Beiträge von erdnuss

    Mich hat das gewundert, denn die Fondsbesteuerung hat sich mit dem Jahreswechsel 2017/2018 derart geändert, daß alle Fonds als fiktiv verkauft und wieder erworben galten. Auf diese Weise wurden aufgelaufene Kursgewinne mit diesem Jahreswechsel unerwartet für die Anleger in 1 Jahr versteuert.

    Die Versteuerung erfolgt erst bei einem tatsächlichen Verkauf.

    [...]Zur Umsetzung der neuen Besteuerung, war eine rein steuerlich zu beachtende fiktive Veräußerung der Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 und eine fiktive Anschaffung der Fondsanteile zum 1. Januar 2018 durchzuführen.

    Im Zusammenhang mit der fiktiven Veräußerung der Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 wird auch ein fiktiver Veräußerungsgewinn (-verlust) errechnet. Dieser unterlag jedoch nicht sofort der Besteuerung, sondern unterliegt erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung und/oder Übertrag mit Gläubigerwechsel des Investmentanteils dem Steuerabzug.[...]

    Der fiktive Verkauf diente nur dazu, zeitnah den Überschuss nach altem Recht zu berechnen und festzuhalten.

    Wie hätte sie es besser machen können?

    Ohne Wechsel des Sitzstaates wäre es meines Wissens eine steuerneutrale Verschmelzung gewesen, s. §23 InvStG. Ob es Klagen dagegen gibt, das weiß ich nicht.

    Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

    ECLI:DE:BFH:2023:U.140223.IXR11.21.0

    https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidun…/STRE202310082/

    Pressemitteilung

    Zitat aus der Pressemitteilung: "Ein in Scheidung befindlicher Ehegatte nutzt das in seinem Miteigentum stehende Immobilienobjekt aber nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, wenn er ausgezogen ist und nur noch sein geschiedener Ehegatte und das gemeinsame Kind weiterhin dort wohnen."

    Ein Immobilienkredit wirkt sich lt. Schufa.de positiv auf den Score aus:

    https://www.schufa.de/themenportal/s…igste-faktoren/ -> Nr. 4

    Zitat

    Nicht jeder Kredit ist gleich – und deshalb wirkt der Immobilienkredit auf den Score anders als ein regulärer Ratenkredit. Immobilienkredite werden in der Regel für sehr hohe Summen gewährt. Aus diesem Grund prüfen Banken die Kreditnehmer:innen sehr ausführlich und berücksichtigen bei ihrer Bonitätsprüfung weitaus mehr Informationen, als der SCHUFA vorliegen. Häufig werden zum Beispiel Einkommens- und Vermögensverhältnisse betrachtet. Unsere Auswertungen bestätigen das und zeigen, dass es bei Personen mit Immobilienkrediten deutlich seltener zu Zahlungsausfällen kommt. Deshalb verbessern Immobilienkredite den Score.

    Die genaue Berechnung des Schufa-Score ist jedoch nicht veröffentlicht, daher unterstelle ich, dass es Ausnahmen von der zitierten Aussage gibt.

    Kein Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf einem Bonuskonto

    ECLI:DE:BFH:2022:U.151122.VIIIR18.20.0

    https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidun…/STRE202310054/

    Entscheidend war nach meinem Verständnis, dass der Anspruch auf die Bonuszinsen lt. der Vereinbarung zwischen Bausparkasse und Kunde frühestens mit Zuteilungsreife entsteht und den Verzicht auf das Darlehn voraussetzt. Die Gutschrift auf dem "Bonuskonto" stellten damit nur die theoretisch möglichen Bonuszinsen dar und keinen rechtlichen Anspruch.

    Steuerfreibetrag, der Behindertenpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Sonderausgaben sind wieder was anderes.

    Das habe ich vielleicht missverständlich ausgedrückt: Weder der Behinderten-Pauschbetrag (=außergewöhnliche Belastungen) noch die Krankenkassenbeiträge (=Sonderausgaben) werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und haben damit keine Auswirkung auf die Steuererklärungspflicht.

    Gemeinsam ist Beiden nur, dass sie sich beim Einkommen auswirken (und damit auch beim zu versteuernden Einkommen):

    https://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%B…nkommen_zvE.png

    Inhaltlich ist beides wiederum unterschiedlich.

    Und dann noch eine theoretische Schwerbehinderung von 50%, dann sind es etwas über 1k Euro weniger und man wäre wieder raus aus der Nummer für 2023, weil unterm Grundbetrag.

    Die Steuererklärungspflicht richtet sich meines Wissens nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Daher würde eine Schwerbehinderung nichts an der Pflicht zur Abgabe einer Erklärung ändern. Die Krankenversicherungsbeiträge werden für die Frage nach der Erklärungspflicht ja auch nicht berücksichtigt.

    Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt, bei der Berechnung des Einkommens, berücksichtigt.

    Eine Steuererklärungspflicht bedeutet nicht, dass man auch Steuern zahlen muss.

    daher rühren die sich wohl nicht

    Keine Antwort? Das finde ich aber gar nicht kundenfreundlich.

    Scheinbar muss man bei der SH etwas penetranter sein, dann erstatten sie die Gebühren letztendlich doch:

    https://www.finanztip.de/bausparvertrag…uehren/#c105786

    aber eben mit den Kosten für den BSV gegenzurechnen

    Da sind die Jahresentgelte aber nur ein kleiner Teil, wie WerAuchImmer und LebenimSueden schon schrieben. Und stimmt, die Abschlussgebühren sind einfach nur auffälliger.

    Die Meinung der SH zum BGH-Urteil kann man nachlesen:

    https://www.schwaebisch-hall.de/service/fragen…resentgelt.html

    Ob die SH ihre Meinung freiwillig ändern oder erfolgreich verklagt wird, das kann heute niemand sicher sagen.

    Vielleicht gibt es andere Bausparkassen mit passenden Angeboten. Wenn ein Bausparvertrag überhaupt passend ist, darüber sollte man ggf. auch nachdenken.

    Der größere Batzen ist in der Regel ohnehin die Abschlussgebühr mit 1,6% der Bausparsumme, die nach meiner Kenntnis rechtlich noch nicht ernsthaft angezweifelt wurde. Bausparen kostet. ;)

    Der Algorithmus der Schufa ist nicht im Detail veröffentlicht, nur ein paar rudimentäre Informationen sind auf den Webseiten nachzulesen. Unter anderem Folgendes:

    Zitat

    Wenn man Ratenkredite zuverlässig abbezahlt, dann kann man nach der letzten Rate einen besseren Score haben als vor dem Kreditabschluss

    (Unterstreichung durch mich eingefügt)

    Meiner Meinung nach gibt es keine Sicherheit ("kann"), dass sich der Score durch kleine Ratenkredite bessert. Vermutlich werden geringe und alltägliche Beträge nur Zinsen kosten und nichts oder fast nichts für den Score bringen, weil die pünktliche Bedienung kleinerer Ratenkredite schon im errechneten Score berücksichtigt sein wird, zumindest teilweise.

    Solange ein Ratenkredit läuft und noch nicht abbezahlt ist, hat das noch keine positiven Auswirkungen auf den Score, weil der Kredit nicht abbezahlt ist.

    Wenn man einen weiteren Kredit abschließt, weil man den vielleicht sogar benötigt, hat der zweite Kredit eher negative Folgen für den Score.

    Es spielt also eine große Rolle, ob Klarna der Schufa einen Ratenkredit meldet, der dann immer wieder verlängert wird, falls zwischenzeitlich neue Rechnungen finanziert werden, oder mehrere Ratenkredite.

    Vielleicht weiß das jemand. Mit Blick auf den Score wäre es auf jeden Fall wichtig, das ganz genau zu wissen. Das bedeutet auch, Vertrauen zu Klarna zu haben. Aber das muss jeder selber beurteilen.

    Ist die unsichere Aussicht auf einen etwas besseren Schufa-Score denn die zu zahlenden Zinsen wert?

    Eventuelle "Sünden" müssen in der Schufa mit Zeitablauf getilgt werden. Umzüge und Wechsel des Girokontos werden auch weniger negativ berücksichtigt, umso länger sie zurück liegen. Ist ggf. eine kostengünstige Alternative.

    Welche Vorteile bietet denn Finvesto?

    Finvesto ist meines Wissens nur eine Marke, unter der eBase die Leistungen direkt vertreibt.

    Ansonsten benötigt man einen Vermittler, um ein Depot bei eBase zu eröffnen (wie bei mir).

    Einen Vorteil würde ich das nicht zwingend nennen, denn die Vermittler können auch günstigere Konditionen bieten. Bei reinen VL-Depots habe ich bisher aber noch keinen Preisunterschied gesehen.

    Ich hatte mal einen ausschüttenden VL-ETF bei eBase. Finvesto hat meines Wissens ebenfalls eBase im Hintergrund, sollte also ähnlich funktionieren.

    Wenn ich mich richtig erinnere wurden die Ausschüttungen wieder angelegt, abzüglich den kleinen Transaktionsgebühren von 0,2%. Die Anteile aus den Ausschüttungen waren nicht gesperrt, was mich aber mangels Zulageberechtigung ohnehin wenig interessiert hat. Waren auch nur kleine Beträge, wie man sich sicher vorstellen kann.

    Der Wiederanlage kann man nur für das gesamte Depot widersprechen.

    PS: Vielleicht weiß Erdnuss! das genauer und kann bestätigen oder widersprechen. Ich habe nur zufällig einen ähnlichen Nicknamen. :)

    Bei einem Nießbrauch könnte man die Wohnung oder Immobilie vermieten. Die Vermietung kann meines Wissens in diesem Fall verlangt werden, um die Kosten für das Pflegeheim (wenigstens teilweise) zu decken. Bei einem Wohnrecht ist eine Vermietung grundsätzlich nicht möglich, die Wohnung darf aber nur vom Wohnberechtigten genutzt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.

    Schwierig an der Situation ist, dass der Verzicht auf den Nießbrauch (gilt aber genauso für das Wohnrecht) als Schenkung gilt. Diese Schenkung kann innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung zurückgefordert werden bzw. der Wert der Schenkung, um die Kosten der Pflege zu begleichen. Es ist also nicht möglich, kurzfristig auf die evtl. Pflegebedürftigkeit zu reagieren.

    Gute Nachricht: Es kommt immer auf die Vertragsgestaltung an, welche Folgen bei einer Pflegebedürftigkeit eintreten. Hierzu sollte man sich mindestens beim Notar beraten lassen.

    PS: Die Notarkosten bestimmen sich, soweit ich weiß, nur nach dem Gegenstandswert und nicht nach dem Aufwand des Notars. D.h. wenn man bei diesem Notar die Verträge auch zeitnah abschließen wird, sollte die Beratung inklusive sein - einfach freundlich nachfragen.

    Die Zinsen müssen Tag-genau berechnet werden, glaube ich.

    Danger92 die schon erwähnte Seite https://basiszinssatz.de/zinsrechner/index.php scheint mir ganz okay zu sein, dort einfach pro Forderung die entsprechenden Daten eingeben.

    PS: Bei der Rückforderung von Bankgebühren hat Finanztip geschrieben, dass man mit der Zinsberechnung die Bank beauftragen kann. Bei den Bauspargebühren ähnlich.

    Ist eventuell leichter, die Berechnung der Bausparkasse zu überlassen und nur das Ergebnis zu kontrollieren.

    https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/

    https://www.finanztip.de/bausparvertrag…tungsgebuehren/