Stromanbieter wechseln In zehn Minuten in einen besseren Stromvertrag wechseln
Finanztip-Experte für Energie
Das Wichtigste in Kürze
Deinen Stromanbieterwechsel kannst Du innerhalb von zehn Minuten erledigen. Wer seinen Stromvertrag regelmäßig prüft und Anbieter vergleicht, kann eine Menge Geld sparen. Die mögliche Ersparnis ist 2024/25 besonders hoch.
Wenn Du den Stromanbieter noch nie gewechselt hast, bist Du in der Grundversorgung des lokalen Stadtwerks. Die ist oft teuer, ein Vergleich lohnt sich dann besonders.
So gehst Du vor
Die Kündigung Deines alten Stromvertrags übernimmt der neue Anbieter für Dich. Nur wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzt, zum Beispiel bei einer angekündigten Preiserhöhung, musst Du selbst kündigen.
Inhalt
Von wem Du Deinen Strom bekommst, kannst Du selbst bestimmen. Und zwar nicht nur einmal, sondern immer wieder. Erhöht Dein Stromanbieter etwa die Preise, kannst Du kurzfristig den Vertrag kündigen und Dir einen anderen Lieferanten suchen. Du gehst bei solch einem Wechsel kein Risiko ein: Deine Stromversorgung bleibt sicher. In einem günstigeren Tarif kannst Du ordentlich Geld sparen.
Der Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks) hilft Dir bei der Suche nach Tarifen für normalen Haushaltsstrom. Schau bei unseren weiteren Ratgebern vorbei, wenn Du einen speziellen Stromtarif für Deine Wärmepumpe oder für Deine Wallbox suchst.
Der wahrscheinlich wichtigste Grund für einen Stromanbieterwechsel: viel Geld sparen. 2024 und auch 2025 kannst Du besonders viel sparen. Die Strompreise schwankten zuletzt stark und die Spanne zwischen einem günstigen Stromvertrag und einem teuren ist sehr groß. Am besten vergleichst Du einmal im Jahr die verfügbaren Stromtarife. So hältst Du Deine Stromkosten dauerhaft niedrig und sparst gegenüber teuren Verträgen locker mehrere Hundert Euro im Jahr.
Teurer Stromvertrag | Günstiger Stromvertrag | |
---|---|---|
Strompreis pro Kilowattstunde | 45 Cent/kWh | 31 Centt/kWh |
Gesamtkosten Beispielhaushalt | 1.350 Euro/Jahr | 930 Euro/Jahr |
Ersparnis durch Anbieterwechsel | 420 Euro/Jahr |
Die Strompreise entsprechen dem Durchschnitt der Grundversorgung (teurer Stromvertrag) und den von Finanztip empfohlenen, günstigsten Stromverträgen mit 12 Monaten Preisgarantie. Unser Beispielhaushalt, eine Familie mit Kind, verbraucht 3.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Quelle: Finanztip-Berechnung, Zahlen gerundet (Stand: 14. November 2024)
Ein Stromanbieterwechsel geht nicht nur einfach, sondern auch schnell. Ein neuer Stromvertrag ist oft in zehn Minuten gefunden. Mithilfe des Finanztip Stromvergleichs (enthält Werbelinks) weiter unten auf dieser Seite bekommst Du einen Überblick zu den günstigsten Stromanbietern an Deinem Wohnort.
Viel schiefgehen kann bei einem Anbieterwechsel auch nicht, Deine Stromversorgung bleibt ununterbrochen sicher. Bei der Auswahl eines guten Tarifs unterstützt Dich Finanztip: Wir empfehlen Dir nur Stromtarife, die verbraucherfreundliche Kriterien erfüllen. Stromanbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen oder unseriös sind, stehen bei uns auf einer Blacklist und werden im Rechner nicht angezeigt.
Zusammengefasst lohnt sich ein Stromanbieterwechsel besonders in diesen Fällen:
Ein paar Zahlen solltest Du zusammentragen, bevor Du den Stromanbieter wechselst. Für den Tarifvergleich brauchst Du neben Deiner Postleitzahl zunächst nur Deinen jährlichen Stromverbrauch. Den findest Du in Deiner letzten Stromrechnung – achte auf den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh), das könnten zum Beispiel 2.500 Kilowattstunden sein. Falls Du die Angabe nicht zur Hand hast, kann unser Stromrechner Deinen Stromverbrauch notfalls auch anhand der Anzahl der Personen in Deinem Haushalt schätzen.
Außerdem solltest Du wissen, wie viel Du aktuell für den Strom bezahlst. Normalerweise wird in jedem Monat eine Zahlung fällig, der sogenannte Abschlag. Er setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundpreis, den der Stromanbieter pauschal verlangt. Und dem eigentlichen Preis für den Strom, dem Arbeitspreis, der für jede verbrauchte Kilowattstunde fällig wird. Damit kennst Du bereits alle wichtigen Daten, um Tarife vergleichen zu können.
Für den Abschluss des neuen Stromvertrags brauchst Du später noch die Zählernummer. Du findest sie auf Deinem Stromzähler, in der Regel neben einem Strichcode oder auf einer Prüfplakette. Sie steht aber auch auf Deiner Stromrechnung. Den Zählerschrank mit Deinem Stromzähler findest Du meistens im Keller – wenn Du zur Miete wohnst, lass ihn Dir vom Hausmeister zeigen.
Die Preise für aktuelle Stromtarife können sich jederzeit ändern. Am einfachsten verschaffst Du Dir einen Überblick mit einem Vergleichsrechner. Wir empfehlen dazu einen Stromvergleich mit unserem Finanztip-Stromrechner. Er durchsucht gleichzeitig die Datenbanken der Vergleichsportale Check24 und Verivox und empfiehlt Dir nur Tarife, die unseren verbraucherfreundlichen Kriterien entsprechen. Stromanbieter, die uns in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind, schließen wir von der Ergebnisliste komplett aus – wir möchten sie nicht empfehlen. Wann Anbieter auf unserer Blacklist landen und welche weiteren Vorteile Dir unser Stromrechner bietet, kannst Du im Ratgeber zum Stromvergleich ausführlich nachlesen.
Bevor Du den Stromrechner startest, musst Du nur zwei Einstellungen vornehmen:
Die Ergebnisliste des Finanztip-Stromvergleichs enthält Werbelinks Mehr dazu
Findest Du über unseren Rechner einen geeigneten Stromtarif, hast Du zwei Möglichkeiten, den Vertrag abzuschließen. Entweder Du klickst auf die angezeigten Links von einem unserer Partner, Check24 und Verivox, die dann den Stromanbieterwechsel für Dich einleiten. Dafür erhalten die Portale eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Und Du unterstützt die Arbeit von Finanztip, denn wir erhalten dann wiederum eine Provision vom jeweiligen Portal, über das der Anbieterwechsel eingeleitet wird.
Oder aber Du nimmst direkt Kontakt zum Anbieter auf und schließt mit ihm einen Vertrag ab. Dann erhalten weder die Vergleichsportale noch wir eine Provision. Wir zeigen Dir in der Ergebnisliste auch Tarife, die nicht über die Portale abgeschlossen werden können. Entscheidest Du Dich für einen solchen, musst Du den Vertrag ohnehin direkt beim Anbieter abschließen.
Den Auftrag für einen Stromanbieterwechsel kannst Du bis zu sechs Monate vor dem geplanten Vertragsbeginn erteilen. So kannst Du Dir günstige Konditionen bereits im Voraus sichern, wenn Du etwa mit steigenden Preisen rechnest.
Bezüglich der Kündigung Deines alten Stromvertrags gibt es drei mögliche Szenarien:
Fall 1: Du hast noch einen laufenden Stromvertrag
Ein Stromvertrag hat immer eine Mindestvertragslaufzeit zwischen 1 und 24 Monaten. Sobald die abgelaufen ist, kannst Du den Vertrag beenden und den Anbieter wechseln. In neueren Stromverträgen, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt dabei eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat. In älteren Verträgen kann die Kündigungsfrist länger sein und der Vertrag darf sich immer wieder um bis zu ein weiteres Jahr verlängern. Lediglich in der Grundversorgung gilt etwas anderes: Hier kannst Du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Wenn Du den Stromanbieter wechseln willst, kümmere Dich am besten möglichst früh darum. Suche Dir einfach einen neuen Stromtarif. Der neue Anbieter kann die Kündigung des alten Vertrags für Dich übernehmen, automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anschließend startet Dein neuer Stromvertrag. Optional kannst Du den Vertrag auch selbst kündigen, per E-Mail, Brief oder Fax. Nutze dafür gern unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung eines Stromvertrags.
Fall 2: Dein Stromvertrag ist bereits gekündigt oder Du hast keinen Stromvertrag
Schließe einen neuen Stromvertrag ab, der direkt am Tag nach dem Lieferende Deines bisherigen Vertrags beginnt. Das gilt auch, wenn Du in eine Wohnung neu einziehst, für die noch kein Stromvertrag besteht. Falls Du neu eingezogen bist und noch keinen Vertrag abgeschlossen hast, bist Du vermutlich in der Grund- oder Ersatzversorgung. Auch dann kannst Du jederzeit einen neuen Vertrag abschließen.
Fall 3: Dein Stromanbieter kündigt eine Preiserhöhung an
Bei angekündigten Preisanpassungen in Deinem aktuellen Stromvertrag hast Du fast immer ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Du kannst jetzt Stromtarife vergleichen und zu dem Datum, ab dem die Preisänderung gelten soll, aus dem bestehenden Vertrag raus. Das Sonderkündigungsrecht gilt sowohl bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen – vielleicht ist ein anderer Anbieter ja deutlich günstiger.
Beachte: Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzt, darf der neue Anbieter nicht für Dich kündigen. Du musst selbst kündigen – per E-Mail, Brief oder Fax. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief. Anschließend kannst Du einen neuen Lieferanten auswählen. Der neue Vertrag sollte direkt an das Ende des alten Vertrags anschließen.
Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: August 2024)
Zustande kommt der neue Liefervertrag erst, indem der neue Stromanbieter den Wechsel bestätigt und einen exakten Lieferbeginn nennt. Innerhalb von zwei Wochen sollte ein neuer Versorger startklar sein, wenn der bisherige Stromvertrag bereits gekündigt ist. Bis zu drei Wochen darf es dauern. Dauert es trotzdem länger, weil eine der beteiligten Firmen schusselt, kann der Netzbetreiber Deinen Stromanbieterwechsel auch noch rückwirkend bewilligen – bis zu sechs Wochen nach dem vorgesehenen Lieferstart ist das möglich.
Damit Dein alter Vertrag und auch der neue richtig abgerechnet werden, solltest Du am besten am Tag des Anbieterwechsels Deinen Stromzähler ablesen und den Zählerstand an Deinen örtlichen Stromnetzbetreiber melden. Das geht oft online. Oft werden auch der alte und der neue Stromanbieter Dich auffordern, ihnen den Zählerstand zu melden.
Deine Stromversorgung bleibt beim Anbieterwechsel ununterbrochen sicher. Endet Dein alter Vertrag und der Wechsel verzögert sich unerwartet, bekommst Du weiterhin Strom per Ersatzversorgung. Diese übernimmt der Grundversorger – das Energieunternehmen mit den meisten Stromkunden in einer Region. Die Ersatzversorgung dauert so lange, bis Dein neu gewählter Versorger liefern kann – maximal jedoch drei Monate. Danach rutscht Du automatisch in die Grundversorgung. Mehr dazu liest du im Ratgeber zur Grundversorgung und Ersatzversorgung.
Wenn Stromanbieterwechsel geschafft ist, bleibt nur noch die Frage, wie Du den neuen Anbieter bezahlst. Da eine Stromrechnung nur einmal im Jahr kommen muss, dürfen Stromanbieter Abschlagszahlungen vereinbaren. Die Abschläge sind monatliche Vorauszahlungen auf Deine zu erwartende Stromrechnung, in der Regel also zwölf Abschläge pro Jahr. Manche Stromanbieter verlangen auch elf Abschläge und erstellen im zwölften Monat die Gesamtrechnung.
Die Höhe des Abschlags darf der Stromanbieter nicht beliebig wählen, er muss sich an Deinem bisherigen Stromverbrauch orientieren (§ 41b Abs. 3 EnWG). Beispiel: Wenn aufgrund Deines angegebenen Stromverbrauchs eine Jahresrechnung von 600 Euro zu erwarten ist, wird diese Summe durch zwölf Monate geteilt und ein monatlicher Abschlag von 50 Euro fällig. Falls Dein Stromanbieter einen zu hohen Abschlag verlangt, kannst Du den Abschlag oft selbst im Online-Kundenportal anpassen und dort auch Deine bisherigen Zahlungen einsehen. Falls das bei Deinem Anbieter nicht geht, fordere ihn schriftlich zur Korrektur auf. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief.
Abbuchen darf der Stromanbieter den ersten Abschlag erst an dem Tag, an dem die Stromlieferung beginnt. Er muss Dir verschiedene Möglichkeiten zum Bezahlen anbieten (§ 41 Abs. 2 EnWG). Wir empfehlen Dir, ein Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen. Mit diesem bist Du nicht in der Verantwortung, pünktlich zu zahlen, weil der Versorger den Betrag selbst abbuchen lässt. Falsche Abbuchungen kannst Du zurückfordern. In Stromtarifen mit variablen und dynamischen Preisen kann der Stromanbieter statt einer Abschlagszahlung auch jeden Monat eine Rechnung schicken.
Problematische Stromanbieter, die uns negativ aufgefallen sind, streichen wir von der Empfehlungsliste unseres Stromrechners, sie stehen auf der Finanztip Blacklist. Doch welche Vertragsbedingungen spielen beim Wechsel des Stromanbieters noch eine Rolle? Mal abgesehen von einem guten Preis? Der Finanztip-Stromrechner ist bereits so voreingestellt, dass die angezeigten Tarife die wichtigsten verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen, zum Beispiel
Das Wichtigste zu den Vertragsdetails von Stromverträgen findest Du hier nochmal zusammengefasst.
Einige Stromanbieter versprechen eine Prämie oder einen Bonus für den Wechsel in ihren Vertrag. Oft heißen sie „Neukundenbonus“ oder „Sofortbonus“. Manchmal werden auch Prämien wie ein Fernseher oder ein Tablet für einen Stromanbieterwechsel angeboten. Achtung: Tarife ohne Boni und Prämien können günstiger sein als jene mit Prämie. Der Grund: Oft ist der eigentliche Strompreis in Verträgen mit Bonus etwas höher. Sobald der Bonus wegfällt – meistens nach dem ersten Vertragsjahr – ist der Tarif insgesamt teurer. Wenn Du Tarife finden möchtest, die auch ohne Bonus günstig sind, wähle im Stromrechner die Option „langfristige Planung“ aus.
Prinzipiell kannst Du beim regelmäßigen Stromanbieterwechsel aber immer wieder einen Bonus absahnen. Wählst Du im Stromrechner die Option „flexibel bleiben und bei Bedarf wechseln“, dann rechnen wir Boni in die Gesamtkosten des ersten Vertragsjahrs mit ein. Beachte, dass Du ein Neukunde sein musst. Anbieter zahlen keinen Bonus, wenn Du in den vorangegangenen Monaten bereits einen Vertrag dort hattest. Zudem zahlen nicht alle Stromanbieter einen Bonus immer automatisch und zuverlässig aus. Und falls Du den Stromvertrag während der ersten zwölf Monate kündigst, erlischt Dein Anspruch auf den Neukundenbonus meistens.
Bei der Preisgarantie gibt es zwei Versionen: Die vollständige Preisgarantie und die eingeschränkte Preisgarantie. Bei einer vollständigen Preisgarantie sind alle Bestandteile des Strompreises inbegriffen, also auch staatlich bestimmte wie Steuern und gesetzliche Umlagen.
Im Gegensatz dazu bedeutet eingeschränkte Preisgarantie, dass bestimmte Preisbestandteile nicht abgedeckt sind. Meist handelt es sich um Steuern, Umlagen oder Abgaben auf den Strompreis, die der Stromanbieter nicht beeinflussen kann. Sollten sich diese ändern, darf er höhere Kosten trotz Preisgarantie an Dich weitergeben – auch dann könntest Du aber per Sonderkündigungsrecht aus dem Stromvertrag raus. Alle übrigen Bestandteile des Strompreises, etwa der Einkauf des Stroms (Beschaffungskosten) und die Gebühren für das Stromnetz (Netzentgelte), sind durch die eingeschränkte Preisgarantie abgesichert.
Im Finanztip-Stromrechner werden Dir nur Tarife empfohlen, die wenigstens eine eingeschränkte Preisgarantie bieten, die mindestens so lange wie die Vertragslaufzeit gilt.
Jeder Stromvertrag hat eine angegebene Vertragslaufzeit, die Mindestvertragslaufzeit. Sie darf maximal zwei Jahre betragen. Nach Ablauf der ersten Laufzeit kommt es automatisch zu einer Vertragsverlängerung des Stromvertrags auf unbestimmte Zeit.
Ordentlich kündigen kannst Du den Stromvertrag erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, anschließend jederzeit. Die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Mindestens zwei Wochen sollte die Kündigungsfrist aber sein, denn sollte der Anbieter Dir kündigen, hättest Du trotzdem genug Zeit, rechtzeitig einen neuen Vertrag zu schließen. Bei einem Umzug steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Dich Dein Stromanbieter an der neuen Adresse nicht zu denselben Preisen wie bisher beliefern kann.
Diese Grundregeln gelten für alle Stromverträge außerhalb der Grundversorgung, die ab März 2022 abgeschlossen wurden (§ 309 Nr. 9 BGB). Wurde Dein bestehender Stromvertrag früher abgeschlossen, sind noch Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten und Vertragsverlängerungen um bis zu ein Jahr erlaubt – aus solchen alten Verträgen solltest Du deshalb herauswechseln, sie sind nicht verbraucherfreundlich.
In der Grundversorgung gilt derweil keine feste Vertragslaufzeit und immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV).
Der Gesetzgeber hat über die Bedingungen für den Vertrag hinaus noch weit mehr Regelungen erlassen, die Stromanbieter zu beachten haben. Hier haben wir für Dich verschiedene Themen zusammengefasst, in chronologischer Reihenfolge.
Nach Vertragsschluss muss Dir Dein neuer Stromanbieter eine „knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen“ übermitteln (§ 41 EnWG). Dazu gehören:
Mit Deinem Widerrufsrecht kannst Du innerhalb von 14 Tagen, nachdem Dir der gewählte Stromanbieter Deinen Auftrag bestätigt hat, einen Vertrag wieder aufheben (§ 355 BGB). In der Widerrufsbelehrung im Vertrag müssen dazu E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer des Anbieters genannt sein.
Vielleicht schickt Dir der Grundversorger in Deiner Region einen Brief, um Dich als Kunden zu gewinnen. Das ist völlig in Ordnung. Anders ist es, wenn ein Unternehmen Dich anruft und in ein Werbegespräch verwickelt: Das Unternehmen muss vorher Deine ausdrückliche Einwilligung in ein Werbegespräch dokumentieren (§ 7a UWG). Unerlaubte Werbeanrufe kannst Du der Bundesnetzagentur per Internetformular melden.
Selbst wenn Du am Telefon auf ein Angebot eingehst, ist der Vertrag damit nicht geschlossen, denn außerhalb der Grundversorgung ist die Textform für Verträge gesetzlich vorgeschrieben (§ 41b Abs. 1 EnWG). Ein mündlich unterbreitetes Angebot muss Dir also schriftlich vorgelegt werden, etwa per Brief, Mail, Fax oder SMS, und Du musst es annehmen.
Möchtest Du diesen telefonisch angebotenen Vertrag nicht eingehen, widerrufe ihn am besten innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen (§ 355 BGB). Wurdest Du nicht über Dein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist sogar auf ein Jahr. Der Stromanbieter ist in der Beweispflicht, dass Du informiert wurdest.
Sind Abschlagszahlungen vereinbart, so muss die Höhe Deinem bisherigen Verbrauch entsprechen (§ 41b Abs. 3 EnWG). Mit jeder Jahresabrechnung sollte der Lieferant daher den Abschlag anpassen – hast Du mehr verbraucht, darf er mehr verlangen; hast Du weniger Strom bezogen, sollte er den Betrag senken – immer im Verhältnis zum geänderten Verbrauch. Macht Dein Stromanbieter das nicht, so fordere ihn dazu auf und nutze unser Musterschreiben. Einige Versorger bieten auch an, die Abschlagshöhe im Online-Kundenportal selbst zu verändern.
Fällig wird eine Abschlagszahlung frühestens zwei Wochen, nachdem Du eine Zahlungsaufforderung erhalten hast (§ 40c Abs. 1 EnWG). Hast Du einen Liefervertrag neu geschlossen, darf der Anbieter die erste Abschlagszahlung nicht vor Beginn der Lieferung verlangen (§ 41b Abs. 3 EnWG). Dasselbe gilt für Vorauszahlungen.
Wenn Dein Anbieter von Dir eine Erhöhung der Abschlagszahlung fordert, musst Du nicht zwingend mitspielen – vor allem nicht, wenn sich am Arbeitspreis nichts verändert, weil Du zum Beispiel noch eine Preisgarantie hast. Einseitige Abschlagserhöhungen durch den Anbieter sind dann nicht zulässig, sagen die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Bleibt Dein Verbrauch gleich, aber Du zahlst mehr Abschlag, würdest Du dem Anbieter ja quasi einen Mini-Kredit geben.
Will Dein Anbieter den Strompreis erhöhen, muss er Dich darüber informieren – spätestens einen Monat, bevor er die Preise anhebt (§ 41 Abs. 5 EnWG). Für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung gilt sogar eine Frist von sechs Wochen (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Nur wenn der Stromanbieter eine höhere Mehrwertsteuer an Dich weitergibt, braucht er Dich nicht über die höheren Preise zu unterrichten.
Bei Preisanpassungen muss Dich der Stromanbieter über Dein Sonderkündigungsrecht informieren. Das bedeutet: Du kannst den Vertrag ohne Rücksicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Preiserhöhung beenden. Fehlt der Hinweis auf die Sonderkündigung, gilt die Preiserhöhung als unwirksam. Übrigens: Diese Regeln gelten auch für den Fall einer Preissenkung.
Auch bei anderen Änderungen des Vertrags, beispielsweise wenn der Versorger Kündigungsfristen oder Laufzeiten ändert, gilt das Sonderkündigungsrecht und die Pflicht, auf dieses hinzuweisen. Eine Sonderkündigung musst Du selbst schreiben, nutze dafür gerne unseren Musterbrief. Binnen einer Woche muss Dein Vertragspartner die Kündigung bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Auch bei Umzug steht Dir unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Ob Stromanbieter eine Preisgarantie gewähren und wie diese gestaltet ist, ist deren Sache. Wehr Dich gegen Preiserhöhungen während einer Preisgarantie, das dürfen Stromanbieter im Regelfall nicht. Ausnahmen gibt es nur, wenn es sich um steigende staatlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern und Abgaben handelt und dazu eine Regelung in den AGB des Vertrags festgehalten wurde. Erhältst Du von Deinem Anbieter eine zweifelhafte Preiserhöhung während der Preisgarantie, solltest Du schriftlich widersprechen. Ist eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart, muss Dein Versorger die unternehmerischen Risiken tragen, zum Beispiel von steigenden Beschaffungskosten.
Die Unternehmen ExtraEnergie und ExtraGrün, zu denen auch die Marken HitEnergie und prioenergie gehören, haben Kunden in der Vergangenheit Preiserhöhungen für Strom und Gas angekündigt, obwohl eine Preisgarantie vereinbart war. Das Landgericht Düsseldorf entschied 2022, dass solche Preiserhöhungen rechtswidrig seien. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte 2023 das vorherige Urteil. Betroffene können sich einer Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen ExtraEnergie kostenlos anschließen.
Ebenfalls wegen Verstoß gegen die versprochene Preisgarantie ging der Bundesverband der Verbraucherzentrale vzbv gegen die Versorger primastrom und voxenergie vor. Im März 2024 einigten sich die Unternehmen mit dem vzbv darauf, die Preiserhöhung zurückzunehmen und Betroffenen ihr Geld zu erstatten. Wenn Du von den Preiserhöhungen betroffen warst, lies auf der Seite der Verbraucherzentrale nach, wie Du jetzt vorgehen kannst.
Stromverträge dürfen eine erste Vertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren beziehungsweise 24 Monaten haben. Für alle neuen Stromverträge, die seit März 2022 abgeschlossen wurden, gilt bezüglich der Vertragsverlängerung dieselbe Regel: Verträge dürfen sich nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit verlängern, Du darfst aber jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Hast Du Deinen Stromvertrag vor März 2022 abgeschlossen, gelten noch die im Vertrag vereinbarten Fristen. Früher war eine automatische Vertragsverlängerung von bis zu einem Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten gesetzlich erlaubt.
Willst Du Deinen Vertrag kündigen, ist die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten. Für Kunden in der Grundversorgung gilt eine Frist von 14 Tagen. Außerhalb der Grundversorgung darf die Kündigungsfrist in einem ab März 2022 geschlossenen Vertrag maximal einen Monat betragen. Hast Du Deinen Vertrag vor März 2022 geschlossen, darf Deine Kündigungsfrist auch bis zu drei Monate betragen.
Wenn Du selbst kündigst, musst Du das schriftlich machen. Du kannst eine E-Mail schreiben, natürlich aber auch einen Brief oder ein Fax (§ 309 Nr. 13 BGB). Nutze dafür gerne unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung eines Stromvertrags. Einen online geschlossenen Vertrag kannst Du seit Juli 2022 auch online wieder lösen (§ 312k BGB). Dazu müssen Lieferanten eine Schaltfläche bereitstellen, die eindeutig beschriftet sein soll, etwa mit den Worten „Verträge hier kündigen“. Die Kündigung kann aber auch der neu gewählte Stromanbieter für Dich vornehmen.
Jede Kündigung – egal ob digital, schriftlich oder vom neuen Anbieter mitgeteilt – muss Dein bisheriger Anbieter binnen einer Woche bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Grundsätzlich ist ein Lieferantenwechsel jederzeit möglich, zu Beginn eines Monats oder auch mitten im Monat.
Mindestens alle zwölf Monate muss Dir der Versorger eine Jahresabrechnung senden (§ 40b Abs. 1 EnWG). Du darfst dabei entscheiden, ob Du diese auf Papier oder elektronisch erhalten willst. Zudem muss Dir der Gasanbieter eine monatliche, viertel- und halbjährliche Abrechnung anbieten. Wählst Du keinen Abrechnungszeitraum, bestimmt ihn der Anbieter. Für eine jährliche Abrechnung darf er keine Gebühren erheben. Der Stromanbieter muss Dir die Jahresabrechnung spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Jahresfrist zustellen (§ 40c Abs. 2 EnWG). Hast Du einen Vertrag gekündigt, solltest Du ebenfalls innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende die Abrechnung erhalten. Erhältst Du monatlich eine Rechnung über Deine Stromkosten, ist Dir die letzte Rechnung nach Kündigung binnen drei Wochen zuzustellen.
In der Abrechnung steht, wie viel Gas Du verbraucht hast und welche Kosten dabei entstanden sind. Grundlage dafür ist der Zählerstand Deines Stromzählers. Mindestens einmal im Jahr sollte er abgelesen werden, die Ablesung muss aber nicht mit dem Ende des Abrechnungszeitraums zusammenfallen. Gibt es abgelesene Zählerstände, müssen diese verwendet werden. Geschätzt werden darf nur, wenn es keine aktuellen Ablesewerte gibt (§ 40a EnWG). Du kannst den Stromzähler auch selbst jederzeit oder zum Ende des Vertragsjahres ablesen und den Zählerstand dem Anbieter oder Deinem örtlichen Stromnetzbetreiber melden. Notiere ihn auch für Deine eigenen Unterlagen.
Die Rechnung soll stets einfach und verständlich sein und muss alle Faktoren enthalten, die für die Berechnung notwendig sind (§ 40 Abs. 1 EnWG). Die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer sind auf der Rechnung separat auszuweisen. Zusätzlich ist anzugeben, wie viel Du über die Stromrechnung für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe gezahlt hast. Findest Du einen Fehler auf der Abrechnung, fehlt etwas oder verstehst Du sie nicht, dann widersprich ihr. Und fordere den Stromanbieter auf, die Abrechnung zu korrigieren oder verständlich zu gestalten.
Ist auf Deiner Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen, muss Dir Dein Versorger diese Rückerstattung binnen zwei Wochen zahlen oder mit der nächsten Abschlagszahlung vollständig verrechnen (§ 40c Abs. 3 EnWG). Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung für Dich, wird diese frühestens zwei Wochen, nachdem Du die Rechnung erhalten hast, fällig (§ 40c Abs. 1 EnWG).
Sofern beim Vertragsabschluss vereinbart, sollte der Neukundenbonus auf der Abrechnung auftauchen. Ob der Versorger diesen Bonus mit Deinen Kosten verrechnet oder die Summe extra aufführt, ist ihm überlassen. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Vertrag sollte geregelt sein, wie er den Bonus berechnet und wann und wie er ihn zahlt. Fehlt der Bonus auf der Abrechnung oder hast Du nach Vertragsende Deinen Bonus nicht erhalten, dann mahne den Versorger. Manche Unternehmen reagieren erst dann.
Tipp: Hebe die Abrechnungen vier Jahre lang auf. Es kann passieren, dass ein Stromanbieter eine Abrechnung noch korrigiert. Bis zu drei Kalenderjahre, nachdem Du die erste Version erhalten hast, ist eine Korrektur der Rechnung möglich. Gut ist in einem solchen Fall, wenn Du den Zählerstand jedes Jahr notiert und gesichert hast.
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Wenn Du Deinen aktuellen Stromtarif nicht bewusst gewählt hast, steckst Du vermutlich in der Grundversorgung. Diese übernimmt der Anbieter mit den meisten Kunden in Deiner Region, häufig ein Stadtwerk. In der Vergangenheit waren die Preise für Strom in der Grundversorgung oft am höchsten. Auch 2024 zeigen unsere Preisanalysen: Die Grundversorgung ist meist deutlich teurer als andere Stromtarife, sogenannte Sondertarife.
Aus der Grundversorgung kannst Du schnell herauswechseln, es gilt eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Du kannst also jederzeit mit dem Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks) prüfen, ob es günstigere Tarife für Dich gibt. Außerdem kannst Du auch direkt beim Grundversorger nach einem günstigeren Sondertarif fragen. Willst Du den Stromanbieter wechseln, kann der neu gewählte Lieferant die Grundversorgung für Dich kündigen.
Unser Stromrechner zeigt Dir die Grundversorgung Deinen Wohnort in der Regel gesondert über der Ergebnisliste an. Das hat zwei gute Gründe: Erstens hast Du immer ein gesetzliches Recht, in die Grundversorgung zu wechseln – der Tarif ist wie ein Sicherheitsnetz und der Grundversorger darf Dich als Kunde nicht ablehnen. Zweitens befinden sich viele Stromkunden ohnehin in der Grundversorgung und sehen so auf einen Blick, was dieser örtliche Basis-Tarif im Vergleich zu anderen Anbietern kostet.
Fällt Dein bisheriger Versorger plötzlich aus oder verzögert sich ein geplanter Stromanbieterwechsel unerwartet, beliefert Dich der Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung. Dort gibt es keinen Vertrag und daher auch keine Kündigungsfrist – sobald Dich ein von Dir gewählter Stromanbieter versorgt, endet die Ersatzversorgung. Die Preise in der Ersatzversorgung dürfen noch höher sein als in der Grundversorgung. Schließe daher möglichst schnell einen neuen Stromvertrag ab.
Hält sich ein Stromanbieter nicht an die gesetzlichen Regeln oder seinen eigenen Vertrag, weise ihn erst einmal darauf hin. Oft löst eine Mail oder ein Anruf beim Kundenservice das Problem. Du kannst aber auch Dein Recht auf Verbraucherbeschwerde nach Paragraf 111a EnWG nutzen. Dafür haben wir Dir hier ein Musterschreiben vorbereitet. Normalerweise genügt es, das Schreiben per Mail oder Post an Deinen Stromanbieter zu schicken. Möchtest Du auf Nummer sicher gehen, sende es per Einschreiben.
Musterschreiben Verbraucherbeschwerde
Der Stromanbieter hat dann vier Wochen Zeit, um das Problem zu lösen oder Dir eine ausreichende Erklärung zu schicken. Macht er das nicht, kannst Du Dich im Anschluss an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Auf diese müssen Stromversorger auf jeder Abrechnung, auf Schreiben zu Preiserhöhungen und bei Abschluss eines Liefervertrags hinweisen.
Kannst Du gegenüber der Schlichtungsstelle belegen, dass der Stromanbieter auf Deine Beschwerde nicht reagiert oder sie nicht gelöst hat, eröffnet sie ein Schlichtungsverfahren – für Dich ist das immer kostenlos. Stromanbieter mögen das nicht, denn die Schlichtungsstelle berechnet dem Unternehmen dafür eine Gebühr. Pro Fall stellt sie gewöhnlich einen niedrigen dreistelligen Betrag in Rechnung.
Hast Du den Stromliefervertrag über ein Vergleichsportal abgeschlossen, kannst Du Dich auch dorthin wenden. Verivox und Check24 beispielsweise vermitteln zwischen Stromanbietern und Kunden.
Stufst Du das Verhalten Deines Stromanbieters als unseriöse Geschäftspraktik ein, sind die Verbraucherzentralen die richtige Anlaufstelle für Deine Kritik. Die Verbraucherschützer können Unternehmen abmahnen, ihnen Unterlassungserklärungen abringen oder sie verklagen.
Kommt Dein Stromanbieter seinen Pflichten nicht nach, schickt keine fristgerechte Abrechnung, antwortet nicht auf Schreiben oder liefert nicht zuverlässig Energie, kannst Du überlegen, die Bundesnetzagentur darüber zu informieren. Die Behörde kann gegen einen Versorger ein Aufsichtsverfahren einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass das Unternehmen nicht mehr leistungsfähig ist. Zur Not untersagt die Behörde dem Anbieter seine Tätigkeit ganz oder teilweise.
Gibt es dagegen Probleme mit dem Netzbetreiber, ist immer die Bundesnetzagentur die richtige Anlaufstelle für Beschwerden. Ein Netzbetreiber muss alle Stromanbieter gleich behandeln. Er darf kein Unternehmen bevorzugen oder benachteiligen. Gleiches gilt für die Betreiber von Stromzählern. Willst Du Deinen Messstellenbetreiber wechseln, so muss dies das bisherige Unternehmen mittragen.
Bist Du Dir unsicher, ob das Verhalten Deines Anbieters korrekt ist, dann kann der Austausch mit anderen helfen. In unserer Finanztip-Community kannst Du mit weiteren Betroffenen diskutieren oder ein neues Thema eröffnen.
Wenn Dein Stromanbieter von sich aus Deinen Vertrag kündigt und Du schließt erstmal keinen neuen Stromvertrag ab, wirst Du über die lokale Grundversorgung weiter mit Strom versorgt. Keine Sorge: Auch, falls Dein Stromanbieter ganz plötzlich nicht mehr liefert, ein Stromanbieterwechsel scheitert oder sich verzögert, gehen bei Dir zuhause nicht die Lichter aus. Dann springt die sogenannte Ersatzversorgung ein. Schließe aber unbedingt einen neuen Vertrag ab. Nutze dazu gerne unseren Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks).
Im Herbst 2021 waren einige Stromanbieter von den hohen Einkaufspreisen an der Strombörse kalt erwischt worden: Mehrere Lieferanten haben daraufhin Insolvenz angemeldet. Andere haben die Verträge mit ihren Kunden gekündigt oder deren Belieferung einfach eingestellt, ohne dass sie zahlungsunfähig waren, etwa die Stromanbieter Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Phoenixstrom und Stromio. Die Verbraucherzentrale Hessen führt eine Musterfeststellungklage gegen Stromio, Betroffene können sich kostenlos ins Klageregister eintragen und damit Schadenersatz von Stromio gerichtlich einfordern.
Damit sich solche Fälle nicht wiederholen, hat der Gesetzgeber das Energiewirtschaftsgesetz im Sommer 2022 geändert. Stromlieferanten müssen nun mit mindestens drei Monaten Vorlauf ankündigen, dass sie ihre Tätigkeit als Stromanbieter beenden möchten (§ 5 EnWG). Sie müssen das ihren Kundinnen und Kunden sowie der Bundesnetzagentur mitteilen und außerdem auf ihrer Internetseite darüber informieren.
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