Steuervorteil_ETFs

  • Hallo zusammen,

    ich überlege derzeit in ETFs zu investieren und habe eine Frage bzgl. möglicher Steuervorteile.

    Wie den meisten bekannt ist, lohnt sich ein Ausschüttender ETF zur jährlichen Nutzung des Steuerpauschbetrages. Zudem wird häufig eine automatische (und bestenfalls kostenlose) Wiederanlage der Dividenden empfohlen.

    Hierbei bin ich auf folgende Frage gestoßen:

    Bei einer Reinvestition der Dividenden in den Ausschütter werden diese doch dem Anfangsinvestment hinzugefügt. Wenn nach ein paar Jahren der Ausschütter verkauft wird, sind die ursprünglichen und versteuerten Dividenden - nun normales Fondsvermögen - doch erneut zu versteuern oder liege ich hier falsch?

    Sofern das so stimmt, müsste ein steuerlich optimaler Plan wie folgt aussehen: Ausschütter bis ca. 20.000€ aufbauen.
    —> Jedoch nur durch die Wertsteigerung des Fonds
    —> Die Dividenden jedoch nicht automatisch in den Ausschütter reinvestieren, aufgrund einer doppelten Besteuerung der Dividenden beim Verkauf
    —> Parallel besser einen thesaurierenden Fonds aufbauen - bspw. durch einen Sparplan, bei dem die Dividenden des Ausschütters investiert werden könnten.

    Somit müssen die Dividenden des Ausschütters zwar ebenso bei einem Verkauf des thesaurierenden Fonds versteuert werden, gleichzeitig kann aber der Zinseszinseffekt genutzt werden.

    Habe ich hier irgendwo einen Denkfehler drin?

    Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße,

    ETF_Paul

  • Hallo @ETF_Paul, willkommen in der Community.

    liege ich hier falsch?

    Du liegst falsch. Die Wiederanlage wird zum dann gültigen Anschaffungswert gespeichert, nicht zum Anschaffungswert des Anfangsinvestments. Es wird beim Verkauf dann auch nur der Wertzuwachs ab Wiederanlage versteuert.

    Falls ich die Frage falsch verstanden oder zu knapp geantwortet habe gerne weiter fragen.

  • Hallo @Kater.Ka,

    vielen Dank für die schnelle Antwort und nette Begrüßung.

    Zur Sicherheit meine Gedanken hinsichtlich Doppelbesteuerung nochmal anders formuliert.

    - Bei Ausschüttung wird die Dividende besteuert (1)
    - Bei Verkauf wird die Wiederanlage besteuert (2)


    Hallo @ETF_Paul, willkommen in der Community.

    Du liegst falsch. Die Wiederanlage wird zum dann gültigen Anschaffungswert gespeichert, nicht zum Anschaffungswert des Anfangsinvestments. Es wird beim Verkauf dann auch nur der Wertzuwachs ab Wiederanlage versteuert.
    Falls ich die Frage falsch verstanden oder zu knapp geantwortet habe gerne weiter fragen.


    Dementsprechend wird bei (2) nicht die komplette Wiederanlage besteuert, sondern nur dessen Wertezuwachs, richtig?

    Noch eine (etwas technische) Frage:

    - Woher weiß das Finanzamt, welche Anlagen bereits versteuert wurden, sprich Wiederanlagen sind?

    Vielen Dank und einen guten Start in die Woche,

    ETF_Paul

  • - Bei Verkauf wird die Wiederanlage besteuert (2)

    ich würde das gerne präzisieren, wahrscheinlich meinen wir das gleiche, da Du das weiter unten auch so geschrieben hast.

    Beim Verkauf wird der Wertzuwachs ab dem Zeitpunkt der Wiederanlage besteuert

    - Woher weiß das Finanzamt, welche Anlagen bereits versteuert wurden, sprich Wiederanlagen sind?

    Das Finanzamt weiß das nicht. Deine Depotbank hat jeden Anschaffungsvorgang einzeln gespeichert. Bei Flatex kann man das sehr transparent anzeigen lassen wenn man lange genug die Depotposition ausklappt. Bei Comdirect kann man einen Verkauf simulieren.

    Bei einem Verkauf rechnet die Depotbank das ab. Die Abrechnung sollte man nachvollziehen und ggf. korrigieren lassen. Gleiches gilt für die Jahressteuerbescheinigung. Falls die falsch ist kann man diese in der Steuererklärung ändern lassen. Weil das Finanzamt aber nichts weiß sollte man gerade als Langfristanleger jeden Vorgang auf Papier gesichert aufbewahren, falls man mal etwas nachweisen muss. Kommt bei mir so jedes zweite Jahr vor ...,

  • Hallo zusammen,

    mir ist eine weitere Frage bzgl Steuervorteilen zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs gekommen.

    Ausgangspunkt bildet der Absatz im Ratgeber zur Investmentsteuerreform

    Besteuerung auf Fonsebene kommt hinzu:
    In der Rechnung unberücksichtigt bleiben die Quellensteuern auf ausländische Dividenden (und gegebenenfalls Körperschaftsteuer auf inländische Dividenden), die direkt in den Quellenstaaten einbehalten werden.


    Folgendes Beispiel:
    - Ich investiere in den Lyxor MSCI World UCITS ETF - Dist (ISIN: FR0010315770), der seine Domizilierung in Frankreich hat.
    - Es wird eine Dividende von 300€ ausgeschüttet

    Ergibt sich dann meine Steuerlast auf die Dividende wie folgt?

    - Quellensteuer in Frankreich (30 Prozent) --> 90 €
    - Investmentbesteuerung in Deutschland (verbleibende 210€ * 0,7 (Teilfreistellung) * 0,26375 (Abgeltungssteuer)) -->38,77€

    Sofern die Berechnung stimmt, würde dies doch den Steuervorteil von ausschüttenden gegenüber thesaurierenden ETFs deutlich schmälern...

    Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Restwochenende,

    ETF_Paul

  • Die Fragestellung verstehe ich jetzt nicht ganz, ich fasse mal zusammen wie ich es verstehe.

    Zunächst: Der genannte ETF ist ja ein Swap, er legt also nicht in den entsprechenden MSCI-Werten an, ob und wie dann die französische Quellensteuer greift, weiss ich nicht.
    Aber unabhängig davon gilt ja grundsätzlich:
    Der ETF muss in jedem Fall die eingenommenen Dividenden einer französischen AG nach französischem Recht versteuern, unabhängig davon, ob er sie an Dich weiterreicht oder direkt wiederanlegt (thesauriert). Bei einer Brutto-Ausschüttung von EUR 300 gilt dann:
    Die Ausschüttung an Dich sind 210,- vor deutscher Steuer.
    Der Wiederanlagebetrag (Thesaurierung) des ETF ist ebenfalls 210,- (Vorabpauschale am Jahresende)
    Damit sehe ich beide Methoden annähernd gleichgestellt.

  • Sofern die Berechnung stimmt, würde dies doch den Steuervorteil von ausschüttenden gegenüber thesaurierenden ETFs deutlich schmälern...

    Die Berechnung stimmt nicht.

    Ich meine dass hier wieder die Begriffe Dividende und Ausschüttung verquickt werden.

    Der ETF nimmt Dividenden der enthaltenen Aktien, Swap-Gewinne und was auch immer ein und muss diese nach den Regeln seines Landes versteuern. Für den Anleger bleibt wir @limuc bereits ausgeführt hat der gleiche Betrag übrig.

    Im Bezug zum zitierten Text aus dem Ratgeber ist folgendes gemeint: Nach altem Recht konnten die Steuern, die der ETF in seinem Land entrichtet hat, vom Anleger in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ist weggefallen und deswegen wurde die Teilfreistellung als Kompensation eingeführt.

    Schick ist es deswegen einen ETF aus einem Land zu haben, das die Erträgnisse auf ETF-Ebene möglichst gering besteuert.. Da sind mMn Luxemburg und Irland gute Adressen.

  • Ich würde das Thema gerne noch einmal aufgreifen. In dem entsprechenden Video hat Saidi schön gezeigt, wie wir bis zu einem Depotwert von ca. 20.000 € einen Ausschütter wählen sollten, damit wir die Steuern für die Dividenden über den Freistellungsauftrag sparen können.

    Was passiert aber nun, wenn wir bei 20.000 € angekommen sind? Die Position wächst über die Jahre immer weiter und bald sind wir bei 30.000 €. Plötzlich übersteigen die Dividenden 801 € und wir müssten Steuern zahlen. Das wollen wir aber auf keinen Fall, da wir den Zinseszinseffekt nicht ausnutzen können. ETF-Anteile verkaufen, um wieder auf 20.000 € zu kommen, ist ebenfalls keine Option, da wir beim Verkauf Steuern auf die bisherige Wertsteigerung zahlen müssten, wir aber bereits die Freigrenze erreicht haben.

    Habe ich einen Denkfehler oder ist die Steuertrick nicht vielleicht doch etwas zu kurz gedacht?

    Ich freue mich auf euer Feedback!

  • @AlexanderJuergens

    Es geht bei dem "Steuertrick" um das Ausnutzen des Freibetrags von 801 Euro durch Kauf eines ausschüttenden ETF. Würdest du einen thesaurierenden ETF kaufen, hättest du die 801 Euro nicht genutzt. Für den Fall 20.000+× gibt es keinen "Trick". Wegen des Zinseszinseffekts werden thesaurierende ETF empfohlen. Realisierte Gewinne müssen dann natürlich ganz normal versteuert werden.

  • @AlexanderJuergens, zunächst willkommen hier in der Community.

    Wenn Du das Thema Steueroptimierung betreiben möchtest solltest Du es am besten selbst mit Papier oder Excel rechnen, da das beim Verständnis seht hilft.

    Unter Berücksichtigung der TFS von 30% und 2 % Ausschüttung sind rund 57 T€ im Ausschütter steuerfrei. 57T€ * 2% * 0,7 = 798 €. Die 20T€ im Video haben also viel Platz nach oben, bei 6% p.a. Wachstum ca. 18 Jahre.

    Man kann auch soviel pro Jahr eines Thesaurierers verkaufen und wiederanlegen, dass die 801 € Wertzuwachs nach TFS gerade erreicht sind. Da habe ich auch mal ein wenig rumgeexcelt und komme auf rund 17T€ Anlagebetrag, die man damit steuerfrei bekommt.

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