Das Wichtigste in Kürze
- Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Dir Dein Versicherer bei der Kündigung Deiner Lebens- oder Rentenversicherung auszahlt.
- Je nachdem, wie alt Dein Vertrag ist und wie das Geld angelegt wird, berechnet sich der Rückkaufswert unterschiedlich.
- Du findest ihn in der jährlichen Standmitteilung oder in Deiner digitalen Rentenübersicht.
- Kündige Deine Lebensversicherung nur, wenn Du dringend Geld brauchst und keine andere Möglichkeit hast.
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Was ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?
Solltest Du Dich dazu entscheiden, Deine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu kündigen, dann zahlt Dir der Versicherer den aktuellen Rückkaufswert aus. Du findest ihn in der jährlichen Standmitteilung Deines Vertrags oder in Deiner digitalen Rentenübersicht.
Der Rückkaufwert besteht hauptsächlich aus Deinen Beiträgen. Je länger Du sparst, desto höher ist auch der Rückkaufswert. Wenn Du schon einige Zeit in den Vertrag eingezahlt hast, sind unter Umständen auch bereits Zinsen, Überschüsse oder Fondserträge entstanden, die den Wert erhöhen.
Wie entwickelt sich der Rückkaufswert?
In den ersten Jahren Deiner Lebensversicherung fließen Deine Einzahlungen nicht komplett in Dein Vertragsguthaben. Mit einem Teil davon zahlst Du die Provision ab. Das Geld geht an den Vermittler des Vertrags. Für Verträge ab 2008 muss der Versicherer diese Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre verteilen (§ 169 VVG).
Als Sparbeitrag bleibt da nicht viel übrig. Aus diesem Grund ist der Rückkaufswert gerade in den ersten Jahren im Verhältnis zu Deinen Beiträgen eher gering. In der Regel liegt er in den ersten sechs Jahren nach Vertragsabschluss bei weniger als zwei Drittel Deiner Einzahlungen.
Wenn Du Deine Lebensversicherung innerhalb der ersten Vertragsjahre kündigst, geht Dir dementsprechend ein Teil Deines Ersparten verloren. Außerdem verzichtest Du bei einer Kündigung auf den Schlussüberschuss. Das ist eine Zahlung am Ende der Vertragslaufzeit, die Du vom Versicherer bekommst. Eine vorzeitige Kündigung ist daher meist ein Minusgeschäft.
Welche Alternativen zur Kündigung hast Du?
Kündigen solltest Du immer nur im Ausnahmefall. Vorher solltest Du die möglichen Alternativen prüfen.
Kannst Du Dir die monatlichen Beiträge nicht mehr leisten, kannst Du den Vertrag auch vorübergehend beitragsfrei stellen. Du zahlst dann nicht mehr ein und kannst die Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.
Möchtest Du Deinen Vertrag kündigen, weil Du dringend Geld brauchst, informiere Dich über Ratenkredite oder bitte Freunde oder Familie um ein Darlehen.
Lohnt sich die Kündigung einer Lebensversicherung mit Verlust?
Bist Du mit Deinem Vertrag allerdings gänzlich unzufrieden, kann die Kündigung gerade innerhalb der ersten fünf Jahre durchaus eine gute Möglichkeit sein – auch, wenn Du dabei Verlust machst. Beispielsweise, wenn Dir der Vertrag angedreht wurde und er gar nicht zu Dir und Deiner Situation passt.
Denn manchmal ist es besser, eine schlechte Entscheidung abzuhaken und einen frühen Schlussstrich zu ziehen. Die Beiträge kannst Du dann anderweitig investieren. Zum Beispiel langfristig in einen weltweit gestreuten Aktien-ETF.
Die Rendite, die Du dort über den Zeitraum bis zum Ruhestand bekommen kannst, übersteigt den Verlust aus einem kurzen Versicherungsvertrag in der Regel deutlich.
Entscheidest Du Dich für die Kündigung Deiner Lebens- oder Rentenversicherung, nutze dafür unser Musterschreiben.
Wie berechnet sich der Rückkaufswert für Verträge bis 2007?
Für Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, gilt der Grundsatz: Du erhältst mindestens die Hälfte aller eingezahlten Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten. Das ist das sogenannte ungezillmerte Deckungskapital.
Die Abschlusskosten dürfen Versicherer nicht abziehen, ebenso wenig eine zusätzliche Gebühr für das vorzeitige Vertragsende. Dazu gab es in der Vergangenheit mehrere Gerichtsurteile (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005, Az. IV ZR 162/03; 17. Oktober 2012, Az. IV ZR 202/10; 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10; 11. September 2013, Az. IV ZR 17/13).
Achtung: Gerade bei Lebensversicherungen, die Du vor 2005 abgeschlossen hast, solltest Du eine Kündigung wenn möglich vermeiden. Das Geld, das Du später aus einem solchen Vertrag bekommst, musst Du nicht versteuern (§ 20 EstG). Das ist ein großer Vorteil, den es bei Verträgen ab 2005 nicht mehr gibt.
Wann kannst Du Deinem Vertrag widersprechen?
Falls Dich Dein Versicherer beim Abschluss einer Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 nicht ausreichend oder falsch über Dein Widerrufsrecht informiert hat, ist noch heute ein Widerspruch möglich (vgl. BGH-Urteile Az. IV ZR 76/11 vom 07.05.2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29.07.2015).
Das ist damals bei einigen Verträgen passiert. Ist das auch bei Dir der Fall, muss der Versicherer die von Dir gezahlten Beiträge gut verzinst zurückzahlen. Das ist in aller Regel besser für Dich als eine Kündigung.
Alle Details dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Thema Lebensversicherung widerrufen. Nutze für den Widerruf unseren Musterbrief.
Wie berechnet sich der Rückkaufswert für Verträge ab 2008?
Hast Du Deine Lebensversicherung 2008 oder später abgeschlossen, berechnet sich der Rückkaufswert anders als bei älteren Verträgen.
Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 169 Abs. 3 VVG) schreibt vor, dass der Rückkaufswert identisch mit dem sogenannten Deckungskapital sein muss. Das Deckungskapital ist der Betrag, der später als Rente bezahlt wird, wenn der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt laufen würde.
Zurück bekommst Du also die eingezahlten Beiträge abzüglich der Abschlusskosten und zuzüglich der Überschüsse und Zinserträge. In der Regel wird der Versicherer auch einen Stornoabschlag verlangen, weil Du frühzeitig aus dem Vertrag aussteigst. Dieser Abzug muss aber im Vertrag vorab vereinbart und in der Höhe angemessen sein (§ 169 Abs. 5 VVG).
Wenn Du einen passenden Sparplan suchst, unterstützt Dich der Finanztip-Sparplanrechner dabei.
Wie hoch ist der Rückkaufswert bei fondsgebundenen Verträgen?
Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen richtet sich die Höhe des Rückkaufswerts nach dem Zeitwert der Versicherung (§ 169 Abs. 4 VVG). Maßgeblich ist also der aktuelle Wert der Fondsanteile.
Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auch bei fondegebundenen Verträgen auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Daher fällt der Rückkaufswert gerade in den ersten Jahren gering aus.
Auch für fondgebundene Verträge hat der Bundesgerichtshof die Berechnung des Rückkaufswerts vorgegeben (BGH vom 26. September 2007, Az. IV ZR 321/05). So gilt für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, dass der Rückkaufswert mindestens der Hälfte des Fondsguthabens entsprechen muss. Davon dürfen zwar Verwaltungs-, aber keine Abschlusskosten abgezogen werden. Diesen Teil des Guthabens nennt man ungezillmertes Fondsguthaben.
Bevor Du einen Vertrag kündigst, mach Dir klar, dass es nicht nur um den aktuellen Vertrag und das Guthaben geht. Sondern Du primär eine Entscheidung für die Zukunft triffst. Denn wichtiger als Gewinn oder Verlust mit Deinem aktuellen Vertrag ist meist: Wie legst Du Deine nächste Sparrate an? Gerade, wenn Du noch viele Jahre bis zum Ruhestand hast.
Berücksichtigst Du diese Tipps, kannst Du in puncto Lebens- und Rentenversicherung einen kühlen Kopf bewahren – auch und vor allem, wenn sich Deine Lebensumstände einmal ändern.
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- Die Kündigung sollte die letzte Möglichkeit sein. Besser, Du verkaufst oder beleihst Deine Lebensversicherung.
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