Hallo,
wenn es sich um eine Erstberatung gehandelt haben sollte, erscheinen die Kosten in der Tat sehr hoch.
Aufgrund der für mich und alle anderen vom gleichen Sachverhalt Betroffenen streitenden Rechtslage und der in meinem Fall maßgeblichen Bausparbedingungen sehe ich keine Probleme wegen der Kosten, denn Selbige werden bei meinem Obsiegen der Gegenseite auferlegt.
Ungeachtet dessen gehe ich davon aus, dass die LBS Baden Württemberg spätestens im Termin zur mündlichen Verhandlung der Fortführung der Verträge zu den bisherigen Bedingungen zustimmt oder dazu antragsgemäß verurteilt wird.
Im Übrigen vermögen meiner Meinung nach die Argumente der Bausparkassen zumindest in Fällen, wo die Bausparsumme noch nicht vollständig erreicht ist, nicht zu überzeugen.
Freundliche Grüße
Betroffener2015