Ich hatte mich nach dem Lesen der Diskussion hier nicht für den Widerruf der Einzugsermächtigung entschieden, sondern lieber für die Hälfte der prognostizierten Gasmenge. Die DEP bekam die Hälfte des Geldes und ich die Hälfte der Gasmenge. So hat keiner von uns einen Schaden und ich keinen weiteren Ärger.
.... das seh ich anders.
DEINE Zeche für die von DIR verbrauchte bzw. zu verbrauchende Gasmenge zahlt definitiv jemand anders: entweder Dein früherer Anbieter, dem Du jeweils zu geringe Verbrauchszahlen gemeldet hast (und damit faire Bezahlung verweigert hast) oder Dein jetziger Anbieter, der ja schließlich zu seinen Beschaffungspreisen liefert über Winter was Du "im Vorgriff" an Verbrauch angegeben hast bei DEP und bei denen nur minimalst/billigst bezahlt hast.
Kann man gutfinden - muß man aber nicht