ja klar doch. Gehe wie folg vor:
erst muss du prüfen ob die Widerrufsbelehrungen wirklich fehlerhaft sind, das sind die jedoch wohl immer bei der Targo gewesen. Genaues zu Widerrufsbelehrung kannst du im Internet finden.
Ist das der Fall widerrufe die Verträge und bitte um eine Neuberechnung ohne RSV.
Zusätzlich bitte die Bank die Netto Darlehensumme mit den damalligen marktüblichen Zinsen zu verzinsen und um die Zahlung der dir entgangener Zinsen.
Bekommst du ein ablehnendes Schreiben der Bank musst du dich höchstwahrscheinlich an einen Rechtsanwalt wenden. Auch ohne Rechtsschutzversicherung geht man hier kein Risiko ein.
Restschuldversicherung zurückfordern
- Neu_hier
- Erledigt
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Danke für die super antwort.das werde ich auf jeden Fall so versuchen.wenn die Bank sich nicht meldet,kann ich dann auch einen Ombudsmann einschalten? Weil ich habe ja keine Ahnung ob es sich finanziell wirklich lohnt.hast du vielleicht noch ein Urteil für mich was ich mit reinschreiben kann?Das sieht immer besser aus .vielen lieben dank.
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BGH v. 18.01.2011 - XI ZR 356/09.
Mit Ombudsmann kannst ja versuchen, ob es was bringt weiss ich nicht.
Gruß -
Ich steig hier nicht durch...boah! ;o(
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Ohje..Arme targobank. Die nächste Welle bahnt sich an.
Bin ich mal gespannt was bei rauskommt. -
Ohje..Arme targobank. Die nächste Welle bahnt sich an.
Bin ich mal gespannt was bei rauskommt.
jawohl.. von hier, kommt noch 6-fache aufstockung.. -
Also sind wir nicht allein mit der Aufstockung .also ich versuch das echt die tage,mache mal nen schreiben an die targobank fertig und wenn die nicht reagieren ab zum Ombudsmann. Ich lass mich überraschen. Schon wieder Anwalt muss ja nicht unbedingt sein.Wenn nix bei rauskommt ist es ja immer noch ne option.
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Wir werden alle noch reich
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Sony6
Du gibst den netto Darlehenbetrag + die Bearbeitungsgebühren (weil du die schon zurückgefordert hast) aber ohne RSV, wenn deine Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß belehrt.
Dann die Zinsen, halt niedrigeren als die Bank dir die berechnet hat, weil das marktübliche von damalls sein müssten.
Wie hoch die sein sollten, kann ich dir leider nicht sagen, müsstest du eventuell beim RA anfragen.
Das Ergebniss ist deine Forderung gegenüber der Bank + noch Zinsen.
Hoffe du verstehst es??? -
Ich lese hier gespannt mit und verstehe irgendwie auch nur Bahnhof (vielleicht liegt es an meiner Haarfarbe.... )
Egal welcher Betrag am Ende unterm Strich steht, hauptsache es gibt was zurück.Aufgrund des derzeitigen Chaos bei den Banken ist es nächstes Jahr noch früh genug, hierfür tätig zu werden. Sonst hätte ich noch mehr Frustpotential, weil es ewig dauert. Mir reicht die Aktion BG bis jetzt erst einmal
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hallo zusammen,
wie seht es aus mit Verträgen aus 2004, sind die verjährt? -
falls Du eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung hast: N E I N
das Schlimmste, was man Dir vorhalten könnte, ist, dass Dein Widerrufsrecht verwirkt ist.....
---> nehmen wir das aber mal nicht an: Prüfe also Deine Widerrufsbelehrung
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Hab ich richtig verstanden, dass der Restschuldversicherungskram `NICHT zum Jahresende verjährt??
Hätte da was aus dem Jahre 2011....
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Hab ich richtig verstanden, dass der Restschuldversicherungskram `NICHT zum Jahresende verjährt??
Hätte da was aus dem Jahre 2011....
jupp -
juppSuper, dann muss ich im neuen Jahr wieder aufmerksam mitlesen, wie man was am besteen schreibt etc
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Aber wirklich verstehen, wie ich das selbst prüfen kann, tue ich noch nicht...und hab grad irgendwo gelesen, es könnte einem dann die komplette Kündigung des kredites drohen....bin mir da jetzt unsicher.....vlt nur bei den beiden abgeschlossenen....und den laufenden nicht ???!!
Glaub nach dem ganzen BG und Zinsen- Kram brauch der Kopf eine Bank- Pause
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KANN alles
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Hallo ihr Lieben. So wie ich es verstanden habe, widerruft man den gesamten Kredit. Man sollte daher entweder den Kredit bereits abgezahlt haben, oder einen neuen Kredit zur Ablöse des alten bereit haben, oder den Kredit dann auch vollständig auslösen können. Bitte berichtigt mich, wenn ich es falsch verstanden habe....
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Hallo ihr Lieben. So wie ich es verstanden habe, widerruft man den gesamten Kredit. Man sollte daher entweder den Kredit bereits abgezahlt haben, oder einen neuen Kredit zur Ablöse des alten bereit haben, oder den Kredit dann auch vollständig auslösen können. Bitte berichtigt mich, wenn ich es falsch verstanden habe....
So sehe ich das auch. Im besten Fall ist der Kredit bereits abgezahlt/abgelöst.