Hallo liebe Mitglieder und Leser,
vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Preissteigerungen vieler Strom- und Gasanbieter im Grundtarif unzulässig waren. Wieso? Viele Kunden wurden nicht oder nur unzureichend über die Erhöhungen informiert, die dementsprechenden Klauseln in den Verträgen sind unwirksam.
Als Kunde können Sie das zu viel gezahlte Geld zurückfordern. Das gilt auch für sog. Sonderkunden, die schon einmal den Tarif gewechselt haben: Dazu hat der Bundesgerichtshof bereits früher in diesem Jahr geurteilt. Mit der Rückforderung sollten Sie sich aber beeilen, denn es gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Wir sind an Ihren Erfahrungen interessiert: Hat Ihr Anbieter die Preise erhöht? Wurde Ihnen das mitgeteilt und, wenn ja, wie? Werden Sie die Beiträge zurückfordern bzw. haben Sie das schon in die Wege geleitet?