Beiträge zur GKV aus Einkommen aus Witwerpension steuerlich absetzen

  • Ich bin als Arbeitnehmer pflichtversichert in der GKV. Ich beziehe aber auch seit einem Jahr eine Witwerpension, da meine verstorbene Ehefrau Beamtin war. Für diese Witwerpension zahle ich Lohnsteuer (Steuerklasse 6), die Witwerpension wird als Einkommen für die GKV herangezogen und die fälligen Beiträge direkt abgeführt. In der Jahresbescheinigung für meine Witwerpension werden diese Beiträge in der Ziffer 28 (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege- Pflichtversicherung..) angeführt.

    Während der Bruttoarbeitslohn und die abgeführte Lohnsteuer korrekt in Elster übernommen wurden, wurden die Beiträge aus der Witwerpension nicht in den Versorgungsaufwendungen berücksichtigt.

    Ich konnte diese Beiträge auch nicht händisch nachtragen, da ein Plausibilitätsfehler meine Einträge an verschiedenen Datenfeldern in Elster einen Abschluss immer verhindert.

    Wie kann ich in Elster meine KV-Beiträge aus Einnahmen der Witwerpension geltend machen?

  • Kater.Ka 16. Mai 2026 um 05:54

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Mi,

    die steuerliche Frage kann ich dir leider nicht beantworten.


    Ich habe jedoch einen anderen Tipp für dich.

    Durch die Pension dürftest du jetzt einen Beihilfeanspruch haben.

    Dieser nutzt dir (weil gesetzlich krankenversichert) nichts.


    Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt jedoch (zu deinem Vorteil), dass nur der halbe Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet werden darf.

    Auf deiner Lohnabrechnung müsste (wenn es schon richtig läuft) die Beitragsgruppe (evtentuell abgekürzt mit BGR) 1112 steht.

    Die letzte Ziffer (also die 2) bedeutet, dass nur die Hälfte berechnet wird.

    Läuft es falsch (bzw. vor dem Versterben des Ehegatten stand dort 1111.


    Fazit: 1112 alles ok

    1111--- dann solltest du es angehen, dass der Arbeitgeber mit 1112 (also der Hälfte zur Pflege berechnet).


    Für die Beitragspflicht aus dem Versorungsbezug selbst gilt auch nur der halbe Beitragssatz.

    Dort wirst du aber sehr wahrscheinlich keine Beitragsgruppe erkennen können.

  • In ELSTER musst Du die KV-/PV-Beiträge aus Deiner Witwerpension in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

    Due gehören normalerweise in die Zeilen 12 und 15.

    Wenn ELSTER wegen der automatisch übernommenen Daten einen Plausibilitätsfehler erzeugt kannst du

    1. die übernommenen eDaten zur Vorsorge deaktivieren
    2. Beiträge manuell eintragen
    3. ggf. unter „Ergänzende Angaben“ kurz erläutern:

    „KV-/PV-Beiträge aus Witwerpension als GKV-Pflichtbeiträge abgeführt.“

    Woran liegt das Problem eigentlich ?

    Der Pensionszahlstelle darfst du ruhig mal auf die staatlichen „Füße“ treten, weil sie falsche Dinge an die Finanzbehörden melden.

    Die in der Bescheinigung genannte „private Krankenversicherung“ ist bei Beamten-Witwerpensionen oft nur eine technische Fehlzuordnung. Steuerlich sind die Beiträge trotzdem als Vorsorgeaufwendungen abziehbar.

    Viel Glück !!!

    Und wenn gar nix läuft, Termin beim Finanzamt machen.

  • Vielen Dank für eure Hinweise. Ich habe jetzt den übernommenen Eintrag in Elster überschrieben und mit dem Vermerk ergänzt. Ich melde mich hier wieder, wenn der Bescheid da ist.

    Den Hinweis von Bert verfolge ich gerade. Vielen Dank auch dafür.

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