Da sich mein Beitrag leider nicht bearbeiten lässt, hier eine Korrektur, bevor es Nachfragen gibt:
gemeint war oben die VFE, fälschlicherweise habe ich VVE geschrieben. Man möge mir meinen Fehler entschuldigen.
Danke
Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Franziska
- Erledigt
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Unsere Finanzen sind aufgeräumt
Der Anwalt wird morgen von uns den Auftrag bekommen den Widerruf einzureichen, dann schauen wir mal wie die Bank reagiert.
Bei uns handelt es sich um die Sparda Bank und wir haben einen Kredit über 288000 € mit 4,45 % Zinsen. -
Ich verstehe das alles nicht.
Weltweit herrscht eine Geldschwemme, Kontoinhabern mit Guthaben wird ein Strafzins angedroht.Die Banken könnten sofort und proaktiv etwas dazu beitragen ihre Geldmengen zu verknappen, indem sie uns die, sagen wir mal, Hundertfache BG nebst Zinsen erstatten.
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Hallo,
ich hatte ja schon bereits von meiner fehlerhaften Widerrufsbelehrung berichtet und wollte mal einen Zwischenstand weitergeben.
Ursprünglich hatte ja die Verbraucherzentrale Hessen einige Fehler in meiner Widerrufsbelehrung gefunden und bat mir an sich außergerichtlich an die Deutsche Bank zu wenden. Die VZ Hessen verlangt pro Vertrag den Sie verhandeln würde 250 EUR, bei mir wären das dann insgesamt 750 EUR für 3 Verträge.
Zwischenzeitlich hatte ich meine Widerrufsbelehrungen von einer Kanzlei separat prüfen lassen, welche noch einen weiteren Ansatzpunkt aufzeigte:
Meine Immobilienfinanzierung bestand nämlich unter anderem aus einem Darlehen, welches komplett in einen Bausparvertrag eingezahlt wurde. Der Bausparvertrag wurde dadurch direkt zuteilungsreif.
Durch diese Art Finanzierung soll es sich laut der Kanzlei um ein sogenanntes verbundenes Geschäft handeln. Bei einem verbunden Geschäft muss wohl in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen werden, was bei mir aber nicht gemacht wurde. Was haltet ihr davon?
Des weiteren bin ich im Zusammenhang mit dem Widerrufs-Joker oft auf den Begriff Verwirkung gestoßen. Die Banken würden sich wohl oft bei weiter zurückliegenden Verträgen auf diesen Begriff beziehen. Wie würdet ihr diesen Begriff interpretieren? Wann könnte die Möglichkeit einen Kredit zu widerrufen verwirkt sein?
Generell bin ich mir jetzt nicht mehr ganz sicher, ob ich von der VZ Hessen einen außergerichtlichen Vermittlungsversuch starten soll oder ob eine gute Kanzlei welche gleich Klage einreicht "mehr Eindruck" bei der Deutschen Bank macht.
Danke und Grüße
Lixl
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Hallo,
ich hatte ja schon bereits von meiner fehlerhaften Widerrufsbelehrung berichtet und wollte mal einen Zwischenstand weitergeben.
Ursprünglich hatte ja die Verbraucherzentrale Hessen einige Fehler in meiner Widerrufsbelehrung gefunden und bat mir an sich außergerichtlich an die Deutsche Bank zu wenden. Die VZ Hessen verlangt pro Vertrag den Sie verhandeln würde 250 EUR, bei mir wären das dann insgesamt 750 EUR für 3 Verträge.
Zwischenzeitlich hatte ich meine Widerrufsbelehrungen von einer Kanzlei separat prüfen lassen, welche noch einen weiteren Ansatzpunkt aufzeigte:
Meine Immobilienfinanzierung bestand nämlich unter anderem aus einem Darlehen, welches komplett in einen Bausparvertrag eingezahlt wurde. Der Bausparvertrag wurde dadurch direkt zuteilungsreif.
Durch diese Art Finanzierung soll es sich laut der Kanzlei um ein sogenanntes verbundenes Geschäft handeln. Bei einem verbunden Geschäft muss wohl in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen werden, was bei mir aber nicht gemacht wurde. Was haltet ihr davon?
Des weiteren bin ich im Zusammenhang mit dem Widerrufs-Joker oft auf den Begriff Verwirkung gestoßen. Die Banken würden sich wohl oft bei weiter zurückliegenden Verträgen auf diesen Begriff beziehen. Wie würdet ihr diesen Begriff interpretieren? Wann könnte die Möglichkeit einen Kredit zu widerrufen verwirkt sein?
Generell bin ich mir jetzt nicht mehr ganz sicher, ob ich von der VZ Hessen einen außergerichtlichen Vermittlungsversuch starten soll oder ob eine gute Kanzlei welche gleich Klage einreicht "mehr Eindruck" bei der Deutschen Bank macht.
Danke und Grüße
Lixl
Ein guter Anwalt wird nicht sofort klagen sondern erst einmal versuchen das ganze Geschehen außergerichtlich zu regeln (Zeitersparnis für dich, Kundenerhalt für die Bank, alle sind zufrieden). Erst wenn er keine Möglichkeit sieht, das Thema außergerichtlich zu klären wird er dir zur Klage raten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast empfehle ich dir von Anfang an einen Anwalt einzuschalten. Bei deiner beschriebenen Konstellation scheint es ja relativ eindeutig zu sein und du hast villeicht Glück und kriegst die ganze Sache schnell und außergerichtlich vom Tisch. Hoffe ich konnte etwas helfen
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und was möchtest Du mit dem sofort zugeteilten BSV-Darlehen erreichen? widerrufen? ...
in der Regel sind die Konditionen von BSV-Darlehen nicht schlecht, bzw. besser als am Markt.
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Wie verhält es sich mit der Verjährung?
Da der Vertrag bereits 2002 abgeschlossen wurde.
moin,ein widerrufsrecht bei inkorrekter widerrufsbelehrung verjährt an sich nicht.. siehe bitte zB hier:
http://www.e-recht24.de/news/w…ditvertrag-kuendigen.html -
Meine Erfahrung in der Sache ist, es ist fast unmöglich, eine Anschlussfinanzierung, ohne vorherige Klärung in der Widerrufssache, mit ihrer, derzeit finanzierenden, Bank, zu erhalten.
Abgesehen von der, durch eine Anwaltskanzlei, geprüften Finanzierung, auf "Lücken" in den Widerrufserklärungen, erhalten sie über, bspw. "Dr. Groß" keine Finanzierung, mit dem Hinweis "Kündigern" werden laut Vorstandsbeschluss keine Anschlussfinanzierungen angeboten(PSD Hessen, DSL, Sparda...)stattdessen wird auf mögliche Forward Varianten hingewiesen.
Somit ist die Sache mit dem Widerruf hochriskant, sie riskieren, das fällig stellen laufender Kredite innerhalb von 3 Wochen(je nach AGB)...in den AGB finden sich auch häufig Klauseln, zur jährlichen Prüfung der Bonität ppp. Man sollte also auch hier, eine weiße Weste tragen.
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Nur nicht bange machen lassen. Es gibt genug Banken, die sich über neue Kunden freuen.
Stimmt die Bonität (u.a. Wert der Immobilie / Darlehen), stellt ein Wechsel kein Problem dar.
Außerdem, der Widerruf mit Forderung nach Rückabwicklung ist ja die Maximalforderung.
Die beiden Fälle an denen ich beteiligt war liefen auf vorzeitige Vertragsaufhebung ohne VfE hinaus.
War auch nicht schlecht .
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Immobilienwert und Bonität sind nicht das Problem, die Absicht war, mit dem "neuen" Darlehen innerhalb von 10a, voll zu tilgen...
Über Hinweise zu Banken, die Kunden suchen, freue ich mich.
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Über Hinweise zu Banken, die Kunden suchen, freue ich mich.
Ich bin da etwas altmodisch und daher schon sehr lange bei einer Sparkasse....
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@Lixl, zu deinem Punkt Verwirkung gibt es ein paar Urteile - siehe hier: www.finanz-forum.de/widerrufsj…_t11727_33.html#post93316
Ich sehe es so: Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist dann ist die Widerrufsfrist niemals angelaufen d.h. Verrtag kam eigentlich nie zustande somit kann man auch nicht mit 'Verwirkung' argumentieren. Aber das hängt von deinem individuellen Fall ab!
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Ich sehe es so: Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist dann ist die Widerrufsfrist niemals angelaufen d.h. Verrtag kam eigentlich nie zustande
So ist das!
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Hallo
wie erwartet hat die DKB den eingereichten Widerspruch meiner Anwälte sogar fristgerecht
(Standardschreiben) abgelehnt.
Sie verweisen hier auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach
'Muster der Anlage 2 zu §14 Abs. 1 BGB-InfoV' - die allerdings ganz anders aussieht.
Zusätzlich beziehen sie sich auf eine Verwirkung des Widerrufrechts und weisen auf diverse Gerichtsurteile
hin.
Diese Urteile beziehen sich allerdings fast ausnahmslos auf eine Auseinandersetzung in Bezug eines
Versicherungsvertragsverhältnisses, wären allerdings laut Bank auch hier anwendbar.
Meine Anwälte sind nicht der Meinung und werden weitere Schritte einleiten. -
So ist das!
Die Widerrufsfrist "beginnt" wohl mit der Willenserklärung, ist jedoch (wenn dies der Fall ist) vom Konstrukt her gestört und kann somit nicht enden. Theoretisch müsste man einen solchen Vertrag auf den Zeitpunkt "T0" zurückführen.
D. h. beidseitige Rückerstattung , wobei sich eine positive Differenz im jetzt, nach tatsächlichen Zinsverlauf berechneten Zinszahlungen ergeben sollte + Erstattung des "Abtrages" mit entsprechender Verzinsung, eigentlich 5% über Basiszins (Annahme)...wie gesagt im Idealfall...
Wäre die Widerrufsbelehrung an sich unwirksam, bedürfte es wahrscheinlich diverser Fallunterscheidungen... -
Hallo zusammen,
durch meine Rechtsschutzversicherung habe ich meine beiden Darlehen prüfen lassen, es wurden auch Formfehler bei der Widerrufsbelehrung gefunden.
Prima dachte ich und bin im Anschluss zur interhyp gegangen um meine Möglichkeiten zur Anschlussfinanzierung zu prüfen, die hatten mittlerweile sogar schon in Ihrer Erfassungssoftware Auswahlkrieterien für "fehlerhafter Widerrufsbelehrung". Ergebnis war, das es doch noch einige Banken gibt, die einen gute Konditionen bieten.
Prima dachte ich und bin auf meine Rechtssschutzversicherung zugegangen, um den weiteren Ablauf zu klären, da sagte mir die LVM das dieser Rechtsstreit nicht über den Rechtsschutz abgedeckt wäre, das ganze fällt unter "Baurisiko". Telefonate mit der Zentrale der LVM hat die selbe Antwort ergeben, desweiteren zählt wohl das Abschlussdatum des Darlehens und da greift mein Rechtsschutz auch nicht, da ich 2009 noch nicht bei der LVM versichert war.
Ist das alles so korrekt von der Versicherung?
Ohne Rechtsschutz möchte ich mich ungern mit den Banken anlegen (Sparkasse Detmold).Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen sammeln können?
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Zitat
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit:dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten
Grundstückes oder vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen
nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles,
der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im
Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser
zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines
Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder
Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben
oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
der Finanzierung eines der unter a) bis c) genannten Vorhaben. -
Hallo hetfield,
danke erstmal für die promte Antwort
das bedeutet soviel wie?Ich tue mich immer etwas schwer mit diesem juristischen Sprache. Habe ich noch Chance bei meiner aktuellen Rechtsschutz diese Leistung einzufordern oder eher nicht. -
Was haben Sie denn finanziert?
Übrigens, Sie haben Post unter "Kommunikationen", ganz oben auf dieser Seite.
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Hallo Kalomenia,
Das bedeutet, das die meisten Rechtsschutzversicherer Finanzierungen bzw. Streitigkeiten bzgl. Neubauten nicht decken wegen dem erhöhten Risiko. Habt Ihr neu gebaut oder eine Bestandsimmobilie erworben? Im letzteren Fall sollte die Versicherung die Kosten übernehmen.
Unabhängig davon muss der Schaden (hier: möglicher Widerruf Deines Darlehensvertrages und Ablehnung durch die Bank) erst eintreten damit die Versicherung sich bewegt. Aber wie gesagt, das hängt von den Punkten oben ab ob Neubau oder Bestandsimmobilie.
Bzgl. Schadeneintritt vor Abschluss der Versicherung gibt es gerichtliche Urteile, die uns Bürger unterstützen. Siehe hier: http://www.anlegerschutzanwalt…sten-%C3%BCbernehmen.html. Die Versicherer tun auch Ihr Bestes um nicht zu zahlen ;-).