Mein Jahresverbrauch ist in etwa auch so - zu den rund 300 die du zu viel bezahlt hast, musst du noch die rund 300 dazurechnen, die du fürs nächste halbe Jahr beim neuen Versorger mehr zahlen musst. Statt 1400 bis 1500 pro Jahr kannst du jetzt 2000 aufwärts berappen. Der Folgeschaden ist denke ich durch deren Vertragswerk abgedeckt, der schon entstandene m.E. nicht. Doch auch der Folgeschaden ist sehr unangenehm.
Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?
- Strohtkoetter
- Erledigt
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Soeben kam con Check24 folgendes per Mail, ganz großzügig bieten sie mir hier 20 Euro an, sollte ich noch einmal über Check24 wechseln, lächerlich, die können sich die 20 Euro sonst wo hinschieben.
Mail Check24:
vielen Dank für Ihr Feedback an CHECK24.
Wir bedauern die kurzfristige Kündigung zum 01.10.2021.
Die Deutsche Energiepool hat uns nach Rücksprache versichert, dass Sie nach Vertragsende eine Schlussrechnung basierend auf ihrem tatsächlichen Verbrauch erhalten. Hier werden Ihnen zu viel gezahlte Abschläge erstattet. Gerne können Sie einen neuen Wechsel über CHECK24 erstellen.
Um die besten Voraussetzungen für Ihren Wechsel zu schaffen, müssen Sie sicherstellen, dass ein Kündigungsdatum bei Abschluss hinterlegt werden kann und ein untermonatiger Wechsel seitens des Anbieters angeboten wird.
Bitte geben Sie dann bei Antragsstellung an, dass Sie selbst kündigen, bzw. gekündigt haben und geben anschließend als Kündigungsdatum den 01.10.2021 und als aktuellen Versorger „DEP Deutsche Energiepool GmbH“ an.
Ich bitte Sie zu beachten, dass wir bedauerlicherweise auf die Handhabe der Versorger keinen Einfluss haben. Zusätzlich haben wir keinen Einfluss auf die Entscheidung der Versorger, ob Sie als Kunde in die Versorgung genommen werden.
Da uns die Kundenzufriedenheit sehr wichtig ist und auch für uns der Vorfall mit Deutsche Energiepool unvorhersehbar war, kann ich Sie gerne, wenn Sie nochmals über uns wechseln, für eine 20 € Gutschrift zum nächsten Wechsel vormerken.
Gerne unterstützen wir Sie auch telefonisch unter 089 24 24 11 66, bei Ihrem Wechsel und bei noch offenen Fragen.
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Soeben kam con Check24 folgendes per Mail, ganz großzügig bieten sie mir hier 20 Euro an, sollte ich noch einmal über Check24 wechseln, lächerlich, die können sich die 20 Euro sonst wo hinschieben.
Mail Check24:
vielen Dank für Ihr Feedback an CHECK24.
Wir bedauern die kurzfristige Kündigung zum 01.10.2021.
Die Deutsche Energiepool hat uns nach Rücksprache versichert, dass Sie nach Vertragsende eine Schlussrechnung basierend auf ihrem tatsächlichen Verbrauch erhalten. Hier werden Ihnen zu viel gezahlte Abschläge erstattet. Gerne können Sie einen neuen Wechsel über CHECK24 erstellen.
Um die besten Voraussetzungen für Ihren Wechsel zu schaffen, müssen Sie sicherstellen, dass ein Kündigungsdatum bei Abschluss hinterlegt werden kann und ein untermonatiger Wechsel seitens des Anbieters angeboten wird.
Bitte geben Sie dann bei Antragsstellung an, dass Sie selbst kündigen, bzw. gekündigt haben und geben anschließend als Kündigungsdatum den 01.10.2021 und als aktuellen Versorger „DEP Deutsche Energiepool GmbH“ an.
Ich bitte Sie zu beachten, dass wir bedauerlicherweise auf die Handhabe der Versorger keinen Einfluss haben. Zusätzlich haben wir keinen Einfluss auf die Entscheidung der Versorger, ob Sie als Kunde in die Versorgung genommen werden.
Da uns die Kundenzufriedenheit sehr wichtig ist und auch für uns der Vorfall mit Deutsche Energiepool unvorhersehbar war, kann ich Sie gerne, wenn Sie nochmals über uns wechseln, für eine 20 € Gutschrift zum nächsten Wechsel vormerken.
Gerne unterstützen wir Sie auch telefonisch unter 089 24 24 11 66, bei Ihrem Wechsel und bei noch offenen Fragen.
Oha 20 Euro haben die mir nicht angeboten
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Oha 20 Euro haben die mir nicht angeboten
Mir auch nicht! Die "wir bedauern...blabla" - Mail von check24 habe ich auch erhalten
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Oha 20 Euro haben die mir nicht angeboten
Ich habe denen ja auch angedroht keine weiteren Abschlüsse mehr bei denen zu tätigen und vorhandene Verträge alle zu kündigen. Da ich die Kündigungen gestern direkt nach meiner Mail an Check24 bereits alle ausgesprochen hatte über das Portal von Check24, wüssten die das ich es ernst meine.
Dies waren 6 Versicherungsverträge, da geht denen einiges an Bestandsprovision verloren, zudem Abschlussprovisionen für meine jährlichen Wechsel von Strom/ Gas und alle 2 Jahre neue Mobilfunkverträge für 3 Personen.
Wenn man das bedenkt, sind die 20 Euro eine Frechheit.
Es muss denen eben im Geldbeutel weh tun, die einzige Sprache die die Sprechen.
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Hallo,
Belieferung seit 01.04.2021
Verbrauch angegeben 24000 KWh
Grundpreis 77 € / Monat
Abschlagszahlung 97€
Mein Rechtsverständnis ist jedoch ein anderes als bei manch einem hier; nicht falsch verstehen, ich ärgere mich auch. Aber über meine eigene Sorglosigkeit bei Vertragsschluss.
Zum einen sind die Portale (Check24, Verifox u.ä.) eben nur Vermittlungsportale die keine Haftung übernehmen. Dieses sollte einem schon bewusst sein, ggf. mal die AGB`s lesen. Hier also eine Haftung einzufordern ist wohl die Mühe nicht wert.
Zum anderen habe ich bei Wechsel des Anbieters im Frühjahr natürlich auf den günstigsten Anbieter geschaut. In meiner Lieferbestätigung steht z.B. "Ihr Erdgasliefervertrag ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar." Habe ich übersehen, weil nicht vernünftig gelesen. Wer ist hier schuld? Wohl ich ... habe das eben so hingenommen.
Ich meine, eine eigenständige Kündigung bei der DEP ist überflüssig, zumal diese ja erst zum 31.10.2021 lt. AGB`s durch den Kunden möglich wäre.
Abschläge ohne vorherige Mitteilung an den Versorger zurück zu holen, halte ich für mutig. Ich habe keine Rechtschutzversicherung und wäre auch nicht sicher, dass diese eintritt. Sollte es wirklich in einer Insolvenz enden, wird sich der Insolvenzverwalter sicher melden und erst mal die rückgeholten Abschläge einfordern.
Ich habe den Anbieter mit dem hier bereits zur Verfügung gestellten Schreiben angeschrieben und eine Abrechnung gefordert. Sollte diese nicht folgen, werde ich anschließend den September-Abschlag zurück holen und natürlich keinen Oktober-Abschlag mehr leisten. Weiter werde ich mich aber nicht aus dem Fenster lehnen, ist mir zu riskant.
Ebenso Anzeige wegen Betrugs erstatten ... sofern kein Beweis für einen begangenen Betrug vorliegt, wäre ich auch hier vorsichtig; kann ein Bumerang werden.
Meldungen an die Verbraucherzentalen und ähnlichen Einrichtungen sind natürlich ok. Bis jedoch hier die Mühlen mahlen, werden Monate vergehen und geholfen wird den aktuellen Verbrauchern dadurch sicher nicht.
Einzig die Aufsichtsbehörden könnten die Geschäftsführer mal genauer unter die Lupe nehmen und denen ggf. weitere Firmengründungen in dieser Branche untersagen, falls überhaupt möglich.
Gruß,
Sabine
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Kann mir bitte jemand erklären, wo der Sinn ist, eine Kündigung anzufechten und gleichzeitig eingezogene Beiträge zurückzuholen? Möchte ich den Anbieter nun behalten oder nicht?
1. Die Kündigung wird angefochten, da die Kündigungsfrist nicht mit Ihren AGB übereinstimmt. Die Kündigung von Seiten der DEP selbst wird sich wohl nicht komplett vermeiden lassen, außerdem hat mein neuer Versorger zum Lieferbeginn 18.10. bei DEP meinen Vertrag gekündigt.
2. Eingezogene Beiträge wurden zurückgeholt, um den Schaden zu begrenzen, siehe meine Berechnung.
3. Diesen Anbieter möchte ich auf keinen Fall behalten, aber er sollte sich wenigstens an seine eigenen AGB halten.
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Also wegen dem Kündigungsdatum von DEP mach ich mir keinen Kopf. Die schreiben ja in der Kündigung sogar, dass man beim neuen Anbieter den 1.10. als Lieferbeginn angeben soll...
Und außerdem kann man ja genauso wie DEP einfach an irgendeinem Tag für den nächsten Tag noch eine Kündigungsmail an DEP schicken. Das ist genauso rechtssicher wie deren Kündigung.
Wenn du über ein Portal wechselst dann tragen die ein frühester Wechsel 2.10. ....
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Lt heutiger tel Auskunft Amtsgericht Lingen/Osnabrück bisher keine Insolvenz für Fa DEP eröffnet……. Warten wir mal ab.
Sofern die Fa nicht insolvent ist, hätte man ja eine Chance das Vertragswerk anzufechten u ggfs an Geld zu kommen.
Nur bei Insolvenz wirds wohl schwer!
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Wenn du über ein Portal wechselst dann tragen die ein frühester Wechsel 2.10. ....
Hab zu Eon gewechselt und da stand frühestens 13.10. oderso. Von daher egal, da paar Tage Grundversorger nicht vermeidbar sind.
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Hallo,
Belieferung seit 01.04.2021
Verbrauch angegeben 24000 KWh
Grundpreis 77 € / Monat
Abschlagszahlung 97€
Mein Rechtsverständnis ist jedoch ein anderes als bei manch einem hier; nicht falsch verstehen, ich ärgere mich auch. Aber über meine eigene Sorglosigkeit bei Vertragsschluss.
Zum einen sind die Portale (Check24, Verifox u.ä.) eben nur Vermittlungsportale die keine Haftung übernehmen. Dieses sollte einem schon bewusst sein, ggf. mal die AGB`s lesen. Hier also eine Haftung einzufordern ist wohl die Mühe nicht wert.
Zum anderen habe ich bei Wechsel des Anbieters im Frühjahr natürlich auf den günstigsten Anbieter geschaut. In meiner Lieferbestätigung steht z.B. "Ihr Erdgasliefervertrag ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar." Habe ich übersehen, weil nicht vernünftig gelesen. Wer ist hier schuld? Wohl ich ... habe das eben so hingenommen.
Ich meine, eine eigenständige Kündigung bei der DEP ist überflüssig, zumal diese ja erst zum 31.10.2021 lt. AGB`s durch den Kunden möglich wäre.
Abschläge ohne vorherige Mitteilung an den Versorger zurück zu holen, halte ich für mutig. Ich habe keine Rechtschutzversicherung und wäre auch nicht sicher, dass diese eintritt. Sollte es wirklich in einer Insolvenz enden, wird sich der Insolvenzverwalter sicher melden und erst mal die rückgeholten Abschläge einfordern.
Ich habe den Anbieter mit dem hier bereits zur Verfügung gestellten Schreiben angeschrieben und eine Abrechnung gefordert. Sollte diese nicht folgen, werde ich anschließend den September-Abschlag zurück holen und natürlich keinen Oktober-Abschlag mehr leisten. Weiter werde ich mich aber nicht aus dem Fenster lehnen, ist mir zu riskant.
Ebenso Anzeige wegen Betrugs erstatten ... sofern kein Beweis für einen begangenen Betrug vorliegt, wäre ich auch hier vorsichtig; kann ein Bumerang werden.
Meldungen an die Verbraucherzentalen und ähnlichen Einrichtungen sind natürlich ok. Bis jedoch hier die Mühlen mahlen, werden Monate vergehen und geholfen wird den aktuellen Verbrauchern dadurch sicher nicht.
Einzig die Aufsichtsbehörden könnten die Geschäftsführer mal genauer unter die Lupe nehmen und denen ggf. weitere Firmengründungen in dieser Branche untersagen, falls überhaupt möglich.
Gruß,
Sabine
Oha - das Zitat steht bei meinen AGBs nicht - die einzige Frist die dort konkretisiert ist ist eine von 4 Wochen z.B. in Paragraf 7! Ganz allgemein steht da, dass der Vertrag jederzeit kündbar ist, wobei das jederzeit in den AGBs nur für den Kunden konkretisiert wird.
Da scheinst du was verwechselt zu haben! Du beziehst dich wahrscheinlich auf Paragraf 2 Punkt 3 deines Vertrages. Da geht es um die Bonitätsfrage des Kunden. Wenn die unklar ist und DEP fürchtet durch den Kunden nicht bezahlt zu werden, dann kann fristlos gekündigt werden.
Oha tatsächlich steht in der Lieferbestätigungsmail dieser Satz - Da stehen so verschiedene Dinge und dann noch das was bei der Portalbestellung alles stand - also das sieht schon nach planvollem Vorgehen aus - das ist nach meinem Urteil ein astreiner Betrugsfall.
Und da steht auch dass die am 1. eines Monats ein 12tel der Summe einziehen können - also passt alle auf den Oktober auf
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Hab zu Eon gewechselt und da stand frühestens 13.10. oderso. Von daher egal, da paar Tage Grundversorger nicht vermeidbar sind.
Hallo,
Belieferung seit 01.04.2021
Verbrauch angegeben 24000 KWh
Grundpreis 77 € / Monat
Abschlagszahlung 97€
Mein Rechtsverständnis ist jedoch ein anderes als bei manch einem hier; nicht falsch verstehen, ich ärgere mich auch. Aber über meine eigene Sorglosigkeit bei Vertragsschluss.
Zum einen sind die Portale (Check24, Verifox u.ä.) eben nur Vermittlungsportale die keine Haftung übernehmen. Dieses sollte einem schon bewusst sein, ggf. mal die AGB`s lesen. Hier also eine Haftung einzufordern ist wohl die Mühe nicht wert.
Zum anderen habe ich bei Wechsel des Anbieters im Frühjahr natürlich auf den günstigsten Anbieter geschaut. In meiner Lieferbestätigung steht z.B. "Ihr Erdgasliefervertrag ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar." Habe ich übersehen, weil nicht vernünftig gelesen. Wer ist hier schuld? Wohl ich ... habe das eben so hingenommen.
Ich meine, eine eigenständige Kündigung bei der DEP ist überflüssig, zumal diese ja erst zum 31.10.2021 lt. AGB`s durch den Kunden möglich wäre.
Abschläge ohne vorherige Mitteilung an den Versorger zurück zu holen, halte ich für mutig. Ich habe keine Rechtschutzversicherung und wäre auch nicht sicher, dass diese eintritt. Sollte es wirklich in einer Insolvenz enden, wird sich der Insolvenzverwalter sicher melden und erst mal die rückgeholten Abschläge einfordern.
Ich habe den Anbieter mit dem hier bereits zur Verfügung gestellten Schreiben angeschrieben und eine Abrechnung gefordert. Sollte diese nicht folgen, werde ich anschließend den September-Abschlag zurück holen und natürlich keinen Oktober-Abschlag mehr leisten. Weiter werde ich mich aber nicht aus dem Fenster lehnen, ist mir zu riskant.
Ebenso Anzeige wegen Betrugs erstatten ... sofern kein Beweis für einen begangenen Betrug vorliegt, wäre ich auch hier vorsichtig; kann ein Bumerang werden.
Meldungen an die Verbraucherzentalen und ähnlichen Einrichtungen sind natürlich ok. Bis jedoch hier die Mühlen mahlen, werden Monate vergehen und geholfen wird den aktuellen Verbrauchern dadurch sicher nicht.
Einzig die Aufsichtsbehörden könnten die Geschäftsführer mal genauer unter die Lupe nehmen und denen ggf. weitere Firmengründungen in dieser Branche untersagen, falls überhaupt möglich.
Gruß,
Sabine
Oha - das Zitat steht bei meinen AGBs nicht - die einzige Frist die dort konkretisiert ist ist eine von 4 Wochen z.B. in Paragraf 7! Ganz allgemein steht da, dass der Vertrag jederzeit kündbar ist, wobei das jederzeit in den AGBs nur für den Kunden konkretisiert wird.
Da scheinst du was verwechselt zu haben! Du beziehst dich wahrscheinlich auf Paragraf 2 Punkt 3 deines Vertrages. Da geht es um die Bonitätsfrage des Kunden. Wenn die unklar ist und DEP fürchtet durch den Kunden nicht bezahlt zu werden, dann kann fristlos gekündigt werden.
Oha tatsächlich steht in der Lieferbestätigungsmail dieser Satz - Da stehen so verschiedene Dinge und dann noch das was bei der Portalbestellung alles stand - also das sieht schon nach planvollem Vorgehen aus - das ist nach meinem Urteil ein astreiner Betrugsfall.
Und da steht auch dass die am 1. eines Monats ein 12tel der Summe einziehen können - also passt alle auf den Oktober auf
@sabinegg ich verstehe den Satz mal so, dass der Kunde jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann! Und DEP schnellstmöglich für den Wechsel zu sorgen hat, längstens 30 Tage dafür gebraucht werden darf - genau so steht es auch in den Allgemeinen Geschäftsunterlagen. Zur Kündigung reicht der Neuauftrag bei einem anderen Anbieter oder eben die Kündigung bei DEP.
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Ich gehe sogar fest davon aus, dass am 01.10. abgebucht wird; nicht ohne Grund wurde die Kündigung zum 01.10.2021 ausgesprochen ... üblich wäre ja der 30.09.2021, also zum Ende eines Monats.
Trotz alledem ist eine Kündiung durch uns obsolet; ab 01. bzw. 02.10. besteht ja bereits kein Vertrag mehr. Für mich ist es rechtssicherer, wenn ich nicht zusätzlich selber ohne Einhaltung einer Frist kündige, da ich ja ggf. Rückforderungen an das Unternehmen habe.
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Apropos Verwechslung:
in der Kündigungs-Email steht: " wir beziehen uns auf §5 des geschlossenen Vertrags und §3 Ziffer 3.2 der AGB"
§5 Vertrag:
§ 5 Vertragsdauer / Kündigung
Der Vertrag beginnt mit dem endgültigen Lieferbeginn und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann durch den Kunden oder DEP jederzeit gekündigt werden. Falls der Kunde kündigen möchte reicht es aus, wenn der Kunde einen Liefervertrag mit einem anderen Versorger abschließt. Der Kündigungsprozess wird dann bilateral zwischen dem neuen Versorger und DEP in Gang gesetzt. Wenn der Kunde den Vertrag mit DEP kündigen möchte, ohne sich für einen neuen Lieferanten zu entscheiden, muss die Kündigung des Vertrages mit DEP an die E-Mail-Adresse kundenbetreuung@deutsche-energiepool.de oder in
Textform an DEP Deutsche Energiepool GmbH, Rheiner Straße 32, 48499 Salzbergen erfolgen. In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kündigung an die DEP.§3 AGB:
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.2 Der Sondervertrag „Privat Best“ kann durch den Kunden oder DEP jederzeit gekündigt werden. Falls der Kunde kündigen möchte reicht es aus, wenn der Kunde einen Liefervertrag mit einem anderen Versorger abschließt. Der Kündigungsprozess wird dann bilateral zwischen dem neuen Versorger und DEP in Gang gesetzt. Wenn der Kunde den Vertrag mit DEP kündigen möchte, ohne sich für einen neuen Lieferanten zu entscheiden, muss die Kündigung des Vertrages mit DEP an die E-Mail-Adresse kundenbetreuung@deutsche-energiepool.de
oder in Textform an DEP Deutsche Energiepool GmbH, Rheiner Straße 32, 48499 Salzbergen erfolgen. In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kündigung an die DEP. -
Beachte auch "3.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt"
§314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
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habe noch eine andere AW von Verivox bekommen:
Sehr geehrter
danke, dass Sie uns direkt kontaktieren.
Die DEP Deutsche Energiepool GmbH hat uns mitgeteilt, dass sie aufgrund des extremen Preisanstiegs für Erdgas auf dem Weltmarkt kurzfristig die Belieferung ihrer Privatkunden einstellen muss und alle Privatkundenverträge fristgerecht kündigt.
Wir bedauern diese Entwicklung. Der Energieversorger begründet die fristgerechten Kündigungen mit außergewöhnlich hohen Großhandelspreisen (siehe Handelsblatt ). Leider können wir solche Entwicklungen nicht vorhersehen oder verhindern.
Die gute Nachricht: Sie können sich ab sofort mit wenigen Klicks einen neuen, zuverlässigen Gasanbieter suchen. Gern beraten wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Versorgers.
Ganz wichtig: Sie müssen sich keine Sorgen machen. Die unterbrechungsfreie Gasversorgung ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Notfalls springt immer der Grundversorger ein.
Der Versorger ist verpflichtet, Ihnen eine Endabrechnung zu stellen und ausstehende Guthaben zu erstatten. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, können wir uns für Sie bei dem Versorger einsetzen – als Vergleichsportal sind uns hierbei jedoch Grenzen gesetzt. Sie können sich in einem solchen Fall auch an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns. Sie haben noch Fragen oder Wünsche? Bitte zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Dannehl
Manager E-Mail & Customer Support
Gas@verivox.dedaher meine AW entsprechend:
Sehr geehrte Frau Dannehl,
Danke für Ihre Nachricht.
Leider teffen Ihre Ausführungen schon im Kern nicht zu, denn die Kündigung(en) sind und waren NICHT fristgerecht. Jedenfalls nicht nach der Vertragsbestätigung von VERIVOX.
Ebenso wie natürlich die Begründung der DEP an den Haaren herbeigezogen ist. Andere Anbieter durchlaufen ja schließlich die gleichen Steigerungszeiten und denselben Wirtschaftskreislauf.
Das Vorgehen der DEP hingegen hat System. Selbst VERIVOX sollten inzwischen die Häufung derselben Vorgehensweise bei mannigfaltigen Gaslieferungsunternehmen der Familie Pliet bekannt sein? Falls nein empfehle ich eine Suchmaschine;).
Ebensowenig kann sich Verivox hier so einfach aus seiner eindeutigen Verantwortung stehlen. SIE haben der DEP mit falschen Angaben über Zuverlässig, AGB's und diverse Fristen doch erst Kunden verschafft. Das macht VERIVOX - zumindest - mit-verantwortlich.
Handeln Sie bitte nun auch verantwortungsvoll. Zeitnah! Entsprechende Aufsichtsbehörden sind informiert.
Ihren Hinweis auf Neu-Vertragsmöglichkeiten über Ihr Portal empfinde ich als blanken Hohn ggü. allen von der DEP (mit tatkräftiger Hilfe von Verivox!) Betrogenen + Geschädigten.
Aber klar - mit jetzt zigtausenden neuen Abschlüssen verdient Verivox sich eine zusätzliche goldene Nase .....
Ich bitte erneut dringend um zeitnahes Handeln seitens Verivox - ein energisches einstehen Ihres Portals - und zwar "pro Verbraucher"!! - wird im www (nicht nur von Betroffenen) bisher sehr vermisst.
mfG
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Habe inzwischen auch einen neuen Gaslieferanten - NICHT über die einschlägigen Vergleichsportale. Sondern schlicht über Anfragen bei den örtlichen Stadtwerken vor Ort und in der Nähe. Solide ..... und hoffentlich zuverlässig. GP natürlich viel niedriger als bei DEP, AP höher - gerechnet auf den auch bei DEP zugrunde gelegten Jahresverbrauch aber lediglich 5 €uro im Monat höherer Abschlag.
Habe bei der Gelegenheit/Telefonaten von allen Anbietern erfahren: ein Wechsel zum 01.10.2021 ist nicht wirklich termingerecht realisierbar. Für niemanden - auch wenn es angegeben wird vom neuen Versorger. Weil es für einen Wechsel ganz genaue gesetzliche Vorschriften für das Procedere gibt und das bedingt wohl eine Arbeitszeit von allerschnellstens 12- 14 Arbeitstagen .... oft eher 4 Wochen.
Somit werden wir ALLE - zumindest vorrübergehend - in der Grundversorgung landen .noch ein Punkt mehr in der Schadensaufsummierung.
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Habt ihr gesehen ? Statement zur Lage von der DEP auf deren Webseite. Das beantwortet vielleicht einige Fragen
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Ich kann es nur nochmal wiederholen: Diese sog. Vergleichsportale stellen nur die Suchergebnisse zur Verfügung. Für mehr fühlen sie sich nicht verantwortlich.
Das war bei Teldafax so, das war bei Stromio so und das wird hier auch so sein.
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direkt von der Seite der DEP: https://www.deutsche-energiepool.de/
"In eigener Sache
Kündigung von Erdgaslieferverträgen
Sehr geehrte Damen und Herren,
viele unserer Kunden haben in den vergangenen Tagen eine Kündigung ihres Erdgas-Liefervertrages von uns erhalten. Hierzu möchten wir hiermit Stellung nehmen.
Sicher haben Sie es in den vergangenen Monaten an der Tankstelle bemerkt: Die deutschen Energiepreise befinden sich -wie fast überall in Europa- im Steilflug.
Weitaus extremer ist die Marktentwicklung bei Strom und Erdgas. In den letzten Monaten haben sich die Beschaffungspreise für Erdgas und für Strom am Terminmarkt rund verdreifacht, die Preise für kurzfristige Beschaffung sind rund verfünffacht.
Mit einer solch rasanten und nie dagewesenen Entwicklung hat kaum jemand im Energiemarkt gerechnet. Während im Spotmarkt im August 2020 Erdgas mit bis zu 4,80 EUR je MWh angeboten wurde, erreichen wir inzwischen Preise von 75,04 EUR je MWh (Settlement-Stand NCG : 20.09.2021). Ein Ende ist hier zunächst nicht absehbar, da die europäischen Erdgasspeicher vielerorts beinahe leer sind.
Da wir trotz beschaffter Terminmarktmengen tägliche Spotmengen hinzukaufen müssen um unsere Bilanzkreise auszugleichen haben sich unsere eigenen Beschaffungspreise rund verdreifacht. Darüber hinaus sind wir auch auf der Beschaffungsseite von Einschränkungen bedroht.
Das ist ein Zustand, den wir aus Kaufmännische Sicht aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht mehr erhalten können. Wir sahen uns daher gezwungen, viele der geschlossenen Verträge zu kündigen.
Darüber hinaus haben wir beschlossen, die bundesweite Belieferung von Erdgas vollständig einzustellen. Um den Erhalt sämtlicher Arbeitsplätze in unserem Unternehmen zu gewährleisten, werden wir uns zukünftig auf Dienstleistungen im Energiesektor konzentrieren.
Bitte beachten Sie auch : Die DEP wird ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, keine Abschläge mehr fordern und dementsprechend auch keine Abschläge mehr im SEPA-Lastschriftverfahren durchführen. Nach Beendigung des Vertrages erstellen wir schnellstmöglich die Schlussrechnung, die Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugeht. Bis zum Tag des Wirksamwerdens der Kündigung wird der Vertrag unsererseits erfüllt – Bitte halten auch Sie sich daran.
Derzeit sind wir auf telefonischem Weg aufgrund der Überlastung nur schlecht erreichbar.
Wir bitten Sie daher, Kontakt ausschließlich per E-Mail unter service@deutsche-energiepool.de mit uns aufzunehmen. Hier rechnen Sie bitte ebenfalls mit Verzögerungen bei der Beantwortung Ihrer Nachricht.
Wir entschuldigen uns an dieser Stelle für alle entstandenen und entstehenden Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis für diese sicher nicht alltägliche Situation, die auch für uns alles andere als angenehm ist. "