Bearbeitungsgebühren Bausparvertrag Hol Dir unzulässige Bauspargebühren zurück

Dirk Eilinghoff
Finanztip-Experte für Baufinanzierung und Immobilien

Das Wichtigste in Kürze

  • Jahresentgelte in der Ansparphase eines Bausparvertrags, auch Servicepauschale oder Bearbeitungsgebühren genannt, sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2022 entschieden.
  • Nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn aus dem April 2024 ist auch ein Jahresentgelt, das die Bausparkasse Schwäbisch Hall bei einem Riester-Bausparvertrag erhoben hatte, nicht rechtens.
  • Unzulässige Gebühren, die Du in der Vergangenheit gezahlt hast, solltest Du deshalb zurückfordern.

So gehst Du vor

  • Prüfe in den Kontoauszügen Deiner Bausparkasse, ob Du ein Jahresentgelt an Deine Bausparkasse zahlst. Bis zu 30 Euro im Jahr verlangen die Bausparkassen.
  • Fordere die Servicepauschale mit unserem Mus­ter­schrei­ben zurück.

Mus­ter­schrei­ben

  • Wenn Deine Bausparkasse die Gebührenerstattung ablehnt, solltest Du den Ombudsmann einschalten. Auch dafür halten wir ein Mus­ter­schrei­ben bereit.

Das Jahresentgelt in der Ansparphase eines Bausparvertrags ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2022 entschieden (Az. XI ZR 551/21). Falls Du es noch nicht getan hast: Fordere die Gebühr, die auch als Servicepauschale oder Bearbeitungsgebühr bekannt ist, mit unserem Mus­ter­schrei­ben oben zurück. 

Bausparkassen wie die Alte Leipziger, Debeka, Badenia und Wüstenrot zahlen bereits die Gebühren zurück. Doch viele Bausparkassen möchten nach wie vor an ihren Pauschalen festhalten. Nutze auch dazu ein Mus­ter­schrei­ben, das wir Dir für die Schlichtungsstelle erstellt haben. So kannst Du Deine Gebühren doch noch zurück bekommen.

Was das Jahresentgelt beim Bausparvertrag ist und wie du Dir diese Bearbeitungsgebühren zurückholst, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Aktueller Hinweis: Eine Regelung, mit der die Bausparkasse Schwäbisch Hall einem Riester-Sparer ein Jahresentgelt in Rechnung stellt, ist nach Ansicht des Landgerichts Heilbronn unwirksam (Landgericht Heilbronn, Urteil vom 25. April 2024, AZ: Rt 6 O 179/23). Auch Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge kannst Du also zurückfordern.

Was ist das Jahresentgelt beim Bausparvertrag?

Bausparen ist immer eine Kombination aus Geld sparen und Geld leihen. Zu Beginn Deines Bausparvertrags hast Du mit der Bausparkasse eine bestimmte Summe vereinbart, die Du später für den Kauf oder den Bau einer Immobilie benötigst – Deine Bausparsumme. In der Ansparphase sparst Du einen Teil der Bausparsumme an. Nach der Ansparphase zahlt Dir die Bausparkasse das angesparte Geld plus Zinsen wieder aus. Für den Rest, den Du noch brauchst, musst Du ein Bauspardarlehen aufnehmen. Damit trittst Du in die Darlehensphase ein, in der Du das geliehene Geld in festen Tilgungs- und Zinsraten wieder zurückzahlst. 

In der Vergangenheit haben Bausparkassen Bearbeitungsgebühren (sogenannte Jahresentgelte) in der Ansparphase verlangt. Andere Begriffe sind Servicepauschale, Serviceentgelt oder Kontogebühr. Mit diesen Pauschalen möchten die Bausparkassen ihre Kunden an den Kosten für die Verwaltung ihrer Verträge beteiligen. Die jährlichen Gebühren belaufen sich je nach Bausparkasse auf 9 bis 30 Euro und werden einmal im Jahr jeweils zu Jahresbeginn abgebucht.

Anstelle einer Kontogebühr verlangen die BHW-Bausparkasse und die LBS Südwest in manchen Tarifen ein Servicepaket von 9 bis 12 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein jährliches Entgelt für verschiedene Leistungen wie Vertragsübertragungen, Teilung oder Zusammenlegung von Bausparverträgen. Ob der Bausparer von diesen Leistungen tatsächlich Gebrauch macht, spielt aber keine Rolle. 

Wieso ist das Jahresentgelt unzulässig?

Jahresentgelte sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 15. November 2022 entschieden. Wenn Deine Bausparkasse erst nachträglich ein jährliches Entgelt eingeführt hat, dann kannst Du Dich zusätzlich auf ein weiteres BGH-Urteil aus 2021 beziehen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15. November 2022, Az.: XI ZR 551/21), dass diese Serviceentgelte in der Ansparphase eines Bausparvertrags unzulässig sind, hat auch Folgen für Dich: Du kannst diese Gebühren mit unserem Mus­ter­schrei­ben zurückfordern.

Bausparer werden benachteiligt

Der BGH sieht in dem Jahresentgelt der BHW-Bausparkasse eine unangemessene Benachteiligung für die Bausparer und Bausparerinnen. Diese verlangte jährlich 12 Euro von ihren Bausparern, um ihre eigenen Verwaltungsleistungen zu finanzieren. 

Diese Kosten darf die Bausparkasse aber nicht auf Dich abwälzen. Denn anders als so ein Entgelt vermuten lässt, bekommst Du weder eine Gegenleistung noch einen Extra-Service dafür. Vielmehr ist Deine Bausparkasse gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Verwaltung der Bauspargemeinschaft zu kümmern. Diese grundlegende Aufgabe der Bausparkassen ist im Bausparkassengesetz geregelt (§ 1 Bausparkassengesetz).

Urteil betrifft auch andere Bausparkassen

Das Urteil aus Karlsruhe gilt zwar in erster Linie nur für die BHW-Bausparkasse. Dennoch hat es auch Auswirkungen auf andere Bausparkassen. Die unzulässige Preisabrede findet sich auch in vielen anderen Bausparverträgen. Aus diesem Grund solltest auch Du in Deinen Bausparvertrag schauen, ob er eine solche Klausel enthält und, sofern Du betroffen bist, Deine Servicepauschale zurückfordern

Manche Bausparkassen bleiben leider uneinsichtig. Ein häufig verwendetes Argument: Die erhobene Servicepauschale unterscheide sich in wesentlichen Punkten von dem Jahresentgelt der BHW. Das Urteil betreffe die Bausparkasse daher nicht.

So antworten manche Landesbausparkassen ihren Bausparern, dass sie eine Gegenleistung für das Jahresentgelt bekommen würden, nämlich einen Anspruch auf die Gewährung des Bauspardarlehens. Auch die Schwäbisch Hall lehnt aus diesem Grund eine Erstattung der Gebühren ab.  

Wir bei Finanztip sehen das anders. Bausparer müssen bereits mehrere 100 Euro für eine Abschlussgebühr zahlen. Außerdem müssen sie hinnehmen, dass ihre Spareinlagen je nach Zeit­punkt des Vertragsabschlusses vergleichsweise niedrig verzinst werden. Daneben sind weitere finanzielle Nachteile durch pauschale Jahresentgelte nicht gerechtfertigt. So hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung begründet (Az. XI ZR 551/21).

Was ist mit Jahresentgelten bei Riester-Bausparverträgen?

Ein neues Urteil des Landgericht Heilbronn bringt Bewegung in die Frage, ob die unzulässigen Jahresentgelte auch für Riester-Bausparverträge gelten. Die Bausparkassen bringen vor, dass das Gesetz für Riester-Bausparverträge die Erhebung von sogenannten Verwaltungskosten erlaube. Geregelt ist das in Paragraf 2a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).

Allerdings gibt ist zu diesem Thema seit April 2024 ein erstes Urteil zu Gunsten von Verbrauchern und Verbraucherinnen: Das Landgericht Heilbronn verbot es der Bausparkasse Schwäbisch Hall, ein Jahresentgelt für ihren Riester-Bausparvertrag zu kassieren (Landgericht Heilbronn, Urteil vom 25. April 2024, AZ: Rt 6 O 179/23). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Bausparkasse Schwäbisch Hall zieht vor das Oberlandesgericht.

Einen Versuch ist es also wert: Wenn Du bei Deinem Riester-Bausparvertrag ebenfalls Gebühren in der Ansparphase gezahlt hast, kannst Du versuchen, diese zurückzufordern.

Vorsicht beim Servicepaket der Bausparkassen

Auch das Servicepaket der BHW-Bausparkasse und LBS Südwest halten wir für unzulässig. Das Servicepaket ist eine jährliche Zahlung, die die genannten Bausparkassen dafür verlangen, dass sie bei Bedarf den Bausparvertrag teilen, zusammenlegen, ermäßigen oder übertragen. Nach ihrer Auffassung sind dies Sonderleistungen, für die sie eine Gebühr erheben dürfen.

Nach unserer Auffassung gehören die genannten Leistungen, etwa eine Vertragsübertragung oder Vertragsteilung zur normalen Verwaltung eines Bausparvertrags. Die Gebühr wird außerdem unabhängig davon erhoben, ob der Bausparer diese Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt. Daher ist das Servicepaket aus unserer Sicht ebenfalls ein pauschales Entgelt, für das der Bausparer keine echte Gegenleistung erhält. 

Folgende Tarife der LBS Südwest enthalten ein Servicepaket: 

Tarife der LBS Südwest

Bauspar-TarifAbschlüsse
D maXX13. Juli 2009 bis 31. Dezember 2013
V3 Plus1. Juni 2011 bis 31. Dezember 2012

Quelle: Landesbausparkasse Südwest (Stand: 23. Februar 2023)

Bei der BHW-Bausparkasse wurden die nachfolgenden Tarife mit einem Servicepaket abgeschlossen: 

Tarife der BHW-Bausparkasse

Bauspar-TarifAbschlüsse

Classic F und N

1. September 2006 bis 28. Februar 2009

Classic FN5, F5,

FN6, F6, U4, U5,

U6, N8, E8, W

bis 15. November 2015

Quelle: BHW-Bausparkasse (Stand: 22. Februar 2023)

Der Verband der privaten Bausparkassen hält ein Servicepaket für zulässig. Der Verband ist die zuständige Schlichtungsstelle für die BHW-Bausparkasse. Nach Auffassung des Schlichters sei das Servicepaket nicht ohne weiteres mit einem pauschalen Jahresentgelt vergleichbar. Wegen der ungeklärten Fragen rund um das Servicepaket sieht er daher von einer Entscheidung ab.

Auch die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg lehnt derzeit eine Entscheidung in der Sache ab. Sie ist zuständig für die Beschwerden gegen die LBS Südwest.

Es müssen also erst Gerichte urteilen, ob das Servicepaket zulässig ist. Dazu müssten betroffene Bausparer gegen ihre Bausparkasse klagen

Gebühren zurückfordern nach dem BGH-Urteil 2021

Manche Bausparkassen haben die Servicepauschale bei laufenden Verträgen erst nachträglich eingeführt. Bei Banken und Bausparkassen war es in der Vergangenheit gängige Praxis, Gebühren einzuführen oder zu erhöhen, ohne dass Du zustimmen musstest. Dein Schweigen wurde als Einverständnis gewertet. Der Bundesgerichtshof hat dieses Vorgehen grundsätzlich untersagt (BGH, Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20). Demnach muss auch eine Bausparkasse Deine Zustimmung einholen, bevor sie eine Gebühr erhöht oder neu einführt. Hat Deine Bank die Servicepauschale nachträglich ohne Deine Zustimmung eingeführt, dann kannst Du Dein Geld zurückfordern. 

Wie forderst Du die Gebühren zurück?

Wenn Du die Gebühren zurückfordern möchtest, dann geh wie folgt vor: 

Prüf die Jahreskontoauszüge 

Schau in Deinen Jahreskontoauszügen der letzten Jahren nach, ob Deine Bausparkasse eine Servicepauschale oder ein Servicepaket berechnet hat. Die Pauschale wird meist zu Beginn eines Jahres berechnet. Dabei kann Deine Bausparkasse unterschiedliche Begriffe benutzt haben: Servicepauschale, Serviceentgelt, Kontogebühr, Kontoentgelt, Jahresentgelt oder Servicepaket.

Forder die Kontogebühren, die Du in der Sparphase Deines Vertrags bezahlt hast, in jedem Fall zurück. Darüber hinaus kannst Du Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von zurzeit 3,37 Prozent pro Jahr einfordern (gültig ab 1. Juli 2024, Stand: 25. Juni 2024; § 818 Abs. 1 BGB).

Wichtiger Hinweis: Es ist bisher nicht gerichtlich geklärt, ob Du die Gebühren auch über die gesetzliche Verjährungsfrist hinaus erstattet bekommst. Dein Anspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Es kann also sein, dass sich Deine Bausparkasse auf die Einrede der Verjährung beruft. Trotzdem solltest Du erst einmal alle Gebühren zurückfordern, die Du gezahlt hast.

Nutze unser Mus­ter­schrei­ben

Berechne den genauen Betrag, den Du als Servicepauschale insgesamt bezahlt hast, und fordere Dein Geld samt Zinsen mithilfe unseres Mus­ter­schrei­bens zurück. Schick das Mus­ter­schrei­ben als einfachen Brief oder per E-Mail an Deine Bausparkasse. 

Mus­ter­schrei­ben Servicepauschale zurückfordern

Servicepauschalen in der Ansparphase kannst Du zurückfordern. Nutze dazu ganz einfach unser Mus­ter­schrei­ben.

Zum Download

Ist eine Erstattung für die letzten zehn Jahre möglich?

Vereinzelt wird auch eine Erstattung für die letzten zehn Jahre für möglich gehalten. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat entschieden, dass Erstattungsansprüche nur dann verjähren können, wenn der Verbraucher erkennen konnte, dass er ein Recht auf Erstattung hat (Az. C, 776/19 bis C 782/19). Ansonsten müsste eine verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren gelten (§ 199 Absatz 4 BGB). Demnach könntest Du alle gezahlten Gebühren ab 2014 zurückfordern. 

Eine verlängerte Frist nimmt der BGH aber nur in absoluten Ausnahmefällen an, beispielsweise wenn dem Verbraucher eine Klageerhebung unzumutbar gewesen wäre. Von einer Unzumutbarkeit gehen wir aber nicht aus: Der BGH hat bereits 2017 geurteilt, dass Kontogebühren in der Darlehensphase unzulässig sind. Mehrere Gerichtsurteile bestätigten daraufhin, dass auch die Gebühren in der Ansparphase unzulässig sind. 

Für Dich bedeutet das: Du kannst zwar versuchen, Gebühren zurückfordern, die Du vor 2021 an die Bausparkasse gezahlt hast. Die Aussichten sind allerdings ungewiss. Klarheit kann es erst geben, wenn der BGH dazu eine Entscheidung trifft oder den EUGH dazu anruft.

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Wie wird Deine Bausparkasse reagieren?

Viele Leser haben bereits unser Mus­ter­schrei­ben verwendet. Doch die Bausparkassen reagieren unterschiedlich: Manche Bausparkassen zahlen die Gebühren zurück, andere lehnen eine Erstattung ab. Die Reaktionen der Bausparkassen fassen wir hier zusammen: 

Die Reaktionen der Bausparkassen

Alte Leipziger Bauspar AG

  • erstattet Gebühren nach Rück­for­de­rung (Stand: 16.12.2022) 

BHW Bausparkasse AG

  • erstattet Jahresentgelt nach Rück­for­de­rung (Stand: 16.1.2023) 

  • Servicepaket wird nicht erstattet (6.2.2023)

BSQ Bauspar AG

  • keine Erstattung (Stand: vor dem BGH-Urteil) 

Debeka Bausparkasse AG 

  • erstattet Gebühren nach Rück­for­de­rung (Stand: 25.11.2022) 

Deutsche Bausparkasse Badenia AG

  • erstattet Gebühren nach Rück­for­de­rung (Stand: 16.1.2023) 

Landesbausparkasse Bayern (LBS Bayern)

  • erstattet in Einzelfällen aus Kulanz (Stand: 9.2.2023)

  • erstattet in Einzelfällen nach Einschaltung des Ombudsmanns (12.4.2023)

Landesbausparkasse Hessen - Thüringen

(LBS Hessen-Thüringen)

 

  • erstattet in einzelnen Fällen Gebühren (Stand: 28.12.2022)

Landesbausparkasse Nord (LBS Nord) 

 

  • erstattet in einzelnen Fällen aus Kulanz (Stand: 25.11.2022) 

Landesbausparkasse Ost

(LBS Ost) 

 

  • erstattet in einzelnen Fällen (Stand: 3.12.2022) 

Landesbausparkasse Saar

(LBS Saar) 

  • möchte schriftliches Urteil des BGH abwarten (Stand: 24.11.2022)

  • keine Erstattung (Stand: 1.2.2023)

Landesbausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg 

  • keine Erstattung (Stand: 3.3.2023) 

Landesbausparkasse Südwest 

(LBS Südwest)

  • lehnt Erstattung ab (Stand: 29.11.2022)

  • erstattet Kontogebühren aus Kulanz (17.1.2023)

  • Servicepaket wird allerdings nicht erstattet (6.2.2023)

Landesbausparkasse West

(LBS West)

 

  • lehnt Erstattung ab (Stand: 3.2.2023)

  • erstattet Kontogebühren aus Kulanz (19.03.2023)

Signal Iduna Bauspar AG

  • hat in einem Fall erstattet, nachdem ein Leser mit rechtlichen Schritten gedroht hatte (Stand: vor dem BGH-Urteil)

  • hat in einem anderen Fall gezahlt, nachdem ein Leser die Schlichtungsstelle eingeschaltet hat (Stand: vor dem BGH-Urteil)

  • erstattet Gebühren nach Rück­for­de­rung (Stand: 29.11.2022) 

Schwäbisch Hall

  • lehnt Erstattung ab (Stand: 28.11.2022)

  • erstattet Gebühren in einzelnen Fällen nach Einschaltung eines Ombudsmanns (Stand: 16.12.2022)

  • erstattet Gebühren nach Rück­for­de­rung (Stand: 16.1.2023) 

Start: Bausparkasse

  • möchte schriftliches Urteil des BGH abwarten (Stand: 25.11.2022)

Wüstenrot Bausparkasse AG 

 

  • hat in einem Fall Gebühren erstattet, nachdem sich ein Leser per E-Mail an den Vorstand der Bausparkasse gewandt hat (28.12.2022)

  • erstattet Gebühren; Kunden müssen die Gebühren über eigenes Kontaktformular der Bausparkasse zurückfordern

Quelle: Finanztip, eigene Darstellung (Stand: 7. März 2023)

Was kannst Du tun, wenn sich Deine Bausparkasse weigert?

Manche Bausparkassen lehnen eine Erstattung der Gebühren zunächst ab. Davon solltest Du Dich nicht abschrecken lassen. 

Wenn auch Deine Bausparkasse stur bleibt, kannst Du Dich an den zuständigen Ombudsmann wenden. Dieser versucht, den Streit außergerichtlich zu beenden, und unterbreitet Dir und der Bausparkasse dazu ein Schlichtungsangebot. Das Verfahren ist für Dich kostenlos. 

Verfahren hemmt die Verjährung 

Besonders interessant ist das Verfahren für die Gebühren aus 2020. Denn diese sind eigentlich zum 31. Dezember 2023 verjährt (§ 195 BGB), es sei denn, Du hast den Ombudsmann bis Ende 2023 eingeschaltet. Durch das Verfahren wurde die Verjährung gehemmt. Das bedeutet: Du kannst ältere Gebühren auch noch nach der dreijährigen Verjährungsfrist zurückbekommen. Ist das Verfahren beendet, läuft die Verjährungsfrist nach sechs Monaten weiter (§ 204 Abs. 2 BGB).

Dein Antrag bei der Schlichtungsstelle

Hast Du es bisher verpasst, bis Jahresende den Ombudsmann einzuschalten? Keine Sorge, das Schlich­tungs­ver­fahr­en kannst Du jederzeit in die Wege leiten.

Schau daher zunächst in der Tabelle unten, welche Schlichtungsstelle für Deine Bausparkasse zuständig ist. Je nachdem, ob Du Deinen Bausparvertrag bei einer privaten Bausparkasse oder einer Landesbausparkasse hast, gibt es unterschiedliche Schlichtungsstellen.

Übersicht über die zuständigen Schlichtungsstellen 

Art der Bausparkasse

teilnehmende Bausparkasse

Kontaktdaten und Link

zum Beschwerdeformular

private

Bausparkasse

Liste der teilnehmenden Bausparkassen (Alte Leipziger, Badenia, Bausparkasse Mainz, BHW, BSQ, Debeka, Schwäbisch Hall, Signal Iduna, start:Bausparkasse, Wüstenrot)

Kundenbeschwerdestelle beim Verband der Privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 79, 10730 Berlin,

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de,
Beschwerdeformular

öffentliche Bausparkasse

(außer LBS Südwest)

Liste der teilnehmenden Bausparkassen

(LBS Bayern, LBS Hessen-Thüringen, LBS Nord, LBS Ost, LBS Saar, LBS Schleswig-Holstein-Hamburg, LBS West)

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Postfach 11 02 72, 10832 Berlin,

E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de

 

Liste der teilnehmenden Bausparkassen

(LBS Südwest)

Kundenbeschwerdestelle bei der Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart,

E-Mail: schlichtung@sv-bw.de; Beschwerdeformular

Quelle: Webseiten der Schlichtungsstellen (Stand: 27. Juni 2024) 

Lade Dir nun das entsprechende Beschwerdeformular herunter und füll es aus. Im Formular musst Du zum einen den Sachverhalt und zum anderen das Antragsziel formulieren. Dafür haben wir Dir ein Mus­ter­schrei­ben erstellt. Füll dieses Schreiben aus und kopiere es dann an den entsprechenden Stellen in das Antragsformular.

Mus­ter­schrei­ben Antrag Schlich­tungs­ver­fahr­en 

Deine Bausparkasse weigert sich, die Gebühren der letzten Jahre zurückzuzahlen? Nutz dieses Mus­ter­schrei­ben, um die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Zum Download

Lege dann noch Kopien folgender Dokumente dazu: Schriftwechsel mit der Bausparkasse, Jahreskontoauszüge, Bausparvertrag und Allgemeine Bausparbedingungen. Schicke dann alle Unterlagen per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail an die Schlichtungsstelle. 

Eure Fragen zum BGH-Urteil 2022

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Servicepauschalen in der Ansparphase eines Bausparvertrags unzulässig sind, haben uns viele Fragen erreicht. Wir haben die wichtigsten Leserfragen ausgewählt und für Dich beantwortet: 

1. Welche Gebühren sind unzulässig? 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sogenannte Jahresentgelte in der Ansparphase unzulässig sind (Az. XI ZR 551/21). Damit wälzt die Bausparkasse ihre Kosten für die Verwaltung auf die Bausparer ab. Das ist aber ein Service, zu dem die Bausparkasse gesetzlich verpflichtet ist. Andere Bezeichnungen sind Servicepauschale, Serviceentgelt, Kontogebühr, Kontoentgelt oder Kon­to­füh­rungs­ge­bühr. Abschlussgebühren und Agio sind dagegen zulässige Gebühren.

2. Gilt das Urteil auch gegen andere Bausparkassen? 

In dem Fall vor dem BGH ging es um die BHW-Bausparkasse. Das Urteil des BGH hat jedoch Signalwirkung für alle anderen Bausparkassen. Die unzulässige Klausel haben viele weitere Bausparkassen verwendet. Bei einer Klage gegen die Bausparkasse würden die Gerichte daher in aller Regel dem Urteil des Bundesgerichtshofs folgen. Daher sollten alle betroffenen Bausparer unzulässige Bauspargebühren zurückfordern. 

3. Ist das Servicepaket meiner Bausparkasse zulässig? 

Die BHW-Bausparkasse und die LBS Südwest haben in einigen Tarifen ein Servicepaket mit ihren Bausparern vereinbart. Dieses Servicepaket halten wir für unzulässig. Denn für die angebotenen Leistungen wie eine Übertragung oder Teilung Deines Vertrags musst Du eine pauschale Gebühr zahlen, auch wenn Du die Leistungen nie in Anspruch nimmst. Betroffene Bausparer können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die Erfolgschancen sind allerdings gering. Die Schlichtungsstellen lehnen derzeit eine Entscheidung in der Sache ab. Du müsstest also schon Klage erheben, um Deine Gebühren zurückzubekommen. 

4. Bis wann kannst Du Gebühren zurückfordern? 

Wenn Du Dich jetzt zum ersten Mal an Deine Bausparkasse wendest, kannst Du die Gebühren seit 2020 zurückfordern. Ansprüche aus 2019 sind wahrscheinlich schon verjährt (§ 195 BGB). Wer bis zum Jahresende 2022 den Ombudsmann eingeschaltet hat, hat sogar noch einen Anspruch auf die Gebühren aus 2019. Eine Rückerstattung für die letzten zehn Jahre halten wir dagegen für unwahrscheinlich. 

Sollte Deine Bausparkasse im letzten Jahr ausdrücklich und schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben, dann sind Deine Ansprüche aus 2019 ebenfalls nicht verjährt. Nach unserem Kenntnisstand haben einzelne Kassen bis Juni 2023 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. 

Ein bloßes Versprechen der Bausparkasse, nochmal auf Dich zurückzukommen, ist dagegen kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung! In diesem Fall sind Deine Ansprüche aus 2019 verjährt, sofern Du keine Schlichtungsstelle eingeschaltet hast.

5. Gilt das Urteil auch für Riester-Bausparverträge? 

Auch bei Riester-Bausparvertragen gibt es bereits ein erstes Urteil, wonach ein Jahresentgelt in der Ansparphase nicht zulässig ist. Fordere also auch bei einem Riester-Bausparvertrag die gezahlten Jahresgebühren zurück. Nutz dazu einfach unser Mus­ter­schrei­ben

6. Gilt das Urteil auch bei Beendigung, Kündigung, Ruhendstellung oder Zuteilungsreife des Bausparvertrags? 

Ja. Ob Dein Vertrag ruhend gestellt, bereits beendet ist oder sich in der Darlehensphase befindet, hat keinen Einfluss auf Deinen Rückzahlungsanspruch. Allerdings darf noch keine Verjährung eingetreten sein. 

7. Wie reagieren die Bausparkassen? 

Einige Leser haben bereits versucht, ihre Bauspargebühren zurückzufordern. Manche hatten Erfolg, andere wurden von der Bausparkasse abgewiesen. Die Erfahrungen unserer Leser stellen wir Dir in einer Tabelle zusammen. Lass Dich aber von negativen Erfahrungen nicht abschrecken. Es ist wichtig, dass so viele Menschen wie möglich versuchen, ihre Rechte durchzusetzen. Dann sind die Bausparkassen gezwungen, auf das Urteil des BGH zu reagieren und ihre Kostenstruktur zu überarbeiten. Teile uns gerne mit, wie Deine Bausparkasse auf Dein Schreiben reagiert hat. Sende dazu einfach eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

Weitere unzulässige Gebühren in Bausparverträgen

Neben der unzulässigen Servicepauschale in der Ansparphase gibt es weitere unzulässige Gebühren, die Bausparkassen in der Vergangenheit erhoben haben. Die meisten Gebühren in der Darlehensphase hat der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt. Zum Teil kannst Du auch hier noch versuchen, Geld zurückzubekommen.

Darlehensgebühr: Bausparkassen haben zu Beginn der Darlehensphase eine Gebühr verlangt (sogenannte Darlehensgebühr). Wieder ging es darum, dass die Bausparkassen ihren Verwaltungsaufwand, diesmal bei der Darlehensauszahlung, auf den Kunden abwälzen wollten. Das hat der Bundesgerichtshof aber untersagt (BGH-Urteil vom 8. November 2016, Az. XI ZR 552/15). 

Bis zur BGH-Entscheidung 2016 haben Bausparkassen Darlehensgebühren verlangt. Erstattungsansprüche aus 2016 oder früher sind aber bereits verjährt, wenn die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Du müsstest Dich auf eine verlängerte Frist stützen, um jetzt noch die Gebühren zurückzubekommen.

Ob die für Verbraucher günstigere Frist von zehn Jahren gilt, hat der BGH damals nicht geklärt. In diesem Fall könntest Du mithilfe unseres Mus­ter­schrei­bens noch die Gebühren bis 2013 zurückfordern. Wie gut Deine Chancen stehen, Dein Geld aus 2016 oder früher zurückzubekommen, lässt sich leider noch nicht abschließend beurteilen.

Mus­ter­schrei­ben Darlehensgebühr zurückfordern

Durch ein BGH-Urteil vom 8. November 2016 kannst Du Darlehensgebühren in der Darlehensphase zurückfordern. Nutze dazu unter Mus­ter­schrei­ben.

Zum Download

Kontogebühren: Kontogebühren in der Darlehensphase sind genauso unzulässig wie Kontogebühren oder Servicepauschalen in der Ansparphase (BGH Urteil vom 9. Mai 2017, Az. XI ZR 308/15).

Bausparkassen verlangten von ihren Kunden in der Darlehensphase eine solche jährliche Gebühr. Wieder ging es um den Verwaltungsaufwand der Bausparkasse: Nach Ansicht der Richter wälzte die Bausparkasse Kosten für Tätigkeiten auf den Kunden ab, die sie überwiegend in eigenem Interesse erbringt. Deine Bausparkasse sollte nach dem BGH-Urteil keine Kontogebühr mehr in der Darlehensphase verlangt haben. Gebühren aus 2017 oder früher können nicht mehr zurückgefordert werden – sie sind verjährt.

Welche Gebühren darf die Bausparkasse kassieren?

Nur wenige Gebühren eines Bausparvertrages sind tatsächlich zulässig. 

Abschlussgebühren - Bei Abschluss eines Bausparvertrags fällt in der Regel eine Gebühr an. Das ist die sogenannte Abschlussgebühr. Sie beträgt meist 1 bis 1,6 Prozent der vereinbarten Bausparsumme und wird von den ersten Spareinlagen abgezogen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Abschlussgebühr zulässig ist (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Az. XI ZR 3/10). Laut BGH kommt das Geld – im Unterschied zu den unzulässigen Servicepauschalen und Kontogebühren – nicht nur der Bausparkasse, sondern auch der Bauspargemeinschaft zugute. 

Agio - Diese zusätzliche Gebühr von ungefähr 2 Prozent schlagen viele Bausparkassen auf den Darlehensbetrag auf. Damit erhöht sich der Darlehensbetrag, den Du später zurückzahlen musst. Das Agio ist bislang eine zulässige Gebühr. Es gibt noch kein Urteil des BGH, das es verbietet.

Übersicht über die wichtigsten Bausparkassen-Urteile

Wir haben im Folgenden einige Urteile zusammengestellt, die im Zusammenhang mit unzulässigen Gebühren bei Bausparverträgen ergangen sind.

Übersicht über Urteile

Gericht

Datum

Aktenzeichen

Anmerkung

BGH

7.12.2010

XI ZR 3/10

Abschlussgebühr zulässig

BGH

8.11.2016

XI ZR 552/15

Darlehensgebühr in der Darlehensphase unzulässig 

BGH

9.5.2017

XI ZR 308/15

Kontogebühr in der Darlehensphase unzulässig 

LG Hannover

8.11.2018

74 O 19/18

Kontoentgelt der Landesbausparkasse Nord unzulässig

LG Koblenz

29.11.2018

16 O 133/17

nachträgliche Einführung der Servicepauschale bei der Debeka unzulässig

OLG Koblenz

5.12.2019

2 U 1/19

Servicepauschale Debeka bei Neuverträgen unzulässig

OLG Celle 

 17.11.2021

3 U 39/21

Jahresentgelt BHW Bausparkasse unzulässig 

BGH

15.11.2022

XI ZR 551/21

Jahresentgelt in der Ansparphase unzulässig

LG Stuttgart5.12.202253 O 165/22Jahressentgelt LBS Südwest unzulässig
LG Heilbronn25.4.2024Rt 6 O 179/23Jahresentgelt bei Schwäbisch Hall Riester-Bausparvertrag unzulässig

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 26. Juni 2024)

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