim damaligen Abschluss, musst Du mit höheren Beiträgen bei dem neuen Versicherer rechnen.

Deine Ver­si­che­rung läuft schon zehn Jahre - Wenn Deine alte BU-Versicherung schon mindestens zehn Jahre läuft, solltest Du Dir einen Wechsel der BU gut überlegen: Wenn Du eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente beantragen musst, wird die Ver­si­che­rung genau hinsehen, ob Du die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss vollständig und ehrlich beantwortet hast. Findet sie heraus, dass Du bei den Fragen geschummelt hast, dann darf sie Deinen Vertrag anfechten. Die Folge davon wäre, dass Du keine BU-Rente bekommst, obwohl Du berufsunfähig bist.

Nach zehn Jahren ist eine Anfechtung wegen Arglist ausgeschlossen (§ 124 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch). Bei der neuen Ver­si­che­rung beginnt die Frist aber wieder von vorne.

Einen Wechsel der BU-Versicherung solltest Du daher nur in Betracht ziehen, wenn Du gesund bist und Deine Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig beantworten kannst.

Du hast eine Zusatzversicherung - Manchmal wird eine BU als Zusatzversicherung, kurz: BUZ, zu anderen Ver­si­che­rungen abgeschlossen. In diesem Fall ist Deine BU möglicherweise an einen anderen Vertrag, beispielsweise eine Le­bens­ver­si­che­rung gekoppelt. So eine Ver­si­che­rung kannst Du in aller Regel nicht einfach kündigen, ohne dass der andere Vertrag auch beendet wird. Genau aus diesem Grund empfehlen wir, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung immer separat abzuschließen. Denn möchtest Du Dich irgendwann von der Le­bens­ver­si­che­rung trennen, musst Du meistens auch die dazugehörige BU kündigen.

Doch auch hier gilt: Schau Dir die Vertragsbedingungen an. Unter Umständen lässt der Versicherer eine separate Kündigung der BU zu, wenn Du eine bestimmte Summe bei Deinem Hauptvertrag angespart hast.

Andernfalls kannst Du aber auch darüber nachdenken, eine zweite Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzuschließen. Dadurch kannst Du sogar insgesamt eine höhere Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente absichern. Allerdings musst Du dann auch doppelt Beiträge zahlen.

Worauf solltest Du beim Wechsel der BU achten?

Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine sehr wichtige Ver­si­che­rung. Beim Wechsel der Ver­si­che­rung solltest Du daher dieselben Dinge beachten, die auch für den ersten Abschluss einer BU-Versicherung gelten.

Auf Vertragsbedingungen achten

Bei der Wahl Deines neuen Tarifs solltest Du auf gute Ver­si­che­rungs­be­din­gungen achten. Gerade bei der BU können sich die Verträge zwischen den Anbietern stark unterscheiden. Lies Dir daher unbedingt durch, worauf Du beim Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung achten solltest.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

BU-Makler einschalten

Eine BU solltest Du nie auf eigene Faust abschließen. Ein Maklerunternehmen kann für Dich eine anonyme Risikovoranfrage durchführen, wenn Du bereits Vorerkrankungen hast oder in den letzten Jahren öfter beim Arzt warst. Dadurch erhöhen sich Deine Chancen auf eine neue Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Dazu teilst Du zunächst dem Makler oder der Maklerin wichtige Informationen zu Deinem Alter, Beruf und Hobbys mit. Außerdem füllst Du einen umfassenden Gesundheitsfragebogen aus. Damit kann der Makler oder die Maklerin bei mehreren Versicherern anfragen, unter welchen Bedingungen sie Dich in den Versichertenkreis aufnehmen würden. Du bleibst dabei anonym und entgehst so dem Risiko, dass Du bei einer Ablehnung einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Ver­si­che­rungswirtschaft bekommst. Einen solchen Eintrag könnten auch andere Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften sehen und Dich aus diesem Grund ebenfalls ablehnen.

So gehst Du beim Wechsel der BU vor

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Dir, beim Wechsel der BU an alles Wichtige zu denken. Die Reihenfolge solltest Du unbedingt einhalten, damit Du zu keinem Zeit­punkt ohne Ver­si­che­rung dastehst.

Schritt 1: Höhe der BU-Rente ausrechnen

In einem ersten Schritt geht es nochmal an die Berechnung der BU-Rentenhöhe. Vielleicht hast Du damals Deine Rente zu niedrig angesetzt. Oder Du verdienst heutzutage mehr und benötigst eine höhere Absicherung. Bei einer neuen Ver­si­che­rung kannst Du die Rentenhöhe wieder neu festlegen. Am besten machst Du eine neue Einnahmen- und Ausgabenrechnung und berechnest genau, welche Rentenhöhe Du benötigst, um Deinen Lebensstandard zu halten. Als Faustregel empfehlen wir, 80 Prozent Deines aktuellen Nettoeinkommens abzusichern.

Schritt 2: Diagnosen der letzten fünf Jahre einholen

Nun solltest Du Dir einen Überblick über Deine Arztbesuche in den letzten Jahren verschaffen. Dazu kannst Du in einem ersten Schritt eine sogenannte Patienten­quittung für die letzten fünf Jahre bei Deiner Kran­ken­kas­se anfragen. Das geht meist formlos per Telefon, E-Mail oder App. In der Übersicht der Kran­ken­kas­se sind alle Arztbesuche des erfragten Zeitraums erfasst.

Kontaktiere danach jede Arztpraxis, die Du in den letzten fünf Jahren aufgesucht hast und frage nach einem Auszug aus Deiner Patientenakte. Stationäre Aufenthalte im Krankenhaus musst Du sogar für die letzten zehn Jahre angeben. Die Diagnosen benötigst Du, um die Gesundheitsfragen der neuen Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu beantworten.

Fordere mit unserem Mus­ter­schrei­ben Deine Patientenkarte an. Sende das Schreiben entweder als einfachen Brief oder per Mail an deine Ärtze und Ärztinnen.

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Schritt 3: BU-Makler einschalten

In einem weiteren Schritt solltest Du Dich nun an einen auf die BU spezialisierten Makler wenden. Teile ihm oder ihr offen mit, wenn Du Vorerkrankungen hast, wegen denen Du in den letzten Jahren beim Arzt warst. Der Makler oder die Maklerin kann dann für Dich eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern machen.

In einem Vergleich haben wir die BU-Makler und BU-Maklerinnen untersucht. Folgende Maklerhäuser können wir Dir empfehlen:

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Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Logo Dr. Schlemann
Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 12 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
BUForum24
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2003
  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Nutzer-Erfahrungen
Zeroprov
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2012
  • 3 beratende Makler
  • 1 Standort in Schkölen (Thüringen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
Nutzer-Erfahrungen
Protego
Protego (früh-gewinnt.de)
Beratung zu BU
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2001
  • 2 beratende Makler
  • 1 Standort in Hövelhof (Nordrhein-Westfalen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • keine nachgewiesene Erfahrung mit BU-Alternativen
Nutzer-Erfahrungen

Schritt 4: Antrag bei der neuen Ver­si­che­rung

Sobald Dein Makler oder Deine Maklerin eine passende Ver­si­che­rung für Dich gefunden hat, stellt Ihr gemeinsam den Antrag beim Versicherer.

Beim Versicherer musst Du nun nochmal eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dazu schickt Dir der Makler oder die Maklerin mehrere Gesundheitsfragebögen, die Du vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen musst. Die meisten Gesundheitsfragen solltest Du bereits gemeinsam mit Deinem Makler oder Deiner Maklerin bei der anonymen Risikovoranfrage beantwortet haben.

Schritt 5: Ver­si­che­rungsschein abwarten

Sobald der Versicherer Deinen Antrag angenommen hat, schickt er Dir den Ver­si­che­rungsschein. Ab diesem Zeit­punkt ist Deine Ver­si­che­rung in trockenen Tüchern. Erst wenn Du den Ver­si­che­rungsschein in Händen hältst, kannst Du den nächsten Schritt in Angriff nehmen.

Schritt 6: Alten Vertrag kündigen

Nun geht es an die Kündigung Deines Alt-Vertrags. In der Regel ist eine Kündigung zum Ende eines Ver­si­che­rungsjahres oder einer Zahlungsperiode möglich. Zahlst Du Deine Beiträge monatlich, quartalsweise oder halbjährlich, kannst Du meist zum nächsten Zahlungstermin kündigen. Entscheidend sind jedoch die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen Deiner Ver­si­che­rung.

Hat Dein Versicherer die Bedingungen geändert, etwa die Beiträge erhöht, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Du darfst also außerhalb der Fristen kündigen. In diesem Fall kannst Du Deinen Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen.

Kein Son­der­kün­di­gungs­recht hast Du allerdings, wenn die Beiträge aufgrund einer vereinbarten Beitragsdynamik gestiegen sind.

Mehr dazu im Ratgeber BU-Kündigung

  • Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kannst Du in der Regel zum nächsten Zahlungszeitpunkt kündigen.

  • Nutze für eine Kündigung unser Mus­ter­schrei­ben.

Zum Ratgeber

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