Ramm: Friedensangebot? Wer Krieg säet, wird keinen Frieden ernten!!(damit meine ich die Versicherung). Ich weiss nicht, wie weit ich noch meine Hand strecken soll...Ich wollte auf jeden Fall ein gütliche Regelung.Mein Anwalt kommt leider auch nicht zu Potte....(Kapazitäten erschöpft, oder der hat ein Burnout vor lauter Kreditwiderrufen, keine Ahnung, woran es hängt, seit 3 Monaten tut sich nix, also der steckt also noch in den Startlöchern fest, und hoffe, dass er da auch mal bald raus kommt).Es handelt sich um den Ombudsmann für Versicherungen (nicht für Bank), bei dem ich zuvor angerufen habe. Es wurde bestätigt, dass derartige Fälle dort -mittlerweile- behandelt/bearbeitet werden. Aber bei Streitgegenstand über 10.000,- EURO besteht keine Verpflichtung für die Parteien, jedoch gute Grundlage und Orientierung für mich, bei einem weiteren Streitverfahren!Ich hatte zuvor noch kein Widerruf eingelegt.Mehrere Stellen haben die WRB als fehlerhaft bestätigt. Da erwarte ich, dass der Vertragspartner den Fehler eingesteht und ausbügelt und mir entsprechende Neukonditionierung anbietet, alternative Bestätigung einer Rückabwicklung ohne VFE. Ich bin der Auffassung, dass er in der Beweispflicht ist, und mir das Gegenteil beweisen muss, bzw. soll mir doch bestätigen, dass seine WRB korrekt ist.Kein Wort fällt hierzu!! Bei mir gibt es nix mit Verhandlung über die Höhe der VFE. Wir sind ja nicht auf dem Basar. Ich weiss nicht, ob dem Gegner die letzten 15 Jahre Rechtssprechung und Gesetze zu diesem Thema überhaupt bekannt sind. Der Ombudsmann hat ja seine eigene richterliche Laufbahn (Professor Hirsch, selbst beim BGH von 2000-2008, also zu Zeiten von Widerrufsbelehrungen-Rechtssprechungen). Außerdem hat er seine eigenen Juristen, welche das ganze unter die Lupe nehmen.Wenn es so sein soll, das durch ein derartiges, kostenfreies Verfahren Gerichtsfälle vermieden werden sollen, und er Vorschläge unterbreitet, dann schau´n wir mal, was er dazu zu sagen hat, ob dieses Verhalten in seinem Sinne als Ex-Richter/Ex-Präsident entspricht.Ich halte gerne auf dem Laufenden, sofern ich bei Einigung nicht einen Maulkorb (damit meine ich natürlich Verschwiegenheitsverpflichtung) verpasst bekomme.
Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Franziska
- Erledigt
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SODALA ICH KANN EUCH HEUTE VERMELDEN WIE DAS BEI MIR AUSGEGANGEN IST
hallo
nach langem hin und her hatte ich mich für einen anwalt in wuppertal entschieden und dieser wollte eine anschlussfinanzierung von mir vorliegen haben bevor er die betroffene bank angehen kann.daraufhin telefonierte ich mit einem berater der interhyp der mir sagte das es bei den banken garnicht gut ankommt wenn man gleich mit einem anwalt droht und rit mir selber einen brief an die bank zu schreiben und auch einen vorschlag zu machen wie wir weiter kunde bleiben können.
also formulierten wir einen brief in dem wir erstmal erklärten das dies kein offizieller widerruf ist.
dann boten wir an das wir für die restlaufzeit von 4 jahren gerne den aktuellen zinssatz bekommen möchten und würden somit für weiter 10 jahre kunden bleiben. das ganze soll ab januar 2015 laufen.
frist gesetzt das wir 14 tage auf einen antwort warten.am letzten tag der frist kommt der brief der bank
bla bla bla bieten wir an weitere 10 jahre für 2,03%BINGOOOOOOOOOOOOOOO, anwaltskosten gespart und das darlehen läuft einfach bei der jetzigen bank weiter.
bei diesem vorgehen verliert man nichts ausser 14 tage zeit.
ich bin happy und spare mir für die restlichen 4 jahre insgesamt € 9.000.- (eventuell war auch der geringe betrag ausschlaggebend)
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Okay, das hört sich gut an, wobei du natürlich das Risiko eingegangen bist, dass Du vom Fehlerhatfen Wideruf wusstest, Und somit deine 2 Wochen Frist für den Widerruf bereist lief, oder?
BG
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nein weil ich ja geschrieben habe das dies kein widerruf sein soll.
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Ramm: Friedensangebot? Wer Krieg säet, wird keinen Frieden ernten!!(damit meine ich die Versicherung). Ich weiss nicht, wie weit ich noch meine Hand strecken soll...Ich wollte auf jeden Fall ein gütliche Regelung.Mein Anwalt kommt leider auch nicht zu Potte....(Kapazitäten erschöpft, oder der hat ein Burnout vor lauter Kreditwiderrufen, keine Ahnung, woran es hängt, seit 3 Monaten tut sich nix, also der steckt also noch in den Startlöchern fest, und hoffe, dass er da auch mal bald raus kommt).Es handelt sich um den Ombudsmann für Versicherungen (nicht für Bank), bei dem ich zuvor angerufen habe. Es wurde bestätigt, dass derartige Fälle dort -mittlerweile- behandelt/bearbeitet werden. Aber bei Streitgegenstand über 10.000,- EURO besteht keine Verpflichtung für die Parteien, jedoch gute Grundlage und Orientierung für mich, bei einem weiteren Streitverfahren!Ich hatte zuvor noch kein Widerruf eingelegt.Mehrere Stellen haben die WRB als fehlerhaft bestätigt. Da erwarte ich, dass der Vertragspartner den Fehler eingesteht und ausbügelt und mir entsprechende Neukonditionierung anbietet, alternative Bestätigung einer Rückabwicklung ohne VFE. Ich bin der Auffassung, dass er in der Beweispflicht ist, und mir das Gegenteil beweisen muss, bzw. soll mir doch bestätigen, dass seine WRB korrekt ist.Kein Wort fällt hierzu!! Bei mir gibt es nix mit Verhandlung über die Höhe der VFE. Wir sind ja nicht auf dem Basar. Ich weiss nicht, ob dem Gegner die letzten 15 Jahre Rechtssprechung und Gesetze zu diesem Thema überhaupt bekannt sind. Der Ombudsmann hat ja seine eigene richterliche Laufbahn (Professor Hirsch, selbst beim BGH von 2000-2008, also zu Zeiten von Widerrufsbelehrungen-Rechtssprechungen). Außerdem hat er seine eigenen Juristen, welche das ganze unter die Lupe nehmen.Wenn es so sein soll, das durch ein derartiges, kostenfreies Verfahren Gerichtsfälle vermieden werden sollen, und er Vorschläge unterbreitet, dann schau´n wir mal, was er dazu zu sagen hat, ob dieses Verhalten in seinem Sinne als Ex-Richter/Ex-Präsident entspricht.Ich halte gerne auf dem Laufenden, sofern ich bei Einigung nicht einen Maulkorb (damit meine ich natürlich Verschwiegenheitsverpflichtung) verpasst bekomme.
Wie läuft das mit dem Ombudsmann, kann man sich den aussuchen oder wie hast du "Deinen" bekommen?
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Man kann sich die schon selbst beschränkt aussuchen:
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Mmh, erst mal Danke. Aber kann ich mir das was ausssuchen oder muss ich dort den richtigen( BdB, BVR, VÖB) "rausssuchen"?? Und dann zbs. bei VÖB den Schlichter suchen un dann kontaktieren?
BG
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Also ich würde behaupten, dass Du Dich an den wenden musst, wem die Bank bzw. Versicherung angehört. Bei mir stand dies auf der Internetseite der Versicherung, welchem Ombudsmann sie sich angeschlossen haben.
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So ist es. Sie müssen den für den Anbieter zuständigen kontaktieren.
Ein anderer Ombudsmann kann keine bindende Entscheidung bis 10.000€ treffen.
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Meine persönliche Meinung zum Ombudsverfahren:
- Bei höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärten Rechtsfragen ist vom Ombudsverfahren i.d.R. wenig zu erwarten.
- Idee einer "Schlichtung" ist ja eher, dass da jemand einmal drauf schaut, der nicht durch die 'Vorgeschichte' voreingenommen ist. Wenn die Rechtslage 'eigentlich eindeutig' ist, kann ein Ombudsverfahren auch durchaus inhaltlich voranbringen.
- Ansonsten ist das Ombudsverfahren eine kostenlose Möglichkeit, noch schnell die Verjährung zu hemmen ...
Bei allem Glauben an das Gute ... aber wer bezahlt denn das Ombudsverfahren? ... Also bitte realistisch bleiben.
Wie gesagt: Ombudsverfahren kann in Einzelfällen Sinn machen.
M.E. sollten die Hoffnungen in erster Linie auf den Rechtsschutzversicherungen (RSV) ruhen. Mit deren Deckung 'im Rücken' kann man sich mit der Bank 'komfortabel streiten', verstärkt mit einem eigenen Anwalt, den man sich selbst aussucht. Falls nötig, bekommt man die Entscheidung von einem ordentlichen Gericht - mit RSV-Deckung ist das alles ohne eigenes Kostenrisiko. Und die Rechtsschutzversicherungen sollten das bei 80% Erfolgs-Chance des Widerrufs-Jokers auch gelassen sehen können ...
Alles Gute.
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Widerrufsbelehrung nach Verbraucherkreditgestz kein Widerrufsrecht bei Darlehnen der Eurohypo AG.
Ist dies Rechtens?
Oder kann ich doch Widerrufen?
Der Vertrag ist vom 08.04. 2002. -
M.E. sollten die Hoffnungen in erster Linie auf den Rechtsschutzversicherungen (RSV) ruhen. Mit deren Deckung 'im Rücken' kann man sich mit der Bank 'komfortabel streiten', verstärkt mit einem eigenen Anwalt, den man sich selbst aussucht. Falls nötig, bekommt man die Entscheidung von einem ordentlichen Gericht - mit RSV-Deckung ist das alles ohne eigenes Kostenrisiko. Und die Rechtsschutzversicherungen sollten das bei 80% Erfolgs-Chance des Widerrufs-Jokers auch gelassen sehen können ...Alles Gute.
Ich nehme aber an, dass die Rechtschutzversicherung bereits vor dem Unterzeichnen des Immobilienvertrages/Widerrufsbelehrung bestanden haben muss?!?!?
Ich hatte mal einen Rechtstreit wegen meiner Eigentumswohnung. Allerdings hat die Rechtschutzversicherungen nicht gezahlt, da ich die Rechtschutzversicherunge nicht bereits beim Unterzeichenen des Kaufvertrages der Eigentumswohnung hatte. Ich konnte also davon ausgehen, dass alles was mit dieser Wohnung und Rechtstreit zu tun hatte oder haette, nicht gedeckt ist. So winden sich RSV raus.
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Hallo *,
ich bin auch Kunde der DSL Bank und habe den Kreditvertrag Dezember 2006 unterschrieben. Bevor ich einen Anwalt einschalte bzw. selbst ein Angebot der Bank vorlege möchte ich noch ein paar Fragen klären.
Ich denke meine Rechtsschutzversicherung wird nicht einspringen da ich den Vertrag erst im März 2007 begonnen habe. Damit ist mir das finanzielle Risiko zu hoch und werde keinen Anwalt einschalten bis das ganze nicht wirklich Wasserdicht ist.
Was passiert wenn jetzt wirklich hunderttausend anfangen zu klagen und erfolgreich sind? Die Bank wird sicherlich pleite sein und eh nicht mehr zahlen können.
Und jetzt kommt es richtig dick. Die Finanzierung wurde damals über Dr.Klein vermittelt. Eine Kopie des Kreditvertrags finde ich leider nicht in meinen unterlagen. Entweder hatte ich nur eine Ausfertigung bekommen oder die Kopie ist damals beim Umzug verschütt gegangen. Ich denke dann kann ich eh nichts machen. Meine Bank wird mir sicherlich keine Kopie mehr zukommen lassen.
Ich bin in der glücklichen Situation, dass ich eh keine Anschlussfinanzierung mehr brauch.Danke
Stefan -
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Hallo,
ich habe am 21.09.2011 einen Kredit abgemacht.
Mein Vertrag enthält wortwörtlich die Widerrufsinformationen vom „Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2010“.
Die Formulieren aus dem „Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2011“, welche aus meiner Sicht in meinem Vertrag hätten verwendet werden müssen, unterscheiden sich von den Widerrufsinformationen in meinem Vertrag.Nun meine zwei Fragen:
> Liege ich da richtig, dass das Bundesgesetzblatt vom 3. August 2011 hätte in meinem Kreditvertrag Anwendung finden müssen?
> Wie hoch sind die Chancen, einen Streit mit der Bank zu gewinnen, wenn die Formulierungen aus dem zuvor gültigen und erst seit einem guten Monat abgelaufenen (3.8.2011 vs. 21.9.2011) Bundesgesetzblatt benutzt
wurden?Es wäre toll, wenn mir jemand helfen kann!
Viele Grüße
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Die VZHH kann Dir fuer 70 Euro helfen.
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Hallo,
wir sind hin- und hergerissen, ob wir anlässlich der Widerrufsbelehrung weitere Schritte in die Wege leiten oder nicht. Schließlich hängt davon sehr viel ab und ein Beitrag neulich im Fernsehen über eine Familie, die dagegen vorgegangen ist und kurz vor der Zwangsversteigerung stand, da sie keinen neuen Kredit bekam, hat uns Angst gemacht.
Sollten wir es doch wagen und die Bank schriftlich darum bitten, wie es bei einem Kommentar hier bereits geschildert wurde (Zinsverhandlung), ist unsere Frage: Kann die Bank auf so einen Brief von uns hin den Kredit einfach so kündigen?
Herzlichen Dank im Voraus für die Antwort und mit freundlichem Gruß,
SJ -
Hallo,
wir sind hin- und hergerissen, ob wir anlässlich der Widerrufsbelehrung weitere Schritte in die Wege leiten oder nicht. Schließlich hängt davon sehr viel ab und ein Beitrag neulich im Fernsehen über eine Familie, die dagegen vorgegangen ist und kurz vor der Zwangsversteigerung stand, da sie keinen neuen Kredit bekam, hat uns Angst gemacht.
Sollten wir es doch wagen und die Bank schriftlich darum bitten, wie es bei einem Kommentar hier bereits geschildert wurde (Zinsverhandlung), ist unsere Frage: Kann die Bank auf so einen Brief von uns hin den Kredit einfach so kündigen?
Herzlichen Dank im Voraus für die Antwort und mit freundlichem Gruß,
SJMehr hierzu bei: Reaktion bei schriftlicher Anfrage zur Zinsverhandlung bei der Bank? - Baufinanzierung - Finanztip-Community
Solange Sie die Darlehensraten monatlich begleichen, kann die Bank Ihnen nicht einfach den Darlehensvertrag kündigen. Es müssen wichtige Gründe vorliegen wie Zahlungsverzug etc..
Prinzipiell sollten Sie sich erst einmal um eine Anschlussfinanzierung kümmern, bevor Sie weiter tätig werden. Habe Sie diese in der Tasche können Sie sich beruhigt an die Bank wenden.
Es zu versuchen sich mit der Bank zu einigen (außergerichtlich) ist immer von Vorteil (Zeitersparnis, Geschäftsbeziehung bleibt intakt etc.). Sollte Ihre Bank nicht willens sein Ihnen entgegenzukommen (selbstverständlich nur bei einer tatsächlichen fehlerhaften Widerrrufsbelehrung), bleibt Ihnen nur der Weg des förmlichen Widerrufs.
Prinzipiell rate ich Ihnen, sollten Sie sich dazu entscheiden gegen die Bank vorzugehen, einen Anwalt zu nehmen. Dieser betreut Sie fachmännisch und bei bestehender RSV i.d.R. kostenfrei für Sie.
Letztendlich ist das natürlich jedermanns eigene Entscheidung die zu treffen ist. Normalerweise lohnt es sich ungemein bei abgeschlossenen Krediten vor einigen Jahren, da die Prozente damals weitaus höher waren als dies heute der Fall ist.
Wie gesagt die Erfolgsrate ist sehr hoch. Trotzdem muss man Zeit, Nerven und Hertblut investieren. Aber wie sagt man so schön, es sind die lohnenswerten Dinge im Leben für die es sich zu kämpfen lohnt
In diesem Sinne viel Glück Ihnen !
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Herzlichen Dank für diese motivierenden Tipps. Wir werden erstmal hier vor Ort in der Filiale das persönliche Gespräch suchen und hoffen auf Kooperation. Daraufhin werden wir dann mal berichten... VG
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Hallo,
zunächst einmal möchte ich mich kurz vorstellen:
ich bin Diplomkaufmann, 42 Jahre alt und habe mich bis vor kurzem noch dem Finanzwesen gewidmet (kein Banker:-))
Auch ich bin insoweit "Betroffener", da ich seit 2008 einen Kreditvertrag für ein Einfamilienhaus mit einer Laufzeit von 10 Jahren zu laufen habe.Was mir hier immer wieder auffällt ist, dass nur einige wenige verstehen, dass es sich bei dieser Thematik um eine Art Glücksspiel handelt ("Joker"). In Anlehnung an ein Kartenspiel spielt man mal mit mehr oder mal mit weniger Risiko, aber doch auch immer mit ungewissem Ausgang. Es gibt die ängstlicheren sowie weniger ängstlicheren Spieler und die Karten sind leider auch nicht gleich verteilt. Einige haben günstigere "Rahmenbedingungen" und Chancen durch bessere Karten, andere haben wiederum die schlechteren Karten. Nun gibt es natürlich noch solche, die denken Sie hätten gute Karten, obwohl Sie die vermeintlich schlechten Karten haben und umgekehrt natürlich auch usw... Ängstliche Naturen gehören generell für meinen Geschmack nicht an den Spieltisch, aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Ich möchte Sie nun ein wenig in meine Karten schauen lassen:
Mein Kreditvertrag hat eine Restlaufzeit von ca 3.5 Jahren, Restschuld in 2018 ca 100.0000
Ich habe diese Woche einfach einen neuen Kreditvertrag abgeschlossen, Kreditrahmen: 100.0000
Zinssatz 1,95, Sondertilgung und sogar eine bereitstellungszinsfreie" Zeit von 6 Monaten ist dabei, das heißt: tatsächliche Kosten fallen für mich potentiell erst in 6 Monaten an.
Da ich noch ein zweites Darlehen am Start habe (Grundschuld), tritt die neufinanzierende Bank in den zweiten Rang, sonst hätte es noch bessere Konditionen gegeben.
Nun habe ich quasi zwei "große" Kredite am laufen. Ist das nicht schlimm? Welchen Vorteil verspreche ich mir davon?
Der Vorteil ist, dass ich einer Anschlußfinanzierung nicht hinterherlaufen muss und insbesondere, dass Risiko der "Anschlußfinanzierungsverweigerung" entfäll (dieses Problem gibt es wirklich). Banken gehen darüber hinaus auch ungerne in den zweiten Rang. Wenns schnell gehen muss, dann kann das unter Umständen zu einem Problem werden - auch spielt hier die Bonität eine wesentliche Rolle.
Welche Mehrkosten entstehen?
In den nächsten sechs Monaten ersteinmal keine (Zinsfreiheit), danach ca. 2.000 Euro jährlich, folglich insgesamt 6.000 Euro in meinem konkreten Fall - und das auch nur im Falle eines gescheiterten Widerrufs.
Da ich das Geld zur freien Verfügung habe, werde ich es zunächst auf ein Tagesgeldkonto überweisen, ggf kann ich so die Zinsbelastung um ein knappes Prozent verringern.
Inflationsbereinigt mache ich dann sogar vielleicht ein wenig Plus und hoffe sogar auf steigende Tagesgeldzinsen in den nächsten 3.5 Jahren.:-)
Somit kann ich jetzt "komfortabel" streiten (Zitat RA Wedekind) und im günstigsten Falle gibt es eine schnelle Einigung oder im Falle einer erfolgreichen Klage noch viel viel mehr
Zitat John Davison Rockefeller:
„Wer den ganzen Tag arbeitet, hat keine Zeit, Geld zu verdienen.“