Kapitalertragssteuer bei Fondsumtausch

  • Hallo Zusammen,
    ich habe bei UnionInvestment ein Depot.


    Es erfolgte der Umtausch von FONDS A in FONDS B.


    Da der Fonds A mit "Gewinn" umgetausch wurde, erfolgte von UnionInvestment die Abführung der Kapitalertragssteuer...
    Ist das denn richtig - der Gewinn wurde doch noch gar nicht "realisiert", oder liege ich hier falsch...
    Merci im Voraus
    Th.

  • Durch den Tausch wurde steuerlich ein Gewinn realisiert. Sie haben jedoch im Fonds B entsprechende Anschaffungskosten mit dem Fondspreis vom Tag des Umtausches. Deswegen müssen Sie später auch nur die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und diesen Anschaffungskosten versteuern. Deshalb findet keine Doppelbesteuerung des Gewinns statt.

  • Hallo @t_dintner,
    willkommen hier. Das hat leider seine Richtigkeit. Der Fonds A wird als Verkauf gewertet. Wenn hier positive Erträge zu Buche stehen, sind diese steuerpflichtig. Das trifft sogar dann zu, wenn es eine Zusammenlegung von Fonds sogenannte Fondsfusion kommt. Diese werden ohne meine Beauftragung wirksam. Leider !
    Gruß


    Altsachse