Überbau durch Sichtschutz

  • unser Nachbar hat einen Sichtschutz im Abstand von 42 cm vor unseren 2 Parterrefenster trotz unseres Widerspruchs errichtet. Meine Küche erhält jetzt Tageslicht von ca. 20 cm im oberen Bereich. Die Fenster gehen zur Giebelwand des Nachbarhauses und teilweise zum Hof und genießen Bestandsschutz. Nachdem der Nachbar im vorigen Jahr einen Pool mit Terrasse ca. 15 m von unserem Haus entfernt errichtet hat, stören die Fenster. Wir wohnen seit 34 Jahren friedlich nebeneinander. Nun sollten wir die Fenster zumauern oder Sichtschutzverglasen. Das habe wir abgelehnt, ihm war ja bekannt, dass wir die Fenster haben, insgesamt 5, auch in der oberen Etage. Da der Sichtschutz so dicht steht und uns laut Hausunterlagen ein Streifen auf dem Hofbereich gehört, forderten wir die Unterlagen vom Liegenschaftskataster mit Aufmassung an. Der Streifen ist im Hofbereich 80 cm breit auf die gesamte Hauslänge. Der Nachbar wurde informiert, dass er außerdem die Grundstücksgrenze nicht eingehalten habe, aber er ignoriert das. Bei Messungen haben wir nun festgestellt, dass alle Bauwerke, die der Nachbar im Laufe der Zeit auf der Grenze errichtet hat, diese nicht einhalten, er immer überbaut hat. Wir haben daraufhin Anzeige beim Bauamt erstattet. Zusätzlich erfolgte die Beantragung eines Schlichtungstermins, dieser wurde wegen der Coronaeinschränkungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Einer der Grenzsteine liegt im Bereich des Hoftores des Nachbarn, dieser wurde bei der Hofsanierung freigelegt und ungesichert mit Pflaster verschlossen. Zusätzlich steht noch ein Zaun zwischen unserem Wäscheplatz rückwärtig und dem Hof, der uns den Zugang zu diesem Abschnitt versperrt. Wir haben eigentlich alles getan, was möglich ist, trotzdem steht der Sichtschutz weiterhin auf unserem Grundstück. Die Nerven liegen blank, der Rechtsanwalt wird erst nach der Schlichtung tätig. Hat jemand eine Idee, Briefe werden ignoriert, Gespräche sind nicht mehr möglich und wir wurden schon vom Sohn der Nachbarn bedroht. Wir sind Rentner 64 Jahre alt und wollten eigentlich nur unsere Ruhe, wir nerven nicht, haben nicht so oft Besuch und mischen uns nicht ein.

  • Hallo.


    Das klingt arg.


    Ich kann nur raten, die Nerven zu bewahren, jegliche Drohung zur Anzeige zu bringen, selbst alles zu vermeiden, was als Provokation interpretiert werden kann und den Verfahren ihren Lauf zu lassen.


    Vielleicht hat noch jemand Ideen.

  • Ich würde nach dem Motto handeln,daß der Klügere nachgibt und von dort wegziehen.


    Das Geld,welches dieses Verfahren noch kosten könnte,ist zum Fenster rausgeworfen,das Verfahren selbst ist geeignet,Euch den letzten Nerv zu rauben.


    Denkt doch mal objektiv:Ihr seid die ungeduldigen Pedanten und Euer Nachbar der brachiale Egozentriker.Es ist egal,wer "im Recht" ist,denn Ihr habt schon einen Gutteil Eures Seelenfriedens ruiniert (bekommen).


    Wollt Ihr Ihr alles opfern??

  • Danke für die Antworten, aber Wegzug ist keine Option für uns, wir lassen uns doch nicht von solchen arroganten Leuten aus unserem Paradies vertreiben, wir haben viel Zeit und Liebe investiert, wenn wir nicht wollen, müssen wir denen auch nicht begegnen, außer zufällig draußen. Grundstücksgrenzen sind festgeschrieben, da hat sich jeder dran zu halten, auch wenn es ihm nicht gefällt. Die Grundstücke sind nun mal so aufgeteilt seit 1898, nicht 1989, nein seit 130 Jahren. Wer immerzu an der Grenze baut, hat sich kundig zu machen, ggf. mit einem Vermesser. Wir leben schließlich nicht in einem rechtsfreien Raum, wo jeder machen kann, was er will. Auf seinem Grundstück vielleicht, aber nicht auf fremdem Eigentum. Wegen solcher Sachen sind im Mittelalter böse Kriege geführt worden und der Grenzverletzer hatte mit schweren Strafen zu rechnen.

  • Außerdem sind wir nicht die Pedanten, sondern die Nachbarin, die jedes Blatt zählt, das in ihren Garten fällt und uns kleine Steinchen aufs Fensterbrett legt, die angeblich vom Dach fallen.

  • Danke für die Antworten, aber Wegzug ist keine Option für uns, wir lassen uns doch nicht von solchen arroganten Leuten aus unserem Paradies vertreiben, wir haben viel Zeit und Liebe investiert, wenn wir nicht wollen, müssen wir denen auch nicht begegnen, außer zufällig draußen. Grundstücksgrenzen sind festgeschrieben, da hat sich jeder dran zu halten, auch wenn es ihm nicht gefällt. Die Grundstücke sind nun mal so aufgeteilt seit 1898, nicht 1989, nein seit 130 Jahren. Wer immerzu an der Grenze baut, hat sich kundig zu machen, ggf. mit einem Vermesser. Wir leben schließlich nicht in einem rechtsfreien Raum, wo jeder machen kann, was er will. Auf seinem Grundstück vielleicht, aber nicht auf fremdem Eigentum. Wegen solcher Sachen sind im Mittelalter böse Kriege geführt worden und der Grenzverletzer hatte mit schweren Strafen zu rechnen.

    Ich würde mir das nicht vom Nachbarn gefallen lassen und mein Recht mit Anwalt auch ggf. vor Gericht einfordern. Ihr seid im Recht und der Nachbar muss somit Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, denn ihr werdet den Prozess gewinnen! Schont eure Nerven dabei, denn ansonsten würde sich der Nachbar noch freuen, wenn ihr dabei gesundheitlich noch Schaden nehmt.

  • Hallo und danke für die aufmunternden Worte, ich sehe das auch so, erst kommt der Vermesser, ein Anwalt ist informiert und wird tätig, wenn die erfolglose Schlichtung (in S-A Bedingung) erledigt ist. Der Sichtschutz ist nur die Spitze des Eisbergs, der Mann hat seit Jahren überbaut, wie wir erst jetzt festgestellt haben, ohne sich über die Grenze zu informieren, da kann man schon von Vorsatz ausgehen und da gibt es keine Verjährung. Ich sehe das jetzt nach der Kenntnis der Rechtslage inzwischen etwas entspannter, obwohl es immer noch nervig, weil eigentlich unnötig ist. Es gibt 4 Messungen in verschiedenen Jahrzehnten, es ist nie etwas übertragen oder verkauft worden, was soll’s, ich werde berichten, wie es weitergegangen ist.

  • Danke, Schlichtung heute erfolgreich gescheitert, jetzt die Vermessung und dann die Klärung gerichtlich, die Gegenseite hat keine Argumente, keine Nachweise, nichts. Das lässt hoffen.

  • Danke, Schlichtung heute erfolgreich gescheitert, jetzt die Vermessung und dann die Klärung gerichtlich, die Gegenseite hat keine Argumente, keine Nachweise, nichts. Das lässt hoffen.

    Die Vermessung kann ergeben, dass dein Nachbar heimlich Grenzsteine versetzt hat zu seinem Gunsten; das ist strafbar. Dann solltest du zusätzlich deswegen Anzeige gegen ihn oder Unbekannt erstatten, denn er wird bestimmt leugnen, dass er dafür schuldig ist. Mit einer diesbezüglichen Anzeige kannst du ihm zeigen, dass mit dir nicht zu Spaßen ist.

  • Er hat bei der Hofsanierung den Grenzstein gefunden und dann zugepflastert, das wissen wir, das wurde ihm auch bei der Schlichtung mitgeteilt, dass wir das wissen, hat er große Augen bekommen, das werden wir beim Grenztermin mit dem Vermesser auch nochmal thematisieren, das Liegenschaftsamt hat bei uns in diesem Fall die Hoheit. Ich hoffe nur, dass es nun nicht mehr so lang bis zum Termin ist.

  • Hallo,


    ich bin Vermesser. Jahrzehntelangen Überbau muss man dulden, hat aber Ansprch auf eine Überbaurente. Neu errichteten Überbau, dem man schriftlich widersprochen hat, muss rückgebaut werden. Auch bei einer Bebauung auf der Grenze gibt es Regeln für die Höhe. Schaut mal in die Bauverordnung eures Bundeslandes.


    Holt einfacht einen Vermessungstrupp vom Katasteramt und lasst eine Grenzfeststellung und das Maß des Überbaus festsrellen. Die Kollegen finden auch die Untervermarkungen, das sind Flaschen oder Plastikpflöcke, die unter den Steinen sitzen. Dann verlangt ihr für die alten Überbauten eine Überbaurente und enen Rückbau für den neuen Überbau und falls der Nachbar dem nicht nachkommt, ab zum Gericht.


    Ich kann ja verstehen, dass der Nachbar Sichtschutz am Pool will. Aber wenn der Pool 15 m vom Haus entfernt ist, besteht doch sicherlich reichlich Platz für einen Sichtschutz, der Euch nicht das ganze Tageslicht nimmt. Unfassbar, was sich manche Leute erlauben. Vielleicht ist die Akzeptanz einen Sichtschutz näher am Pool eine Verhandlungsbasis?

  • Erstmal vielen Dank für die fachkundige Antwort, es ist alles in die Wege geleitet mit der Grenzfeststellung, aber das dauert halt. Am Pool Sichtschutz ist möglich, auch unser Vorschlag gewesen, aber die Strategie ist, uns die komplette Sicht auf das Grundstück zu nehmen. Ich werde berichten, wie es sich entwickelt hat. Auf eine Klage wird es hinauslaufen.