Es geht um den Einbau einer neuen Etagenheizung in einem Mehrfamilienhaus in Sachsen-Anhalt.
Basis: Es hängen zwei Etagenheizungen an einem Kamin. Beide Heizungen sind über 20 Jahre alt und erneuerungsbedürftig. Die beiden Wohnungen gehören unterschiedlichen Besitzern, eine davon mir. Die Etagenheizung ist Sondereigentum jeden Besitzers, der Kamin Gemeinschaftseigentum aller Besitzer.
Der andere Besitzer will seine technisch überholte und mehr Gas verbrauchende Gasetagenheizung durch eine neue Gasetagenheizung ersetzen. Das ist einfach zu bewerkstelligen, weil der Kamin und alle anderen Voraussetzungen passen. Gasthermen sind in der Anschaffung günstiger als modernere Brennwertthermen. Letzter will ich in meiner Wohnung einbauen lassen, da sie ca. 25% Gas und damit Kosten und entsprechend CO2 einspart und möglicherweise auch noch Fördermittel erhält. Dafür müsste aber der Kamin geändert werden. An einem Kamin können nur zwei Etagenheizungen vom gleichen Typ hängen, zwei Gasthermen oder zwei Brennwertthermen. Der andere Besitzer will seine Therme in Kürze ersetzen, womit ich bei einer späteren Erneuerung gezwungen wäre, auch wieder eine altmodische Gastherme einbauen zu lassen und mein Mieter die höheren Gaskosten bezahlen müsste.
Der Schornsteinfeger meinte, dass der andere Besitzer im Recht ist und ich kaum eine Chance habe gegen seine Entscheidung vorzugehen. Mir kommt das unlogisch vor im Zusammenhang mit Umweltschutz und einem Eingriff in mein Privateigentum.
Wer kennt sich mit dieser Situation aus und kann mir einen Tipp geben.