Ich habe ein Festgeldkonto bei der Leaseplanbank in den Niederlanden, die keine Quellensteuer erhebt.
Muss ich bei der E.-steuer auch ein KAP-Formblatt ausfüllen, wenn die Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrages liegen, diesen also nicht übersteigen?
Vielen Dank im Voraus.