Unfall­ver­sicherung mit Beitragsrückgewähr Geld zurück beim Unfallschutz ist wenig sinnvoll

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unfall­ver­sicherung mit Beitrags- oder Prämienrückgewähr verbindet Unfallschutz mit einem Sparvertrag.
  • Wie bei der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung legt der Versicherer dafür einen Teil der Beiträge an und zahlt ihn später mit Zinsen wieder aus.
  • Von einem solchen Kombiprodukt rät Finanztip ab, denn es ist schlecht verzinst und wenig flexibel.

So gehst Du vor

  • Wichtiger als eine Unfall­ver­sicherung ist eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Denn es ist neunmal wahrscheinlicher, dass Du wegen einer Krankheit Deinen Job nicht mehr ausüben kannst als durch einen Unfall.
  • Falls Du keinen Be­rufs­un­fä­hig­keits-Schutz bekommst, schau Dir neben einer normalen privaten Unfall­ver­sicherung noch weitere, oftmals sinnvollere, Alternativen an.
  • Unabhängig davon, welche Form der Risikoabsicherung Du wählst, leg Dein Geld besser separat an. Wir empfehlen Tages- und Festgeld sowie günstige Indexfonds.

Im Gespräch mit dem Ver­si­che­rungsmakler klingt das Angebot möglicherweise verlockend: Nach einem Unfall kommt die Ver­si­che­rung für die finanziellen Belastungen auf. In jedem Fall aber, auch wenn nichts passiert, erhält der Versicherte sein Geld zurück. Die Rede ist von einer Unfall­ver­sicherung mit Prämienrückgewähr oder auch Beitragsrückgewähr. Doch was sich erstmal gut anhört, ist wenig sinnvoll. Denn dahinter steckt eine private Unfall­ver­sicherung, die mit einem Sparvorgang gekoppelt ist. Ein Kombiprodukt, von dem Finanztip abrät.

Das sind die Nachteile dieser Ver­si­che­rung

Das Sparen und die Risikovorsorge solltest Du grundsätzlich trennen. Das gilt auch für die Unfall­ver­sicherung. Im Grunde funktionieren Tarife mit Beitragsrückgewähr wie eine kapitalbildende Le­bens­ver­si­che­rung: Nur ein Teil der Beiträge dient dem Risikoschutz, den Rest legt der Versicherer an – und zahlt ihn später mit Zinsen zurück. Das macht es für den Ver­si­che­rungsnehmer aber erstmal teurer, schließlich muss er die Sparrate mitbezahlen. Außerdem ist die Verzinsung bei solchen Verträgen alles andere als lukrativ. Andere Produkte sind zum Ansparen besser geeignet.

Ohnehin ist eine Unfall­ver­sicherung – ob mit oder ohne Beitragsrückgewähr – nur selten sinnvoll. Denn die Ver­si­che­rung zahlt nur, falls nach einem Unfall dauerhaft körperliche Schäden zurückbleiben. Das Risiko dafür ist gering. Nur 2 Prozent aller schweren Behinderungen sind Folge eines Unfalls, die große Mehrheit entsteht durch Krankheiten. In solchen Fällen bietet eine Unfall­ver­sicherung keinen Schutz.

Wichtiger ist deshalb eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Diese zahlt nicht nur, wenn der Versicherte durch einen Unfall arbeitsunfähig wird, sondern auch, wenn zum Beispiel eine Krankheit die Ursache ist. Falls Du keinen Be­rufs­un­fä­hig­keits-Schutz bekommst oder bezahlen kannst, gibt es neben der Unfall­ver­sicherung weitere Alternativen.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

So funktioniert die Beitragsrückgewähr

Die Unfall­ver­sicherung mit Beitragsrückgewähr ist also eine Kombination aus Unfall- und Le­bens­ver­si­che­rung. Der Versicherte schließt quasi zwei Verträge ab: eine Unfallpolice und eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung. Mit den Ver­si­che­rungsbeiträgen zahlt der Kunde also letztlich für zwei Verträge – entsprechend hoch sind die Kosten. Durch die Auszahlung der Le­bens­ver­si­che­rung kann der Anbieter auf den ersten Blick einen Teil der Ver­si­che­rungsbeiträge nach Ablauf des Vertrags oder im Todesfall erstatten.

Tatsächlich bekommt der Kunde – anders als es der Name „Beitragsrückgewähr“ nahelegt – jedoch nicht die Beiträge selbst zurück, sondern nur den verzinsten Sparanteil. Er erhält also lediglich den Teil der Beiträge, der nach Abzug aller Kosten übrig bleibt und angespart wird.

Sparanteil an Prämie selbst berechnen

Der Sparanteil für die Prämienerstattung ist wie bei anderen Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rungsprodukten derzeit nur niedrig verzinst. Der Versicherte sollte diesen Betrag daher lieber anders anlegen.

Wie hoch der Sparanteil an der gesamten Ver­si­che­rungsprämie ist, kannst Du leicht selbst herausfinden: Dazu benötigst Du lediglich ein gleich lautendes Angebot von dem Versicherer – ohne die Rückgewähr von Beiträgen. Wenn Du beide Angebote vergleichst, wirst Du sehen, dass der reine Risikoschutz deutlich günstiger ist.

Manche Tarife kosten mit Beitragsrückgewähr das Vierfache einer normalen Unfall­ver­sicherung. Statt den zusätzlichen Beitrag zu zahlen, ist es sinnvoller, den entsprechenden Betrag monatlich selbst beiseite zu legen und beispielsweise in einen ETF-Sparplan zu investieren.

Lange Laufzeit ist ungünstig für Kunden

Der größte Nachteil einer solchen gekoppelten Unfall­ver­sicherung ist die zumeist jahrelange Bindung an ein Ver­si­che­rungsprodukt. Da der Versicherte damit langfristig Geld anspart, kann er nicht ohne Weiteres zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Wer sich die hohen monatlichen Beiträge nicht mehr leisten kann und den Vertrag vorzeitig kündigen muss, erhält meist nur einen Bruchteil der eingezahlten Prämie zurück.

Autor
Julia Rieder

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