Würde ich bei einer Bruttorente von 200€ (welche ich in meiner Tabelle bei einer Entgeltumwandlung von 100€ bekommen würde), nach Abzug für Pflege- und Krankenkasse nicht 187,50€ netto bekommen?
Entschuldige falls ich etwas offensichtliches übersehe
Betriebliche Altersvorsorge - Frage
- liki90
- Erledigt
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Würde ich bei einer Bruttorente von 200€ (welche ich in meiner Tabelle bei einer Entgeltumwandlung von 100€ bekommen würde), nach Abzug für Pflege- und Krankenkasse nicht 187,50€ netto bekommen?
Entschuldige falls ich etwas offensichtliches überseheVor Steuern kommt das hin.
(Alles heutiger Rechtsstand.)
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Hm ich verstehe, dann sehe ich aktuell zwei Möglichkeiten:
Entweder nichts machen und weiterhin die VL von 24€ bekommen, oder nur den Mindestbeitrag von 9,20€ zur bAV zu zahlen und einen AG-Zuschuss von 30,68€ mitnehmen... -
Hm ich verstehe, dann sehe ich aktuell zwei Möglichkeiten:
Entweder nichts machen und weiterhin die VL von 24€ bekommen, oder nur den Mindestbeitrag von 9,20€ zur bAV zu zahlen und einen AG-Zuschuss von 30,68€ mitnehmen...Da wäre ich bei Variante 2. (Aber mich betrifft es ja gar nicht. )
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Da wäre ich bei Variante 2. (Aber mich betrifft es ja gar nicht. )
Aber ich höre gern Meinungen der anderen hehe Danke dafür.
In diesem Artikel von Finanztip gibt es folgenden Tip:
Das ganze ist sinnvoll wenn die spätere Betriebsrente die Untergrenze der Versorgungsbezüge nicht übersteigt (aktuell 159,25€), dann zahlt man zumindest keine Sozialabgaben.
Aber ob ich jetzt eine niedrigere gesetzliche Rente + Betriebsrente bekomme, oder eine normal hohe gesetzliche Rente + Mini Betriebsrente scheint mir fast egal zu sein. Am Schluss reden wir wahrscheinlich von +- 50€ im Jahr 2059Daher mein Fazit:
- VWL durch Mini bAV ersetzen wegen des höheren Zuschusses meines AGs
- dadurch meine gesetzliche Rente nicht mindern (denke 9,20€ Brutto weniger im Monat wird sich am Ende nicht wirklich auswirken)
- die ursprünglichen 50€ weniger Netto dafür den ETF Sparplan erhöhen -
Und hinzu kommt: Die Bezugsgrösse ist in den letzten Jahren um 70 Euro von Jahr zu Jahr gestiegen. Damit steigt der Freibetrag für die Krankenversicherung (und die Freigrenze für die Pflegeversicherung) um 3,50 Euro pro Jahr.
Wenn es so weitergeht wie bisher, dann reden wir über Richtung 400 Euro bis Rentenbeginn. (Wobei Prognosen über solch lange Zeiträume nicht ganz seriös sind. ) -
Hi Scip,
du bekommst doch weniger gesetzliche Rente als wenn du keine bAV abgeschlossen hättest, da du auch weniger Geld in die GRV einzahlst. Das umgewandelte Brutto fehlt auch bei ALG, Krankengeld, Elterngeld etc.
Und Steuern musst du auch abziehen.
Warum ziehst du nur Pflege- und KV ab?
P.S. Hier gibt es einen Brutto-Netto-Rechner für die Rente:
https://www.finanzrechner.org/…entenbesteuerungsrechner/
Du musst aber zusätzlich noch die Differenz bei der gesetzlichen Rente berücksichtigen. Wer weniger in die GRV einzahlt bekommt auch weniger raus.
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Bei 47 Beitragsjahre machen 110,40€ weniger Brutto im Jahr (9,20€ * 12) knapp 4€ in der monatlichen G-Rente aus.
https://www.sueddeutsche.de/tools/rentenrechnerDafür bekomme ich aber zusätzlich min. 60€ Betriebsrente von der natürlich noch Steuern abzuziehen sind.
Gehen wir von einem Steuersatz im Alter von 20% aus bekäme ich immer noch 48€ netto.So sehe ich das.
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Guten Morgen,
nur als Anmerkung oder sehe ich es falsch. Wenn Sie vom AG vermögenswirksame Leistungen in Höhe von ca. 23 Euro erhalten, wird das Brutto erhöht und somit auch sehr geringfügig die gesetzliche Rente, da die Rentenversicherung sich auf das Brutto bezieht. Somit müsste die Differenz dadurch etwas höher sein im Vergleich zur bAV.Gruß sueppchen
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Guten Morgen,
nur als Anmerkung oder sehe ich es falsch. Wenn Sie vom AG vermögenswirksame Leistungen in Höhe von ca. 23 Euro erhalten, wird das Brutto erhöht und somit auch sehr geringfügig die gesetzliche Rente, da die Rentenversicherung sich auf das Brutto bezieht. Somit müsste die Differenz dadurch etwas höher sein im Vergleich zur bAV.Gruß sueppchen
Ja, so knapp 23 Cent (brutto).
Daumenregel: 1% vom Bruttoentgelt entspricht ungefähr der monatlichen Rentenanwartschaft (wenn man ohne Abschläge in Rente geht).