Etagenheizungen an einem Kamin

  • Es geht um den Einbau einer neuen Etagenheizung in einem Mehrfamilienhaus in Sachsen-Anhalt.

    Basis: Es hängen zwei Etagenheizungen an einem Kamin. Beide Heizungen sind über 20 Jahre alt und erneuerungsbedürftig. Die beiden Wohnungen gehören unterschiedlichen Besitzern, eine davon mir. Die Etagenheizung ist Sondereigentum jeden Besitzers, der Kamin Gemeinschaftseigentum aller Besitzer.


    Der andere Besitzer will seine technisch überholte und mehr Gas verbrauchende Gasetagenheizung durch eine neue Gasetagenheizung ersetzen. Das ist einfach zu bewerkstelligen, weil der Kamin und alle anderen Voraussetzungen passen. Gasthermen sind in der Anschaffung günstiger als modernere Brennwertthermen. Letzter will ich in meiner Wohnung einbauen lassen, da sie ca. 25% Gas und damit Kosten und entsprechend CO2 einspart und möglicherweise auch noch Fördermittel erhält. Dafür müsste aber der Kamin geändert werden. An einem Kamin können nur zwei Etagenheizungen vom gleichen Typ hängen, zwei Gasthermen oder zwei Brennwertthermen. Der andere Besitzer will seine Therme in Kürze ersetzen, womit ich bei einer späteren Erneuerung gezwungen wäre, auch wieder eine altmodische Gastherme einbauen zu lassen und mein Mieter die höheren Gaskosten bezahlen müsste.


    Der Schornsteinfeger meinte, dass der andere Besitzer im Recht ist und ich kaum eine Chance habe gegen seine Entscheidung vorzugehen. Mir kommt das unlogisch vor im Zusammenhang mit Umweltschutz und einem Eingriff in mein Privateigentum.


    Wer kennt sich mit dieser Situation aus und kann mir einen Tipp geben.

  • Guten Tag,

    wie ist das bei Ihnen ausgegangen?

    Bei uns hängen 3 Thermen an einem Kamin. Meine Heizung ist defekt und muss erneuert werden. Ich würde mir gerne eine Brennwerttherme einbauen lassen, aber dazu müssten die anderen 2 Eigentümer dies auch tun. Diese sind aber nicht bereit dazu. Muss ich mir jetzt eine alte Heizwerttherme einbauen lassen?

    Gruß

    Markus

  • Hallo Markus,


    vermute ich richtig, es geht um eine WEG, wo die einzelne Heizung im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungsbesitzers und der Schornstein im Gemeinschaftseigentum ist? Die Frage ist also vorrangig nach WEG- Recht zu lösen, wobei der Schornsteinfeger die technischen Randbedingungen vorgibt.


    Sie müssten sich also die Zustimmung der anderen Eigentümer zu dieser Nutzungsänderung des Gemeinschaftseigentums durch einen Beschluss einholen. Ob der nun einstimmig oder als privilegiertes Vorhaben nur mit Mehrheit erforderlich ist, wäre zu prüfen.


    Gruß Pumphut

  • nein, Heizwertthermen mit Gebläse sind verboten. Ich muss auf Brennwert umsteigen. Geht aber nur, wenn die anderen dies auch tun. Bisher ist noch keine Entscheidung der anderen gefallen. Sollte die anderen nicht mitziehen muss ich wohl auf Infrarotheizungen umsteigen. Blöd, dann kann die Fußbodenheizung nicht mehr genutzt werden.

  • [Darf man Heizwertthermen überhaupt noch neu einbauen?]

    nein, Heizwertthermen mit Gebläse sind verboten. Ich muss auf Brennwert umsteigen. Geht aber nur, wenn die anderen dies auch tun.

    Sofern das Abgas durch den gemeinsamen Kaminzug geleitet werden soll. Das ist aber technisch nicht die einzige Möglichkeit. Man kann das Abgas auch durch die Außenwand führen.

    Bisher ist noch keine Entscheidung der anderen gefallen. Sollten die anderen nicht mitziehen, muss ich wohl auf Infrarotheizungen umsteigen.

    Oder halt das Abgasrohr durch die Außenwand führen.

  • [Darf man Heizwertthermen überhaupt noch neu einbauen?]

    Sofern das Abgas durch den gemeinsamen Kaminzug geleitet werden soll. Das ist aber technisch nicht die einzige Möglichkeit. Man kann das Abgas auch durch die Außenwand führen.

    Oder halt das Abgasrohr durch die Außenwand führen.

    Da wird sich der Mieter drüber aber freuen. Vorsichtshalber mal den Schornsteinfeger fragen, ob sowas überhaupt zulässig ist.

  • Da wird sich der Mieter drüber aber freuen. Vorsichtshalber mal den Schornsteinfeger fragen, ob sowas überhaupt zulässig ist.

    macrib ist offensichtlich Eigentümer einer Eigentumswohnung. Mieter werden da wohl eher nicht gefragt, aber die Eigentümergemeinschaft dürfte mit im Spiel sein. Auch den Schornsteinfeger dürfte man fragen müssen, der dürfte aber eher nichts gegen den Plan haben.


    Vielleicht legt macrib ja nochmal nach.

  • Ein neuer Niedertemperaturkessel darf nach wie vor installiert werden. Unter "Heizwertthermen mit Gebläse" kann ich mir nichts vorstellen. Wie lange das nach der Sommerpause des Bundestages noch gelten wird, ist eine andere Frage. Und noch eine andere Frage ist, ob es sinnvoll ist, da Brennwert schon die bessere Technik ist und jedenfalls vor ein paar Jahren durch die Förderung auch nur wenig teurer kam. Niedertemperaturkessel sind eigentlich nur noch als Zentralheizung für größere Mehrfamilienhäuser sinnvoll.


    Brennwert- und Niedertemperaturkessel können nicht am selben Abgasrohr angeschlossen, daran führt kein Weg vorbei. Für Brennwert muss ein säurefester Kunststoffeinsatz eingezogen werden, für den aber die Abgastemperaturen des Niedertemperaturkessels zu hoch sind. So etwas, wie Achim Weiss vorgeschlagen hat, geht im Prinzip, hängt aber vor allem davon ab, wo die Wohnung im Haus gelegen ist. In der obersten Etage dürfte es leicht sein, einfach ein neues Rohr durch das Dach zu legen, im Erdgeschoss wird es schwieriger. Wir hatten es überlegt, um das bisherige Abgasrohr für einen Holzofen nutzen zu können, dann aber verworfen, da unverhältnismäßig teuer und bei Führung an der Außenwand auch noch beknackt aussehend. Der Schornsteinfeger interessiert sich nur für zweierlei, zum einen, dass der Abzug der Abgase gewährleistet ist und zum anderen, dass das Material des Rohres für das saure Kondensat der Brennwerttherme geeignet ist. Ich glaube, da wären die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und die Kosten die größeren Probleme.

  • also eine eigenes Abgasrohr geht auf Grund der Lage der Wohnung nicht, liegt im EG. Die Außenwand befindet sich am Schlafzimmer. Die Abgasführung geht nur durch den vorhanden Kamin, dieser müsste saniert werden. Dann müssten aber alle noch befindlichen Thermen auf Brennwert umgestellt werden.

  • Ein eigenes Abgasrohr geht auf Grund der Lage der Wohnung nicht, liegt im EG. Die Außenwand befindet sich am Schlafzimmer. Die Abgasführung geht nur durch den vorhanden Kamin, dieser müsste saniert werden. Dann müssten aber alle noch befindlichen Thermen auf Brennwert umgestellt werden.

    Du hast am 17. Mai 2023 (also vor 2 Monaten) berichtet, daß Deine Heizung kaputt sei. Aktuell ist Sommer, da braucht man keine Heizung. Der Ausfall des Brauchwassers läßt sich irgendwie kompensieren. Für den Herbst und den Winter brauchst Du aber eine Lösung. Die mußt Du allerdings vor Ort finden und nicht hier im Forum. Eine Diskussion über das, was Deines Erachtens alles nicht geht, bringt Dich nicht weiter.