Folgendes Problem: Beide Kinder sollten ursprünglich im Erbfall zu gleichen Teilen bedacht werden, und zwar so:
Der eine bekommt die Immobilie (zur Eigennutzung), der andere Geldvermögen (Wertpapiere etc) in Höhe des Immobilienwwerts, der Rest dann fifty-fifty auf beide. Alle wären zufrieden gewesen.
Unglücklicherweise ist das Geldvermögen zwischenzeitlich dramatisch zusammengeschmolzen. Die Überlegung geht nun dahin: Die Immobilie soll unbedingt bei dem ersten Kind bleiben, das zweite Kind soll dafür aber zumindest etwas entschädigt werden, zum Beispiel über Ratenzahlungen in einem Zeitraum X.
Grundsätzlich wären beide Kinder (zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt) mit so etwas einverstanden, auch wenn hier nicht mehr von "Vererbung zu gleichen Teilen" gesprochen werden könnte.
Frage: Wie können vor dem Erbfall die Details so einer Übereinkunft rechtssicher und verbindlich geregelt werden? Geht das im Rahmen eines Testaments oder müsste besser ein Erbvertrag oder etwas ähnliches geschlossen werden?
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Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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