Im Verfahren der Verbraucherzentrale Hessen gegen die Stromio GmbH sowie den Geschäftsführer und den Mutterkonzern wird am 16. April 2026 vor dem Oberlandesgericht Hamm mündlich verhandelt. Betroffene, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen wollen, können sich noch bis zum Ablauf des 15. April 2026 in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/pressemeldunge…moeglich-118784