Das Wichtigste in Kürze
- Eine Betriebsrente ist eine komplett von Deiner Firma für Dich finanzierte Altersvorsorge.
- Auf die Auszahlung musst Du grundsätzlich Sozialabgaben und Steuern zahlen.
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Begriffsklärung: Was ist eine Betriebsrente?
Der Begriff Betriebsrente führt regelmäßig zu Verwirrung. Denn er wird sowohl übergreifend für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Allgemeinen als auch für eine bestimmte Variante davon genutzt.
Unter dem Begriff Betriebsrente versteht man die ursprüngliche Form der Firmenunterstützung, bei der der Arbeitgeber für Dich Vorsorge betreibt. Eine Betriebsrente ist also ein klassisch arbeitgeberfinanzierter Ansparprozess.
Gehst Du in den Ruhestand, bekommst Du aus dem angelegten Geld eine Rente ausbezahlt, ohne jemals einen Cent beigesteuert zu haben. Diese Form der betrieblichen Vorsorge gibt es heutzutage nur noch selten – und wenn, dann meist nur bei sehr großen Unternehmen.
Bietet Dir Dein Chef oder die Personalabteilung eine solche Option an, kannst Du ohne Risiko mitmachen. Du kannst zwar nicht über die Art der Anlage entscheiden, aber da Du selbst kein Geld einzahlst, hat eine solche Betriebsrente für Dich nur Vorteile.
Wie funktioniert eine Betriebsrente?
In der Praxis greifen Firmen meist auf eine von fünf gängigen Varianten zurück, um die Betriebsrente zu organisieren. Diese können in zwei Kategorien unterteilt werden.
Zu den unternehmenseigenen und unternehmensnahen Lösungen gehören die Direktzusage und die Unterstützungskasse. Dabei legt das Unternehmen Geld zurück und bezahlt die Betriebsrenten entweder selbst oder über eine eigens gegründete, von ihm getragene Einrichtung, die Unterstützungskasse.
Als externe, versicherungsförmige Lösungen werden die Abwicklung über eine Pensionskasse, eine Pensionsfonds oder mittels einer Direktversicherung bezeichnet.
Diese fünf Varianten gibt es auch bei der Entgeltumwandlung. Das ist die heutzutage deutlich gängigere Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei wandelst Du einen Teil Deines Bruttoeinkommens in Vorsorgebeiträge um und erhältst zusätzlich einen Zuschuss von Deiner Firma.
Wie die Entgeltumwandlung konkret funktioniert und in welchen Fällen sie sich für Dich lohnt, liest Du in unserem Ratgeber zur Entgeltumwandlung.
Wie viel Sozialabgaben zahlst Du auf Deine Betriebsrente?
Wie hoch Deine Betriebsrente brutto ausfällt, hängt hauptsächlich von der Höhe der Beiträge, der Laufzeit, der Rendite und den Kosten für das Anlegen ab. Wie viel vom Brutto am Ende netto auf Deinem Konto landet, ist darüber hinaus abhängig von Sozialabgaben und Steuern. Beides wird grundsätzlich auf Deine Betriebsrente fällig.
Bist Du im Ruhestand in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, musst Du auf Deine Betriebsrente den vollen Krankenkassenbeitrag und die Abgaben zur Pflegeversicherung zahlen. In diesem Jahr beträgt der Krankenkassenbeitrag inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag 17,5 Prozent und der Pflegeversicherungsbeitrag für kinderlose Rentner 4,2 Prozent.
Welche Freibeträge gelten für die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Betriebsrente?
Für die Krankenkassenbeiträge gibt es einen Freibetrag in Höhe von 197,75 Euro im Monat. Bekommst Du weniger Betriebsrente, fallen für Dich keine Krankenversicherungsbeiträge auf diese Auszahlungen an. Liegt Deine Betriebsrente über diesem Wert, zahlst Du Krankenversicherungsbeiträge nur auf die Differenz zum Freibetrag.
Bei der Pflegeversicherung ist auch der Wert 197,75 Euro relevant. In diesem Fall ist es allerdings eine Freigrenze. Das bedeutet: Liegt Deine Betriebsrente darunter, zahlst Du keine Pflegeversicherungsbeiträge. Liegen Deine monatlichen Auszahlungen darüber, zahlst Du, im Gegensatz zur Krankenversicherung, Pflegeversicherungsbeiträge auf die komplette Betriebsrente.
Welche Abgaben zahlst Du bei Einmalauszahlung der Betriebsrente?
Lässt Du Dir Deine Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen, gibt es bei den Sozialabgaben eine Entlastung. Anstatt direkt Beiträge auf das gesamte Kapital zu zahlen, wird Deine Auszahlung fiktiv auf zehn Jahre gestreckt (§ 229 SGB 5). Dadurch fallen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge monatlich an. Für die Berechnung gelten dann der Freibetrag und die Freigrenze von 197,75 Euro.
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Wie versteuerst Du Deine Betriebsrente?
Deine Betriebsrente zählt im Ruhestand zu Deinem Einkommen. Dementsprechend musst Du sie grundsätzlich versteuern – allerdings nur teilweise. Wie hoch der Anteil der Rente ist, die Du versteuern musst, ist vom Jahr Deines Renteneintritts abhängig.
Ähnlich wie beim steuerfreien Anteil der gesetzlichen Rente, gibt es auch bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten in Form von Direktzusagen oder Unterstützungskassen eine Steuerentlastung. Denn das Geld, das Du im Ruhestand bekommst, wird wie nachträglich gezahlter Arbeitslohn betrachtet.
Die Steuerentlastung funktioniert über einen steuerfreien Versorgungsfreibetrag. Das ist ein individueller Festbetrag in Euro. Im Jahr 2026 liegt er bei 12,8 Prozent der Betriebsrente. 2026 darf dieser Wert maximal 960 Euro betragen. Anschließend wird noch der jährliche Zuschlag addiert, im Jahr 2026 beträgt dieser 288 Euro. Das Ergebnis ist Dein persönlicher Versorgungsfreibetrag. Er bleibt für Deinen gesamten Ruhestand gleich.
Beispiel: Hermann bekommt von seinem ehemaligen Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2026 eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente in Höhe von 500 Euro im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das 6.000 Euro. Sein Versorgungsfreibetrag berechnet sich wie folgt:
6.000 Euro x 12,8 Prozent = 768 Euro. Dazu werden die 288 Euro Zuschuss addiert. Das ergibt 1.056 Euro. Von seiner Betriebsrente muss Hermann dementsprechend nur 6.000 Euro – 1.056 Euro = 4.944 Euro versteuern.
Erhältst Du Deine Betriebsrente erstmalig ab 2058, musst Du die Auszahlungen zu 100 Prozent versteuern. Bis dahin sinkt der der Versorgungsfreibetrag Jahr für Jahr um 0,4 Prozent.
Wie viel Steuern Du letztlich auf den steuerpflichtigen Anteil Deiner Betriebsrente zahlst, ist von der Höhe Deines Gesamteinkommens abhängig.
Wann zahlst Du keine Steuern auf Deine Betriebsrente?
Liegt Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen inklusive Betriebsrente unter dem Freibetrag für die Einkommenssteuer – in diesem Jahr 12.348 Euro – zahlst Du überhaupt keine Steuern.
Tipp: Bekommst Du aus Deiner Betriebsrente eine einmalige Kapitalauszahlung, leg den Termin der Auszahlung auf den 1. Januar des ersten Jahres nach Deinem gesetzlichen Rentenbeginn. Da Dein Einkommen im Ruhestand in der Regel geringer ist, zahlst Du so weniger Steuern auf Deine Betriebsrente.
Was gilt für vor 2005 abgeschlossene Betriebsrenten?
Hat Deine Firma vor 2005 begonnen, Geld für Deine Betriebsrente einzuzahlen, gilt unter Umständen eine andere Regelung. Je nachdem, welche steuerliche Variante die Firma genutzt hat und welcher Durchführungsweg gewählt wurde.
Vor allem bei Direktversicherungen und bei Pensionskassen war es gängig, schon bei der Einzahlung Steuern zu zahlen. Solche Verträge sind in der Auszahlphase steuerlich begünstigt oder sogar steuerfrei. Die Voraussetzung dafür ist, dass Du Dir das Guthaben bei Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lässt.
Alle Details dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Auszahlung von Direktversicherungen.
Was passiert mit Deiner Betriebsrente beim Jobwechsel?
Verlässt Du Deine Firma, stoppt Dein Arbeitgeber die Einzahlungen in Deine Betriebsrente. In der Regel kannst Du das Guthaben nicht ausgezahlt bekommen. Die Anwartschaft auf die spätere Betriebsrente bleibt aber bestehen. Ausgezahlt bekommst Du das Geld oder die Rente dann im Ruhestand.
Voraussetzung dafür ist, dass der Anspruch unverfallbar ist. Das ist heutzutage der Fall, wenn Du länger als drei Jahre im Unternehmen warst und mindestens 21 Jahre alt bist (§ 1b BetrAVG). Ältere Regelungen können allerdings längere Fristen beinhalten.
Diese Vorgaben für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten sind anders als bei der Entgeltumwandlung. Dort ist der Anspruch praktisch ab dem Start der Vorsorge unverfallbar. Denn das eingezahlt Geld kommt zum Großteil von Dir als Arbeitnehmer.
Welche Optionen Du beim Jobwechsel hast, wenn Du selbst aus Deinem Gehalt für die Rente sparst, erklären wir Dir im Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge.
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