Rückkaufswert Lebensversicherung Das ist Deine Lebensversicherung wert
Finanztip-Experte für Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Dir Dein Versicherer bei der Kündigung Deiner Lebens- oder Rentenversicherung zahlt. Du findest ihn in der jährlichen Standmitteilung oder in Deiner digitalen Rentenübersicht.
Je nachdem, wie alt Dein Vertrag ist und wie das Geld angelegt wird, berechnet sich der Rückkaufswert unterschiedlich.
Verkaufst Du Deine Versicherung an einen spezialisierten Ankäufer, erhältst Du im Schnitt 2 bis 4 Prozent mehr. Brauchst Du nur vorübergehend Geld, ist das Beleihen des Vertrags eine empfehlenswerte Alternative.
So gehst Du vor
Prüfe zuerst den Rückkaufswert in Deiner aktuellen Standmitteilung.
Wenn Du das Geld aus der Versicherung benötigst, hole Dir ein Angebot bei Deinem Versicherer und einem Ankäufer ein. Wir empfehlen dafür Winninger.
Kündige nur, wenn weder ein Verkauf noch das Beleihen der Versicherung für Dich infrage kommen.
Lebens- und Rentenversicherungen werden meist für einen langen Zeitraum abgeschlossen. Doch Lebensumstände können sich ändern: Vielleicht bist Du nun auf das Geld aus der Versicherung angewiesen oder der Vertrag ist schlichtweg zu teuer. Egal ob Du die Versicherung verkaufen, beleihen oder kündigen möchtest: Erst einmal musst Du wissen, wie viel Du für Deine Versicherung überhaupt bekommst. Der wichtigste Anhaltspunkt dafür ist der Rückkaufswert.
Solltest Du Dich dazu entscheiden, Deine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu kündigen, dann zahlt Dir der Versicherer den Rückkaufswert aus. Den Rückkaufswert findest Du in der jährlichen Standmitteilung Deines Vertrags.
Der Rückkaufwert besteht in erster Linie aus Deinen Beiträgen. Je länger Du sparst, desto höher wird auch der Rückkaufswert. Wenn Du schon einige Zeit in den Vertrag eingezahlt hast, sind unter Umständen auch bereits Zinsen, Überschüsse oder Fondserträge entstanden, die den Wert erhöhen.
In den ersten Jahren Deiner Lebensversicherung fließt der Großteil Deiner Zahlungen nicht in Dein Vertragsguthaben, Du tilgst damit Kosten für den Versicherer. Der Grund: Für Verträge ab 2008 muss der Versicherer die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre verteilen (vgl. § 169 VVG). Als Sparbeitrag bleibt da nicht viel übrig. Aus diesem Grund ist der Rückkaufswert gerade in den ersten Jahren eher gering. In der Regel liegt er in den ersten sechs Jahren nach Vertragsabschluss bei weniger als zwei Drittel Deiner Einzahlungen.
Wenn Du nun einfach Deine Lebensversicherung kündigst, geht Dir dementsprechend ein Teil Deines Ersparten verloren. Außerdem verzichtest Du auf den Schlussüberschuss. Das ist eine Zahlung am Ende der Vertragslaufzeit, die Du vom Versicherer bekommst. Eine vorzeitige Kündigung ist daher meist ein Minusgeschäft.
Kündigen solltest Du immer nur im Ausnahmefall. Vorher solltest Du einen Verkauf der Lebensversicherung oder ein Policendarlehen, also das Beleihen Deines Vertrags, als Alternative prüfen.
Kannst Du Dir die monatlichen Beiträge nicht mehr leisten, kannst Du den Vertrag auch vorübergehend beitragsfrei stellen lassen.
Läuft Dein Vertrag noch nicht lange, ist meist weder ein Verkauf noch das Beleihen des Vertrags möglich. Wenn du in dieser Situation dringend Geld brauchst, informiere Dich über Ratenkredite oder bitte Freunde oder Familie um ein Darlehen.
Bist Du mit Deinem Vertrag gänzlich unzufrieden, kann die Kündigung gerade innerhalb der ersten fünf Jahre durchaus eine gute Möglichkeit sein – auch, wenn Du dabei Verlust machst. In diesem Fall wäre es nicht sinnvoll, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Denn die Verwaltungskosten musst Du bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterbezahlen. Es bleibt dir daher also nur die Kündigung. Nutze dafür unser Musterschreiben.
Für Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, gilt der Grundsatz: Du erhältst mindestens die Hälfte aller eingezahlten Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten, das sogenannte ungezillmerte Deckungskapital. Die Abschlusskosten dürfen Versicherer nicht abziehen, ebenso wenig eine zusätzliche Gebühr für das vorzeitige Vertragsende. Dazu gab es in der Vergangenheit mehrere Gerichtsurteile (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005, Az. IV ZR 162/03; 17. Oktober 2012, Az. IV ZR 202/10; 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10; 11. September 2013, Az. IV ZR 17/13).
Achtung: Gerade bei Lebensversicherungen, die Du vor 2005 abgeschlossen hast, solltest Du zweimal über die Kündigung nachdenken. Das Geld, das Du später aus diesem alten Vertrag bekommst, musst Du nicht versteuern (vgl. § 20 EstG). Das ist ein großer Vorteil, den es bei Verträgen ab 2005 nicht mehr gibt.
Falls Dich der Versicherer beim Abschluss einer Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 nicht ausreichend oder falsch über Dein Widerrufsrecht informiert hat, ist noch heute ein Widerspruch möglich (vgl. BGH-Urteile Az. IV ZR 76/11 vom 07.05.2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29.07.2015). Das ist damals bei einigen Verträgen passiert. Ist das bei Dir der Fall, muss der Versicherer alle von Dir gezahlten Beiträge gut verzinst an Dich zurückzahlen. Das ist in aller Regel besser für Dich als eine Kündigung. Nutze für den Widerruf unser Schreiben.
Hast Du Deine Lebensversicherung 2008 oder später abgeschlossen, berechnet sich der Rückkaufswert anders als bei älteren Verträgen.
Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 169 Abs. 3 VVG) schreibt vor, dass der Rückkaufswert identisch mit dem sogenannten Deckungskapital sein muss. Das Deckungskapital ist der Betrag, der später als Rente bezahlt wird, wenn der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt laufen würde.
Zurück bekommst Du also die eingezahlten Beiträge abzüglich der Abschlusskosten und zuzüglich der Überschüsse und Zinserträge.
In der Regel wird der Versicherer auch einen Stornoabschlag verlangen, weil Du frühzeitig aus dem Vertrag aussteigst. Dieser Abzug muss aber im Vertrag vorab vereinbart und in der Höhe angemessen sein (§ 169 Abs. 5 VVG).
Wenn Du einen passenden Sparplan suchst, unterstützt Dich der Finanztip-Sparplanrechner dabei.
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen richtet sich seit 2008 die Höhe des Rückkaufswerts nach dem Zeitwert der Versicherung (§ 169 Abs. 4 VVG). Maßgeblich ist also der aktuelle Wert der Fondsanteile.
Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auch bei Fondspolicen auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Daher fällt der Rückkaufswert gerade in den ersten fünf Jahren geringer aus, weil ein großer Teil der Beiträge in die Kosten des Versicherers fließt.
Auch für Fondspolicen hat der Bundesgerichtshof die Berechnung des Rückkaufswerts vorgegeben (BGH vom 26. September 2007, Az. IV ZR 321/05). So gilt für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, dass der Rückkaufswert mindestens der Hälfte des Fondsguthabens entsprechen muss, von dem zwar Verwaltungs-, aber keine Abschlusskosten abgezogen werden dürfen. Das nennt man ungezillmertes Fondsguthaben.
Fondspolicen müssen ein paar Kriterien erfüllen, damit Du sie verkaufen oder beleihen kannst. In unserem Ratgeber zum Thema „Lebensversicherung verkaufen“ findest Du die Voraussetzungen.
Berücksichtigst Du diese Tipps, kannst Du in puncto Lebensversicherung einen kühlen Kopf bewahren – auch und vor allem, wenn sich Deine Lebensumstände ändern.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos