Rückkaufswert Lebensversicherung
Das ist Deine Lebensversicherung wert

Finanztip-Experte für Vorsorge
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen werden immer für einen langen Zeitraum abgeschlossen. Doch Lebensumstände können sich ändern: Vielleicht bist Du nun auf das Geld aus der Versicherung angewiesen oder der Vertrag ist schlichtweg zu teuer. Egal ob Du die Versicherung verkaufen, beleihen oder kündigen möchtest: Erst einmal musst Du wissen, wie viel Du für Deine Versicherung überhaupt bekommst. Wichtigster Anhaltspunkt dafür ist der Rückkaufswert.
Solltest Du Dich dazu entscheiden, Deine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu kündigen, dann zahlt Dir der Versicherer den Rückkaufswert aus. Den Rückkaufswert findest Du in der jährlichen Standmitteilung Deines Vertrags.
Der Rückkaufwert besteht in erster Linie aus Deinen Beiträgen. Je länger Du sparst, desto höher wird auch der Rückkaufswert. Wenn Du schon einige Zeit in den Vertrag eingezahlt hast, sind unter Umständen auch bereits Zinsen und Überschüsse entstanden, die den Wert erhöhen.
In den ersten Jahren Deiner Lebensversicherung fließt der Großteil Deiner Einlagen in die Kosten und Gebühren Deines Vertrags. Der Grund: Für Verträge ab 2008 muss der Versicherer die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre verteilen (§ 169 VVG). Als Sparbeitrag bleibt da nicht viel übrig. Aus diesem Grund ist der Rückkaufswert gerade in den ersten Jahren eher gering. In der Regel liegt er in den ersten sechs Jahren nach Vertragsabschluss bei weniger als zwei Drittel Deiner Einzahlungen.
Wenn Du nun einfach Deine Lebensversicherung kündigst, geht Dir dementsprechend ein Teil Deines Ersparten verloren. Außerdem verzichtest Du auf den versprochenen Schlussüberschuss. Eine vorzeitige Kündigung ist daher meist ein Minusgeschäft.
Kündigen solltest Du immer nur im Ausnahmefall. Vorher solltest Du Alternativen – ein Policendarlehen oder einen Verkauf der Lebensversicherung – prüfen.
Möchtest Du einfach die monatlichen Fixkosten senken, kannst Du den Vertrag auch vorübergehend beitragsfrei stellen lassen.
Läuft Dein Vertrag noch nicht lange, ist er für Lebensversicherungsankäufer eher uninteressant. Stellt sich der Vertrag als unrentabel heraus, solltest Du eine Kündigung nicht lange vor Dir herschieben. In diesem Fall wäre es auch nicht sinnvoll, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Denn die Kosten laufen in dieser Zeit trotzdem weiter.
Nutze für die Kündigung unser Musterschreiben und schicke es an die Versicherung.
Für Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, gilt der Grundsatz: Du erhältst mindestens die Hälfte aller eingezahlten Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten (das sogenannte ungezillmerte Deckungskapital) – auch in den ersten Vertragsjahren. Die hohen Abschlusskosten dürfen Versicherer nicht abziehen, ebenso wenig eine zusätzliche Gebühr für den Vertragsabbruch (Stornoabzug).
Dazu gab es in der Vergangenheit mehrere Gerichtsurteile (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Oktober 2005, Az. IV ZR 162/03; 17. Oktober 2012, Az. IV ZR 202/10; 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10; 11. September 2013, Az. IV ZR 17/13).
Falls Dich der Versicherer beim Abschluss einer Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 nicht ausreichend oder falsch über Dein Widerrufsrecht informiert hat, ist noch heute ein Widerspruch möglich. Dann müsste die Versicherung alle gezahlten Beiträge gut verzinst zurückzahlen. Nutze dafür unseren Musterbrief.
Hast Du eine Lebensversicherung ab dem Jahr 2008 abgeschlossen, berechnet sich der Rückkaufswert anders als bei älteren Verträgen.
Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 169 Abs. 3 VVG) schreibt vor, dass der Rückkaufswert identisch mit dem sogenannten Deckungskapital sein muss. Deckungskapital ist der Betrag, der später als Rente bezahlt wird, wenn der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt laufen würde.
Zurück bekommst Du also die eingezahlten Beiträge abzüglich der Abschlusskosten und zuzüglich der Überschüsse und Zinserträge.
In der Regel wird der Versicherer auch einen Stornoabschlag verlangen, weil Du frühzeitig aus dem Vertrag aussteigst. Der Stornoabschlag muss aber im Vertrag vorab vereinbart und in der Höhe angemessen sein (§ 169 Abs. 5 VVG).
Wenn Du einen passenden Sparplan suchst, unterstützt Dich der Finanztip-Sparplanrechner dabei.
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen richtet sich seit 2008 die Höhe des Rückkaufswerts nach dem Zeitwert der Versicherung (§ 169 Abs. 4 VVG). Maßgeblich ist also der aktuelle Wert der Fondsanteile.
Auch bei Fondspolicen müssen die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Daher fällt der Rückkaufswert gerade in den ersten fünf Jahren geringer aus, weil ein großer Teil der Beiträge in die Kosten des Versicherers fließt.
Auch für Fondspolicen korrigierten Gerichte die Berechnung des Rückkaufswerts (BGH vom 26. September 2007, Az. IV ZR 321/05). So gilt für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, dass der Rückkaufswert mindestens der Hälfte des Fondsguthabens entsprechen muss, von dem zwar Verwaltungs-, aber keine Abschlusskosten abgezogen werden dürfen (ungezillmertes Fondsguthaben).
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