Rückkaufswert Le­bens­ver­si­che­rung Das ist Deine Le­bens­ver­si­che­rung wert

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Dir Dein Versicherer bei der Kündigung Deiner Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt. Du findest ihn in der jährlichen Standmitteilung oder in Deiner digitalen Rentenübersicht.

  • Je nachdem, wie alt Dein Vertrag ist und wie das Geld angelegt wird, berechnet sich der Rückkaufswert unterschiedlich.

  • Verkaufst Du Deine Ver­si­che­rung an einen spezialisierten Ankäufer, erhältst Du im Schnitt 2 bis 4 Prozent mehr. Brauchst Du nur vorübergehend Geld, ist das Beleihen des Vertrags eine empfehlenswerte Alternative.

So gehst Du vor

  • Prüfe zuerst den Rückkaufswert in Deiner aktuellen Standmitteilung.

  • Wenn Du das Geld aus der Ver­si­che­rung benötigst, hole Dir ein Angebot bei Deinem Versicherer und einem Ankäufer ein. Wir empfehlen dafür Winninger.

  • Kündige nur, wenn weder ein Verkauf noch das Beleihen der Ver­si­che­rung für Dich infrage kommen.

Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungen werden meist für einen langen Zeitraum abgeschlossen. Doch Lebensumstände können sich ändern: Vielleicht bist Du nun auf das Geld aus der Ver­si­che­rung angewiesen oder der Vertrag ist schlichtweg zu teuer. Egal ob Du die Ver­si­che­rung verkaufen, beleihen oder kündigen möchtest: Erst einmal musst Du wissen, wie viel Du für Deine Ver­si­che­rung überhaupt bekommst. Der wichtigste Anhaltspunkt dafür ist der Rückkaufswert.

Was ist der Rückkaufswert einer Le­bens­ver­si­che­rung?

Solltest Du Dich dazu entscheiden, Deine Le­bens­ver­si­che­rung oder Ren­ten­ver­si­che­rung zu kündigen, dann zahlt Dir der Versicherer den Rückkaufswert aus. Den Rückkaufswert findest Du in der jährlichen Standmitteilung Deines Vertrags.

Der Rückkaufwert besteht in erster Linie aus Deinen Beiträgen. Je länger Du sparst, desto höher wird auch der Rückkaufswert. Wenn Du schon einige Zeit in den Vertrag eingezahlt hast, sind unter Umständen auch bereits Zinsen, Überschüsse oder Fondserträge entstanden, die den Wert erhöhen.

Rückkaufswert in den ersten Jahren gering

In den ersten Jahren Deiner Le­bens­ver­si­che­rung fließt der Großteil Deiner Zahlungen nicht in Dein Vertragsguthaben, Du tilgst damit Kosten für den Versicherer. Der Grund: Für Verträge ab 2008 muss der Versicherer die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre verteilen (vgl. § 169 VVG). Als Sparbeitrag bleibt da nicht viel übrig. Aus diesem Grund ist der Rückkaufswert gerade in den ersten Jahren eher gering. In der Regel liegt er in den ersten sechs Jahren nach Vertragsabschluss bei weniger als zwei Drittel Deiner Einzahlungen.

Wenn Du nun einfach Deine Le­bens­ver­si­che­rung kündigst, geht Dir dementsprechend ein Teil Deines Ersparten verloren. Außerdem verzichtest Du auf den Schlussüberschuss. Das ist eine Zahlung am Ende der Vertragslaufzeit, die Du vom Versicherer bekommst. Eine vorzeitige Kündigung ist daher meist ein Minusgeschäft.

Die Alternativen zur Kündigung

Kündigen solltest Du immer nur im Ausnahmefall. Vorher solltest Du einen Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung oder ein Policendarlehen, also das Beleihen Deines Vertrags, als Alternative prüfen.

Kannst Du Dir die monatlichen Beiträge nicht mehr leisten, kannst Du den Vertrag auch vorübergehend beitragsfrei stellen lassen.

Läuft Dein Vertrag noch nicht lange, ist meist weder ein Verkauf noch das Beleihen des Vertrags möglich. Wenn du in dieser Situation dringend Geld brauchst, informiere Dich über Ratenkredite oder bitte Freunde oder Familie um ein Darlehen.

Bist Du mit Deinem Vertrag gänzlich unzufrieden, kann die Kündigung gerade innerhalb der ersten fünf Jahre durchaus eine gute Möglichkeit sein – auch, wenn Du dabei Verlust machst. In diesem Fall wäre es nicht sinnvoll, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Denn die Verwaltungskosten musst Du bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterbezahlen. Es bleibt dir daher also nur die Kündigung. Nutze dafür unser Mus­ter­schrei­ben.

Zum Mus­ter­schrei­ben

Wie berechnet sich der Rückkaufswert für Verträge bis 2007?

Für Le­bens­ver­si­che­rung­en, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, gilt der Grundsatz: Du erhältst mindestens die Hälfte aller eingezahlten Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten, das sogenannte ungezillmerte Deckungskapital. Die Abschlusskosten dürfen Versicherer nicht abziehen, ebenso wenig eine zusätzliche Gebühr für das vorzeitige Vertragsende. Dazu gab es in der Vergangenheit mehrere Gerichtsurteile (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005, Az. IV ZR 162/03; 17. Oktober 2012, Az. IV ZR 202/10; 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10; 11. September 2013, Az. IV ZR 17/13).

Achtung: Gerade bei Le­bens­ver­si­che­rung­en, die Du vor 2005 abgeschlossen hast, solltest Du zweimal über die Kündigung nachdenken. Das Geld, das Du später aus diesem alten Vertrag bekommst, musst Du nicht versteuern (vgl. § 20 EstG). Das ist ein großer Vorteil, den es bei Verträgen ab 2005 nicht mehr gibt.

Widerspruch statt Kündigung

Falls Dich der Versicherer beim Abschluss einer Le­bens­ver­si­che­rung zwischen 1994 und 2007 nicht ausreichend oder falsch über Dein Widerrufsrecht informiert hat, ist noch heute ein Widerspruch möglich (vgl. BGH-Urteile Az. IV ZR 76/11 vom 07.05.2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29.07.2015). Das ist damals bei einigen Verträgen passiert. Ist das bei Dir der Fall, muss der Versicherer alle von Dir gezahlten Beiträge gut verzinst an Dich zurückzahlen. Das ist in aller Regel besser für Dich als eine Kündigung. Nutze für den Widerruf unser Schreiben.

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Wie berechnet sich der Rückkaufswert für Verträge ab 2008?

Hast Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung 2008 oder später abgeschlossen, berechnet sich der Rückkaufswert anders als bei älteren Verträgen.

Das Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (§ 169 Abs. 3 VVG) schreibt vor, dass der Rückkaufswert identisch mit dem sogenannten Deckungskapital sein muss. Das Deckungskapital ist der Betrag, der später als Rente bezahlt wird, wenn der Vertrag bis zum vereinbarten Zeit­punkt laufen würde.

Zurück bekommst Du also die eingezahlten Beiträge abzüglich der Abschlusskosten und zuzüglich der Überschüsse und Zinserträge.

In der Regel wird der Versicherer auch einen Stornoabschlag verlangen, weil Du frühzeitig aus dem Vertrag aussteigst. Dieser Abzug muss aber im Vertrag vorab vereinbart und in der Höhe angemessen sein (§ 169 Abs. 5 VVG).

Wenn Du einen passenden Sparplan suchst, unterstützt Dich der Finanztip-Sparplanrechner dabei.

Zum Rechner

Wie hoch ist der Rückkaufswert bei Fondspolicen?

Bei fondsgebundenen Le­bens­ver­si­che­rung­en richtet sich seit 2008 die Höhe des Rückkaufswerts nach dem Zeitwert der Ver­si­che­rung (§ 169 Abs. 4 VVG). Maßgeblich ist also der aktuelle Wert der Fondsanteile.

Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auch bei Fondspolicen auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Daher fällt der Rückkaufswert gerade in den ersten fünf Jahren geringer aus, weil ein großer Teil der Beiträge in die Kosten des Versicherers fließt. 

Auch für Fondspolicen hat der Bundesgerichtshof die Berechnung des Rückkaufswerts vorgegeben (BGH vom 26. September 2007, Az. IV ZR 321/05). So gilt für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, dass der Rückkaufswert mindestens der Hälfte des Fondsguthabens entsprechen muss, von dem zwar Verwaltungs-, aber keine Abschlusskosten abgezogen werden dürfen. Das nennt man ungezillmertes Fondsguthaben.

Fondspolicen müssen ein paar Kriterien erfüllen, damit Du sie verkaufen oder beleihen kannst. In unserem Ratgeber zum Thema „Le­bens­ver­si­che­rung verkaufen“ findest Du die Voraussetzungen.

Berücksichtigst Du diese Tipps, kannst Du in puncto Le­bens­ver­si­che­rung einen kühlen Kopf bewahren – auch und vor allem, wenn sich Deine Lebensumstände ändern.

Weitere Tipps im Ratgeber Le­bens­ver­si­che­rung verkaufen

  • Die Kündigung sollte die letzte Möglichkeit sein. Besser, Du verkaufst oder beleihst Deine Le­bens­ver­si­che­rung.
  • Von uns emp­foh­lene Anbieter: Winninger

Zum Ratgeber

Autoren
Sara Zinnecker
Annika Krempel

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