Es geht in meinem Posting um etwas anderes: Nach Beitragsfreistellung (beantragt 2025) soll ich noch mind. einmal vor Zuteilung (in 2029) einzahlen. Sonst könnte lt. FA die Todesfallversicherung wegfallen. Das stand im Schreiben der Versicherung nicht deutlich drin, nur, dass der Versicherungsschutz sich bei Beitragsfreistellung reduzieren würde und dass ich nur bei neuer Einzahlung innerhalb von zwei Jahren die Dynamik wieder aufnehmen könne/überhaupt einzahlen dürfe ohne neue Gesundheitsprüfung.
Hab ich's doch geahnt, dass deine Frage weiter ging bzw. komplexer war.
Reicht ein Beitrag oder ein Beitragsjahr.
Und dann wäre für mich die Frage: wie relevant ist die Todesfallversicherung für mich und meine Lieben. Wird bei dem (ich hoffe und wünsche es dir und euch) nicht anzunehmendem Todesfall nicht ohnehin eine Auszahlung erfolgen? Würde die Todesfallversicherung mehr abdecken?
Echt spannend: wir haben keine Beitragsfreistellung, sondern "nur" die Dynamisierung herausgenommen und in der jährlichen Versicherungsübersicht steht dann die Leistung bei Todesfall.
LG Finanzschlumpf