Guten Morgen zusammen,
ich hab mich jetzt eben hier angemeldet um auch was beizutragen, da meine Freundin auch Betroffene ist und ich heute an die Targo-Bank eigentlich schreiben wollte.
Bei meinen Recherchen dazu im Netz ist mir einen RA-Seite aufgefallen. Es gibt nämlich bereits ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichtes Düsseldorf vom 12.12.2014, das dem Kläger und NICHT der Targo-Bank recht gegeben hat!!!
AZ: 37 C 6171/14
Hier der Link zur RA-Seite mit Auszügen aus der Urteils-Begründung!!
http://www.breymann.de/inhalte…ag-duesseldorf/index.html
Damit dürfte sich meiner Meinung nach der Spiess gedreht haben!!!
Schöne Grüsse vom TOM aus Nürnberg